EU-Patent, Sampling, Leistungsschutzrecht
EU-Patent kommt ab 2014
Das Europäische Parlament hat am Mittwoch einen EU-weiten Patentschutz verabschiedet. Er soll ab 2014 gelten und bei Anmeldung automatisch in allen 25 Vertragsstaaten Wirkung entfalten. Mindestens zehn Jahre haben die Länder auf dieses Ergebnis hingearbeitet und sich dabei immer wieder in den Haaren gelegen. Damit einher geht die die Einrichtung eines zentralen EU-Patentgerichtshofs.
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BGH: Sampling verstößt gegen Rechte von Tonträgerherstellern
Samples aus fremden Musikstücken für sich selbst zu verwenden, kann gegen Tonträgerherstellerrechte verstoßen. Das hat der Bundesgerichtshof am Donnerstag entschieden. Geklagt hatte die Elektro-Band Kraftwerk gegen die Rap-Sängerin Sabrina Setlur und zwei Komponisten. Diese hatten in dem Stück „Nur Mir” einen kurzen Tonausschnitt aus dem Stück „Metall auf Metall” von Kraftwerk in ständiger Wiederholung verwendet. Dies sei aber im konkreten Fall keine freie Nutzung nach § 24 UrhG mehr gewesen, urteilte der BGH – in dieser Sache sogar bereits zum zweiten Mal. Kernargument: Die Produzenten hätten das Sample ohne weiteres selbst einspielen können.
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Bundesregierung: Leistungsschutzrecht könnte für soziale Netzwerke gelten
Links zu Presseinhalten in sozialen Medien zu posten, könnte unter das geplante Presse-Leistungsschutzrecht fallen. Ob dies tatsächlich der Fall sei, müssten die Gerichte entscheiden. Das geht aus aus der Antwort auf eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke hervor. Die Fraktion hatte außerdem gefragt, “inwieweit und in welchem Umfang Suchmaschinenanbieter auf die Wertschöpfung von Verlagen ‘in besonderer Weise zugreifen'” – mit dieser Begründung war der Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht worden. Im Antwortpapier gestand die Bundesregierung nun ein, dafür “keine eigenen belastbaren statistischen Daten” zu haben.
Ausführlich im Blog der Digitalen Linken.
iRights.info-Blog: Wen betrifft das Leistungsschutzrecht? Nichts genaues weiß man nicht
Frankreich: Zwischenbericht zu Three Strikes und Hadopi
Eine Kommission zur Evaluierung von Hadopi hat diese Woche einen ersten Zwischenbericht veröffentlicht. Hadopi ist eine französische Behörde, die gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet vorgeht und das so genannte “Three-Strikes-Verfahren” durchführt. Die Kommission kommt nun zu dem Schluß, dass man die Wirksamkeit dieses Verfahrens nur schlecht abschätzen könne. Man müsse gegebenenfalls die Provider in die Pflicht nehmen, die den Zugang zu illegalen Inhalten vermitteln. Auch Suchmaschinen könnten verpflichtet werden, illegale Inhalte schlechter zu ranken. In den kommenden Wochen sollen Betroffene aller Kreise angehört werden, um spätestens Ende März der französischen Regierung abschließend zu berichten.
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WCIT: Neue International Telecommunication Regulations ohne Deutschland
In den vergangenen zwei Wochen fanden multilaterale Verhandlungen auf der „World Conference on International Telecommunications” (WCIT) in Dubai statt. Bei dieser von der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) organisierten Konferenz ging es um eine Neuordnung des Internationalen Telekommunikationsrechts. Im Zentrum stand die Auseinandersetzung, ob auf Ebene der ITU zukünftig auch das Internet reguliert werden soll. Seit vergangenem Freitag steht fest: Deutschland wird die umstrittenen neuen „International Telecommunication Regulations” (ITR) nicht unterzeichnen. Für Deutschland gelten damit bis auf weiteres die bisherigen ITR aus dem Jahr 1988 weiter.
Zur Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums.
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BGH: Keyword-Advertising mit Konkurrenz-Namen bleibt erlaubt
Der BGH hat mit Urteil vom Donnerstag seine Rechtsprechung zum Keyword-Advertising bestätigt und prazisiert. Im konkreten Fall hatte ein Online-Pralinenhändler die eingetragene Marke eines Konkurrenten in die Liste “weitgehend passender Keywords” für seine Google-Werbung aufgenommen. Suchte man nach der Wortmarke des Konkurrenten, zeigte Google auch die Anzeige des Werbekunden an. Dagegen wendete sich die Klägerin – jedoch ohne Erfolg. Eine Markenverletzung liegt nach dem BGH nicht vor, solange die Werbung erkennbar von den Suchergebnissen getrennt ist. Sie darf auch weder die fremde Marke enthalten, noch einen Hinweis auf deren Inhaber oder dessen Produkte.
Zur Pressemitteilung des BGH.
CDU lässt Piratenpartei abmahnen
Die CDU hat wegen einer behaupteten Verletzung ihres Namensrechts den Landesverband Hessen der Piratenpartei abgemahnt. Die CDU hatte eine Kampagne unter dem Namen “Die Linke Ecke” gestartet und warb darin für “Verantwortung statt linke Politik”. Daraufhin starteten die Piraten Mittwoch die Webseite rechte-socke.de (“Innovation statt schwarze Polemik”). Darauf waren auch das rote CDU-Banner und Verlinkungen zu CDU-Webseiten enthalten – nach Ansicht der CDU ein Verstoß gegen deren Namensrecht aus § 12 BGB. Die Piraten änderten zwar die Webseite, verteidigten sich aber, es habe sich um eine “satirische Aussage” gehandelt. Eine Unterlassungserklärung werde man nicht unterzeichnen, man lasse sich intensiv anwaltlich beraten.
Mehr dazu auf hr-online.de.
Zum Abmahnschreiben der CDU-Anwälte.
Schweizer Chaos Computer Club gegründet
Verschiedene Hacker-Vereine und -Gruppierungen aus der Schweiz haben sich gestern zum Chaos Computer Club Schweiz zusammengeschlossen. Der Zusammenschluss entstand, “[d]amit die Öffentlichkeit verstärkt auf das positive Anliegen der Hacker aufmerksam gemacht werden kann und um die gemeinsamen Interessen der Hacker – auch in Kooperation mit anderen Gruppen der Zivilgesellschaft – zu fördern”. Der Dachverband will sich Ende Dezember auf dem “29. Chaos Communication Congress” (29C3) in Hamburg erstmals mit einem eigenen Stand präsentieren.
Weiter auf der Webseite des CCC Schweiz.
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