EU-Kommission startet Umfrage zu Online-Vermarktung von Inhalten
Anfang Januar hat die EU-Kommission im Rahmen ihrer Strategie „Kreative Inhalte Online“ eine Mitteilung an das EU-Parlament, den Rat und zwei Parlamentsausschüsse veröffentlicht. Darin werden vier Bereiche identifiziert, in denen die Kommission Handlungsbedarf sieht. Zur Vorbereitung startet die Kommission eine Umfrage unter den Betroffenen.
Aus Sicht der EU-Kommission behindert „der Mangel an kreativen Inhalten für die Online-Verbreitung und das Fehlen einer aktiven Vergabe von Lizenzrechten für neue Plattformen…die Entwicklung von Diensten für Online-Inhalte nach wie vor beträchtlich.“ Es bleibt in der Mitteilung allerdings offen, woran die Kommission den konstatierten Mangel festmacht.
Verfügbarkeit kreativer Inhalte; grenzübergreifende Lizenzen für kreative Inhalte; Interoperabilität vom Systemen für digitales Rechte-Management (DRM); legale Angebote und Piraterie – das sind aus Sicht der zuständigen EU-Kommissarin Viviane Reding die „vier wichtigsten, horizontalen Herausforderungen, bei denen auf EU-Ebene Handlungsbedarf besteht“. Die Kommission will bei der Bewältigung der Herausforderungen „ihre Rolle als Vermittler [ausbauen] und Branchenvereinbarungen sowie Regelungen zu unterstützen, aus denen alle Seiten Nutzen ziehen.“
Im Kern geht es der Kommission um die Senkung von Lizenzierungskosten und die Bekämpfung der illegalen Vervielfältigung geschützter Werke, wobei „anwenderfreundliche DRM-Systeme“ eine Schlüsselrolle spielen sollen. Darüber hinaus sollen Werke, deren Urheber nicht mehr ausfindig zu machen sind („verwaiste Werke“), leichter online verfügbar gemacht werden können. Vor der endgültigen Festlegung auf konkrete Maßnahmen fragt die Kommission zum zweiten Mal binnen Jahresfrist die Betroffenen nach ihrer Meinung. Bereits im vergangenen Jahr hatte die EU-Kommission eine „öffentliche Konsultation zu Online-Inhalten im Binnenmarkt“ durchgeführt.
Schwerpunkt DRM
Insgesamt fünf Fragen betreffen das Thema digitales Rechte-Management. Die EU-Kommission zeigt sich trotz des in jüngster Zeit erfolgten Strategiewandels bei der Musikindustrie – weg von DRM – in ihrer Mitteilung davon überzeugt, DRM-Systeme seien „eine wichtige technologische Voraussetzung, denn sie ermöglichen es den Rechteinhabern, ihre Rechte im digitalen Umfeld durchzusetzen und Geschäftsmodelle zu entwickeln, die an die Nachfrage und die Bedürfnisse der Verbraucher angepasst sind.“ Um auf Nummer sicher zu gehen, fragt die Kommission aber noch einmal nach: „Sind Sie der Ansicht, dass die Unterstützung der Einführung interoperabler DRM-Systeme die Entwicklung von Online-Diensten mit kreativen Inhalten im Binnenmarkt fördern würde? Welche Haupthindernisse stehen vollständig interoperablen DRM-Systemen im Wege? Welche Vorgehensweisen halten Sie bezüglich der DRM-Interoperabilität für empfehlenswert?“
Schwerpunkt Lizenzierung
Im Hinblick auf die grenzübergreifende Lizenzierung geschützter Inhalte will die Kommission in Erfahrung bringen, ob „eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates erforderlich ist“. Die Kommission könnte sich vorstellen, in Zukunft zwischen einem „primären“, das heißt nationalen Markt und einem „sekundären gebietsübergreifenden Markt“ zu unterscheiden. Von den Betroffenen möchte sie wissen, ob ein solcher Ansatz ihrer Meinung nach die Lizenzierung von Inhalten erleichtern würde.
Schwerpunkt Urheberrechtsschutz
Den dritten und letzten Schwerpunkt der Befragung bildet das Thema Urheberrechtsschutz. Dazu hat die EU-Kommission drei Fragen:
– „Wie kann durch eine stärkere, wirksame Zusammenarbeit der Beteiligten der Schutz von Urheberrechten im Online-Bereich verbessert werden?“
– „Sind Sie der Ansicht, dass die jüngst in Frankreich unterzeichnete Vereinbarung ein Beispiel ist, dem gefolgt werden sollte?“
– „Sind Sie der Ansicht, dass die Anwendung von Filtermaßnahmen ein wirksames Mittel gegen Online begangene Urheberrechtsverletzungen wären?“
Die EU-Kommission bezieht sich auf eine Ende November in Frankreich unterzeichnete Vereinbarung zwischen Unterhaltungsindustrien, Internetwirtschaft und Staat. Die auf Initiative von Präsident Sarkozy zu Stande gekommene Vereinbarung sieht vor, dass die französischen Internet-Provider ihre Kunden künftig im Hinblick auf Urheberrechtsverletzungen überwachen. Stellen die Provider Urheberrechtsverletzungen fest, müssen sie die verantwortlichen Kunden an eine neu zu schaffende Behörde melden. Diese Behörde ist dann dafür verantwortlich, die vermeintlichen Urheberrechtsverletzer schriftlich zu verwarnen. Im Wiederholungsfall droht ihnen sogar die zeitweilige oder dauerhafte Sperrung ihres Internet-Zugangs durch die Behörde.
Für EU-weite Filtermaßnahmen bei den Internet-Providern hat sich Ende 2007 besonders der internationale Verband der Musikindustrie (IFPI) stark gemacht. Dem EU-Parlament wurde dazu ein Positionspapier mit „technischen Optionen zur Bekämpfung von Online-Urheberrechts Verstößen bei ISPs“ zugeleitet.
Alle betroffenen Interessengruppen sind aufgefordert, bis zum 29. Februar 2008 ihre Antworten auf die insgesamt elf Fragen der Konsultation an die Generaldirektion Informationsgesellschaft und Medien einzusenden.
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