EU-Datenschutzverordnung: Konservative zufrieden, Nutzerverbände üben Kritik
Nach monatelangen Beratungen legte der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des EU-Parlaments seine Position zur EU-Datenschutz-Grundverordnung vor. Als nächstes müssen der EU-Ministerrat und die Regierungen der Mitgliedstaaten über die insgesamt 91 Artikel umfassende Neuregelung beraten.
Für Jan Philipp Albrecht, der für den Entwurf zuständige EU-Parlamentarier und Grünen-Politiker, ist die Abstimmung des EU-Parlaments „ein großartiges Ergebnis“ und „ein Meilenstein auf dem Weg zu einem starken EU-Datenschutz”. Laut Axel Voss, Abgeordneter der konservativen EVP, von dem einige der insgesamt über 3000 Änderungsanträge zur Verordnung stammen, sei der europäische Flickenteppich in Sachen Datenschutz nun bald passé. „Die Rechte der Bürgerinnen und Bürger werden gestärkt und überall gelten die gleichen Regeln. Dabei bleiben die Standards trotz erheblicher Verbesserungen für die Nutzer auch für die Wirtschaft noch praktikabel”, schreibt Voss auf seiner eigenen Website.
Was ist „berechtigtes Interesse” an Datennutzung?
Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) zeigt sich mit dem Verordnungsentwurf im Ansatz zufrieden: „Die EU-Parlamentarier haben fraktionsübergreifend ein Signal für einen selbstbestimmten Datenschutz gesetzt“, heißt es in einer Erklärung des Verbands. „Indem das europäische Datenschutzrecht auch auf außereuropäische Unternehmen angewendet wird, ist für Facebook & Co die Schonfrist abgelaufen“, schreibt VZBV-Vorstand Gerd Billen. „Damit gelten endlich gleiche Regeln für alle und die Verbraucherinnen und Verbraucher sind umfassend geschützt“.
Kritik übt der Verband daran, dass bei „berechtigtem Interesse“ Nutzerdaten weitgehend kommerziell nutz- und verwertbar würden. „Es fehlt an einer Definition oder einem Beispiel, wann ein ‚berechtigtes Interesse’ des Unternehmens das Interesse der Verbraucher an Privatheit überwiegt und die Datenverarbeitung damit gestattet sein soll.“
Kein Zusammenhang zu Bürger- und Freiheitsrechten
Wesentlich schärfer formuliert die europäische Bürgerrechtsinitiative European Digital Rights (EDRI) ihre Unzufriedenheit mit den jetzigen Plänen der EU-Parlamentarier: „Wenn die Verordnung so bleibt, öffnet sie den Online-Unternehmen Tür und Tor, unsere Daten zu sammeln, Nutzerprofile anzulegen und unsere Persönlichkeiten an den Höchstbietenden zu verkaufen“, schreibt Joe McNamee, Executive Director bei EDRi. Die Bürgerrechtler zeigen sich zudem enttäuscht, dass die Parlamentarier keinen Zusammenhang sehen wollen zwischen dem kommerziellen sammeln und weiterverwenden von Nutzerdaten und der Verletzung von Bürger- und Freiheitsrechten“, so EDRi in seiner Stellungnahme.
Praktisch alle Beobachter und Beteiligten rechnen damit, dass die Auseinandersetzungen zwischen Lobbyisten der Internetwirtschaft wie auch Bürgerrechtlern um verschärfende oder abschwächende Änderungen in den kommenden Monaten anhalten werden. Beispielhaft zeigte sich das im Ringen um die Höhe von Sanktionen für Unternehmen, die die neuen Regelungen verletzen. Während die Kommission vorschlug, die Strafe auf maximal eine Million Euro oder zwei Prozent des Umsatzes zu begrenzen, setzte der Ausschuss diese bei 100 Millionen Euro oder fünf Prozent des Umsatzes an.
Verordnungsentwurf nicht verwässern
Für den VZBV gilt es daher, keine Zeit zu verlieren. Er fordert Bundeskanzlerin Angela Merkel, Innen- und Verbraucherschutzminister Friedrich und die SPD als voraussichtlichen Koalitionspartner auf, „sich mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass der Verordnungsentwurf nicht verwässert und noch vor der Europawahl 2014 verabschiedet wird.“ Der zuständige Jan Philipp Albrecht zeigt sich zuversichtlich, dass die Verordnung unter anderem mit der Unterstützung der neuen Bundesregierung „zügig auf hohem Niveau“ in die entscheidende Phase der Umsetzung in den einzelnen Mitgliedsstaaten gebracht werden könne.
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