EU-Datenschützer ernannt, Bundesregierung zur Netzneutralität, Pornofilter mit Fehlern

Giovanni Buttarelli (l.) und Peter Hustinx (r.). Foto: edps.europa.eu
Neuer EU-Datenschutzbeauftragter Buttarelli ernannt
Seit Donnerstag hat die EU mit Giovanni Buttarelli einen neuen Datenschutzbeauftragten. Nach zähem Ringen konnten sich EU-Parlament und Ministerrat auf den früheren Stellvertreter des Amtsvorgängers Peter Hustinx einigen. Die Suche nach einem Nachfolger hatte sich schwierig gestaltet, so dass Hustinx das Amt zuletzt fast ein Jahr lang kommissarisch bekleidet hatte. Das nächste große Projekt von Butarelli ist nach eigenem Bekunden die EU-Datenschutzreform 2015. Sein Stellvertreter wird der vormalige polnische Datenschutzbeauftragte und Vize-Vorsitzende der Artikel-29-Gruppe, Wojciech Wiewiorowski.
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Fortschritte bei EU-Datenschutzreform
Als Ausnahme von der europaweiten Datenschutzharmonisierung sollen die Mitgliedsstaaten für bestimmte Daten im öffentlichen Bereich national ein höheres Schutzniveau festlegen können. Darauf einigten sich die Innen- und Justizminister der EU am Donnerstag in Brüssel. Die Ausnahme zielt vor allem auf Gesundheits- und Rentendaten. Auch von dem Erfordernis der „ausdrücklichen“ Einwilligung haben die Minister Abstand genommen: Die Formulierung wurde durch den Begriff “unzweideutig” ersetzt. Für historische, wissenschaftliche oder statistische sowie Archivzwecke soll die Nutzung personenbezogener Daten künftig generell zulässig sein. Weitere Ausnahmen sind zugunsten der Strafverfolgung und der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche (inkl. Urheberrechtsverletzungen) geplant. Bei der Organisation der Datenschutzaufsicht zieht die Einigung offenbar eine One-Stop-Shop-Lösung einer zentralen Datenschutzaufsichtsbehörde vor.
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Britisches Gericht entscheidet: Überwachung durch GCHQ zulässig
Die Organisationen Amnesty International, Privacy International und Liberty sind mit einer Beschwerde gegen die Überwachung durch den britischen Geheimdienst GCHQ gescheitert. Nach Ansicht des britischen “Investigatory Powers Tribunal” (IPT) verstoßen die Überwachungsprogramme des GCHQ nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Die Kläger sehen dagegen hierin eine Verletzung des Rechts auf Achtung der Privatsphäre (Art. 8 EMRK) sowie des Rechts auf freie Meinungsäußerung (Art. 10 EMRK). Sie wollen nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ziehen.
Zur Pressemitteilung von Amnesty International.
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Bundesregierung stellt ihr Konzept zur Netzneutralität vor
Vergangenen Freitag hat die Bundesregierung der EU-Kommission ihr Konzept zur Netzneutralität vorgelegt. Danach soll es den Providern möglich sein, parallel zum sogenannten „offenen Internet“ gesonderte Kapazitäten für „Spezialdienste“ anzubieten. Eine rechtliche Sonderbehandlung bestimmter Dienste sei schon aus Sicherheitsgründen geboten, insbesondere beim autonomen Fahren oder der Telemedizin. Im Hinblick auf die laufenden Abstimmungsprozesse zu einer Verordnung zum europäischen „Digital Single Market“ dürfte mit einer Regelung zur Netzneutralität nicht vor Ende 2015 zu rechnen sein.
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BND hat mehrere Provider abgehört
Am Donnerstag hat der technische Leiter der Operation Eikonal gegenüber dem NSA-Untersuchungsausschuss eingeräumt, neben der deutschen Telekom auch den Netzknoten eines weiteren deutschen Providers überwacht zu haben. Der frühere Vorstandsvorsitzende der Deutschen Telekom AG, Kai-Uwe Ricke, gab dagegen zu Protokoll, von einer Kooperation mit dem BND nichts gewusst zu haben.
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Urheberrecht in der Schieflage
Im Fachgespräch des Ausschusses „Digitale Agenda“ des deutschen Bundestags hat eine Anhörung zur Zukunft des Urheberrechts stattgefunden. Die dort geladenen Experten kritisierten den vom nationalen und europäischen Gesetzgeber eingeschlagenen Kurs heftig. Während Professor Thomas Hoeren (Münster) das derzeitige Urheberrechtsregime als „vollkommen aus den Fugen geraten“ bezeichnete, beurteilte Professor Axel Metzger (HU Berlin) die derzeitige Rechtslage als „unausgegoren, kurzatmig“ und „lobbygetrieben“. Als „katastrophal“ bezeichnete Hoeren die derzeitige Situation im wissenschaftlichen Bereich. Hoeren und Metzger sprachen sich zudem für alternative Vergütungsmodelle, wie etwa eine Kulturflatrate aus. Professor Gerald Spindler (Göttingen) warnte zudem vor einer stärkeren Vereinnahmung der Provider und WLAN-Betreiber durch eine Ausweitung der Störerhaftung. Ebenfalls schlecht schnitt das Leistungsschutzrecht in den Augen der Experten ab.
Zur Pressemeldung des Bundestags.
Zum Fragenkatalog und den Stellungnahmen der Experten.
Zum Kommentar von Philipp Otto auf irights.info.
Abschaffung des Routerzwangs
Das Bundeswirtschaftsministerium hat angekündigt, noch in diesem Jahr einen Gesetzesentwurf zur Abschaffung des sogenannten Routerzwangs vorlegen zu wollen. Einer Meldung von golem.de zufolge vertritt das Ministerium die Auffassung, der Netzabschlusspunkt dürfe “nicht auf eine von den Netzbetreibern beliebig zu definierende Schnittstelle in einem zusätzlichen Gerät verlagert werden”. Würde das Gesetz den sog. Netzanschlusspunkt selbst definieren, würde der Router dem Einflussbereich der Anbieter entzogen. Nutzer könnten somit zukünftig selbst entscheiden, welchen Router sie verwenden wollen.
Zur Meldung auf golem.de.
Britische Internetfilter sperren Webseiten des CCC
Die kürzlich in Großbritannien eingeführten Internetfilter zeitigen erste Kollateralschäden. Die Internetfilter blockieren Kundenberichten zufolge auch Webseiten des Chaos Computer Clubs (CCC). Betroffen sei u.a. die Webseite des diesjährigen Chaos Communication Congress. Auf Drängen der Regierung haben sich die größten britischen Internetprovider zur Einführung von Internetfiltern verpflichtet. Kunden die einen unzensierten Zugang zu Inhalten wünschen, müssen dies ihrem Provider mitteilen. Die Filter waren ursprünglich zur Sperrung pornografischer Inhalte eingeführt worden, kürzlich wurden sie auf extremistische Inhalte erweitert. Die Sperrlisten sind geheim.
Pressemitteilung des CCC.
Zur Meldung auf golem.de
Dieser Wochenrückblick wurde von Sebastian Brüggemann verfasst. Lizenz: CC BY-NC-SA.
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