Erstes Album unter CC-Lizenz mit Segen einer Verwertungsgesellschaft
Die dänische Verwertungsgesellschaft KODA hat einen ersten Schritt unternommen, um den sich wandelnden Bedürfnissen von Musikern entgegen zu kommen. Tones Album „Small Arm of Sea“ ist am Montag unter einer BY-NC-ND-Lizenz veröffentlicht worden. Zugleich wird Musikerin Tone von KODA an den Einnahmen aus der kommerziellen Zweitverwertung ihrer Musik beteiligt werden. Die Verwertungsgesellschaft (VG) betritt damit zumindest in Europa urheberrechtliches Neuland.
CC und VG statt CC oder VG
Bisher war die Wahl für Musiker in der Regel einfach: Entweder sie boten die eigene Musik unter einer Creative-Commons-Lizenz an oder sie konnten Mitglied einer Verwertungsgesellschaft werden. Die Verwertungsgesellschaft verwaltete dann die Rechte an der Musik exklusiv. Beides zusammen, CC-Lizenzierung und VG-Mitgliedschaft war ausgeschlossen. Die Verwertungsgesellschaften – in Deutschland die GEMA – weigerten sich schlicht, CC-Lizenzen für Teile des von ihnen verwalteten musikalischen Repertoires zu vergeben. Auch war es nicht möglich, nur Rechte an einem Teil der eigenen Musik an eine Verwertungsgesellschaft abzutreten. Diese forderten immer die Abtretung der Rechte an allen selbst geschaffenen Werken.
Für die Musiker hatte dies zur Folge, dass ihnen die Einnahmen aus der Ausschüttung, der von den Verwertungsgesellschaften eingesammelten Lizenzgebühren und Geräteabgaben, entgingen, wenn sie Musik unter einer CC-Lizenz anbieten wollten. Diese mangelnde Flexibilität der Verwertungsgesellschaften war in jüngerer Vergangenheit immer wieder von Musikern kritisiert worden. Im Sommer des vergangenen Jahres hatte die niederländische Verwertungsgesellschaft Buma/Stemra bereits ein einjähriges Pilotprojekt gestartet, in dessen Rahmen den Mitgliedern grundsätzlich erlaubt wurde, ihre Werke auch unter einer nicht kommerziellen CC-Lizenz zu veröffentlichen.
Ungerechtigkeit beseitigt
Die nicht kommerzielle Verbreitung ihrer Musik garantiert Tone im besten Fall kostenlose Werbung. Die Beteiligung an den Ausschüttungen der KODA beendet zumindest im Fall von Tone eine offensichtliche Ungerechtigkeit. In Dänemark wie in anderen Ländern wird von den Verwertungsgesellschaften auf leere Datenträger und Aufzeichnungsgeräte eine Kopierabgabe erhoben. Diese wird damit begründet, dass die Datenträger und Aufzeichnungsgeräte dazu genutzt werden können, urheberrechtliche Werke zu vervielfältigen.
Einnahmen aus der Kopierabgabe werden aber ausschließlich an die Mitglieder der Verwertungsgesellschaften ausgeschüttet. Kreative, die ihre Werke unter einer CC-Lizenz verbreiten, sehen von der Kopierabgabe keinen Cent, selbst wenn ihre Werke auf CD oder DVD gebrannt werden. Indirekt subventionieren damit die Kreativen, die nicht Mitglieder einer Verwertungsgesellschaft sind, diejenigen in der Verwertungsgesellschaft.
Je mehr CC-Werke in Umlauf sind und auf Datenträgern (mit Kopierabgabe) vervielfältigt werden, desto höher fallen die indirekten Subventionen aus. Dieser Umstand trägt auf Dauer nicht nur zur Frustration der CC-Anhänger bei, sondern gefährdet auch die Legitimität der Kopierabgabe. So gesehen handelt KODA nicht nur im Interesse von Tone und ihren Fans, sondern auch im Interesse aller anderen Musiker, die selbst keine Werke unter CC stellen wollen.
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