Erlauben, öffnen, zulassen
Das Jahr 2014 geht möglicherweise in die Geschichte des Remixings ein – als das Jahr, in dem die Gesellschaft diese Kulturtechnik zu akzeptieren begann. Zumindest gab es im vergangenen Jahr häufig Begriffe wie „erlauben“, „öffnen“ und „zulassen“ zu lesen, wenn es um Urheber und die Nutzung ihrer Werke ging. Schade nur, dass das Urheberrecht hier noch hinterherhinkt.
Schon seit längerer Zeit prüft die Musikplattform Soundcloud mit einer automatisierten Software, ob bei Uploads Urheberrechte verletzt werden und sperrt diese bei Treffern. Das ist dem „Content ID“-System bei Youtube vergleichbar. Im Sommer 2014 erfuhren die britischen Musiker der Band Blu Mar Ten, die unter dem gleichen Namen auch ein Label betreiben, dass Soundcloud mehrfach DJ-Sets anderer Nutzer, die ihre Tracks verwendet hatten, vom Netz genommen hatte. Aus Ärger über diese Sperrungen formulierten sie eine Blanko-Erlaubnis für DJs: „Hallo Soundcloud, (…) wir erlauben hiermit die Nutzung der von Blu Mar Ten veröffentlichten Tracks in Remixes und deren Upload auf eure Plattform.“
Die Band Blu Mar Ten kommt selbst aus der DJ-Szene und veröffentlicht ebenfalls Remixe im Netz. Aus Sicht von Chris Marigold, Musiker und Labelmanager bei Blu Mar Ten Music, soll Soundcloud besonders massiv gegen DJ-Mixe zu Werke gegangen sein. Das habe ihn und seine Labelkollegen sehr geärgert. Auf Nachfrage von iRights erklärte Marigold: „Wir sind der Überzeugung, dass DJs eine wichtige Rolle für den Erfolg unserer Musik und unseres Labels spielen, und aus diesem Grund möchten wir sie genauso gut unterstützen, wie sie uns.“ Angst davor, dass ein DJ auf Kosten von Blu Mar Ten Music erfolgreich wird, hat Marigold nicht: „Wenn jemand einen guten Mix hinlegt und damit berühmt wird, geht das in Ordnung, solange er diesen Mix nicht kommerziell verwertet.“
Kommerzielle Nutzung und Mitschnitte zulassen
Der Trip-Hop-Veteran stellte sein Ende 2013 erschienenes Album „Innocents“ als kostenloses Bundle beim Datenverteildienst Bittorrent ein und erlaubte explizit die kommerzielle Nutzung. Moby bietet seit über fünf Jahren auf mobygratis.com kostenlose Stücke an. Dabei wendet er sich insbesondere an unabhängige Film- und Videoproduzenten, die ihre fertigen Werke auf seine Plattform hochladen können. Neu kam Anfang 2014 die ausdrückliche Erlaubnis hinzu, Mobys Musik frei zu benutzen, zu bearbeiten und eigene Remixe dann auch zu verkaufen.
In einem Interview mit dem Onlinemagazin Mashable sagte er dazu, dass man kulturelles Schaffen in der digitalen Welt durch Einschränkungen nur ausbremse. Die „demokratische Anarchie“ der Onlinewelt hingegen fördere das Schöpferische, sie wirke bereichernd. „Die interessantesten Ergebnisse entstehen, wenn es keine Kontrolle gibt.“ Womöglich kommt es – ungeachtet der zahlreich geführten Debatten um etwaige Anpassungen des Urheberrechts – auch im Spannungsfeld von Verwertungsrechten und digitalen Nutzungsweisen auf einzelne Personen an, die Einsicht und Courage an den Tag legen.
Die legendäre kalifornische Rockband The Grateful Dead kann in dieser Hinsicht als Vorreiter angesehen werden: Ganz im Geiste der Hippie-Bewegung, der sie entstammten, gestatteten die Musiker ihrem Publikum, jedes Konzert mitzuschneiden und die Aufnahmen eigenständig zu vertreiben. Damit legalisierten sie Bootlegs – aus der Einsicht, dass Mitschnitte ohne massive Kontrollen ohnehin nicht zu verhindern sind. Im Ergebnis befand sich bei Konzerten ein regelrechter Wald von Mikrofonen und eine Armada aus Tonbandmaschinen neben dem Mischpult. Geschadet hat das der Band nicht – im Gegenteil, sie erlangte Kultstatus und baute eine riesige, treue Anhängerschaft auf.
Archive öffnen, Samples erlauben
George Clinton, Funk-Legende aus Detroit und Kopf der Bands Parliament, Funkadelic, P-Funk-All Stars und vielen weiteren Acts, stellte Ende der 1980er-, Anfang der 1990er-Jahre fest, dass Rapper seine Musik gerne und häufig als Grundlage für ihre Tracks einsetzten. Statt die Hiphopper mit Abmahnungen zu überziehen, ging er auf sie zu: Im Jahr 1993 startete er eine Serie von CD-Veröffentlichungen mit Einzelbestandteilen seiner Musik: Bass-Linien, Gitarren-Licks, Background-Gesänge oder Rhythmus-Tracks in ganz kurzen Häppchen, damit man sie in Loops aneinanderreihen konnte. Die Nutzung der Samples war erlaubt unter der Bedingung, dass die ursprünglichen Urheber genannt wurden.
Clintons eigene Meisterschaft bestand darin, bei Studiosessions mit dutzenden P-Funk-Musikern und -Sängern die Übersicht zu behalten und den Überfluss an kreativem Input am Mischpult in groovende Tracks zu verwandeln. Die Veröffentlichung von hunderten „Assets“ sah Clinton auch unter Promotion-Aspekten: Er wusste, sie würde ihm und seiner Musik auf lange Sicht Aufmerksamkeit und ein Publikum sichern.
Heute findet sich George Clinton an der Spitze der am meisten gesampelten Musiker wieder. Das sagt die Statistik von whosampled.com, ein crowdgesourcetes und redaktionell betreutes Verzeichnis für Samples und Coverversionen. Als der mittlerweile über 70 Jahre alte Clinton Mitte 2014 mit seinem mehrere Generationen umfassenden Musiker-Ensemble auf Tournee war, fand auch ein sehr junges Publikum den Weg in die Konzerthallen.
Ein zeitgemäßes Urheberrecht schaffen
Es gab sie immer und es gibt sie auch heute: Musiker und Labels, die DJ-Mixe und Youtube-Mashups erlauben, die ihre Musik für multimediales Collagieren und Dekonstruieren öffnen, und die es zulassen, dass andere mit ihren Werken interaktiv und frei umgehen. Diese Remix-Kultur entspringt der Fankultur und spielt sich im Großen und Ganzen unter dem Radar des kommerziellen Musikgeschehens ab. Heute ist ihr Tun in den digitalen Netzen global zugänglich. Genau deshalb steht sie im Fokus der Kulturverwerter und Unterhaltungsindustrien. Sobald ein Remix vom erwähnten Radar der Kommerzialisierung erfasst wird, etwa als Internet-Meme, droht „das Damoklesschwert des Urheberrechts“, wie es der Medienrechtsanwalt Till Kreutzer ausdrückte.
Kreutzer ist einer der Kuratoren des Remix-Museums, das Mitte 2014 seine digitalen Pforten öffnete. Es ist weltweit das erste seiner Art. In zunächst fünf Abteilungen und anhand zahlreicher konkreter Beispiele dokumentiert das Museum unterschiedliche Aspekte der Remix-Kultur: Musik, Visuelle Medienkultur, Crossover, Meme und den weiten Bereich rechtlicher Implikationen. Zeitgleich mit der Eröffnung des Museums erschien auch der Sammelband „Generation Remix“, in dem über 40 Remixer über ihre Arbeit sprechen.
Hinter dem digitalen Museum steht die Initiative „Recht auf Remix“. Sie orientiert sich am Prinzip des Fair use, das sich in den USA bewährt hat, auch wenn es nicht immer gegenüber dortigen Copyright-Gesetzen durchsetzbar ist. Gleichwohl basiert dieses Prinzip auf einem Rechtsverständnis, das womöglich besser zu den zeitgemäßen Nutzungsgewohnheiten passt. Eine Anpassung des Urheberrechts sei dringend notwendig, meint auch Till Kreutzer: „Ich frage mich, weshalb wir mit unseren jetzigen Gesetzen dem allerersten Urheber eine so besondere Stellung geben. Diese Überhöhung basiert meines Erachtens auf einem verfehlten Verständnis von kreativen Prozessen. Schon immer haben sich Kreative an den Leistungen anderer orientiert und diese in ihre Werke eingebaut. Ein Recht auf Remix würde diese Falschbewertung korrigieren. Ob es den Interessen von Originalurhebern und Nachschaffenden gerecht würde, hängt von der Ausgestaltung eines solchen Rechtes ab.“
Erlauben, öffnen, zulassen. Wir werden diese Begriffe auch 2015 hoffentlich noch oft zu lesen bekommen.
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