Entwurf zur WLAN-Störerhaftung, Datenschutz-Personalmangel, BND-Befugnisse
Wirtschaftsministerium: Gesetzesentwurf für öffentliche WLAN-Netze
Die Bundesregierung arbeitet an einem Gesetzesentwurf, der die Nutzung öffentlicher WLAN-Netze regeln soll. Das berichtet Spiegel Online, wo ein entsprechender Gesetzesentwurf vorliegt. Diensteanbieter, „die Nutzern den Internetzugang über ein drahtloses lokales Netzwerk (WLAN) zur Verfügung stellen”, sollen danach nicht für fremde Informationen haften. Besondere Regelungen sollen für private Anbieter gelten. Die Haftungsprivilegierung für Host-Provider soll außerdem verschärft werden, wenn ein “besonders gefahrgeneigter Dienst” vorliegt.
Die Meldung bei Spiegel Online.
Datenschutzbeauftragte Voßhoff: „Effiziente Kontrolle ist so nicht leistbar“
Die deutsche Datenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff kritisiert Personalausstattung und Sanktionsmöglichkeiten ihrer Behörde. Eine effiziente Kontrolle sei derzeit nicht leistbar. Das sagte sie in einem Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung. Beispielsweise habe das zuständige Referat für die Kontrolle von über 3.000 Telekommunikationsanbietern und 1.500 Postdienstleistern nur acht Stellen. Obwohl nach den Terroranschlägen in den USA im Jahr 2001 die Befugnisse und Kompetenzen der Sicherheitsbehörden enorm erweitert worden seien, sei die datenschutzrechtliche Kontrolle der Sicherheitsbehörden nicht mit gewachsen. Ab Januar 2016 wird die Behörde eine eigenständige oberste Bundesbehörde, um ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs umzusetzen und als unabhängige Kontrollinstanz zu gelten.
Das Interview bei der Neuen Osnabrücker Zeitung.
Interne Computerspionage bei der „taz”
In der Redaktion der Berliner „tageszeitung“ (taz) soll ein taz-Journalist Computereingaben mittels eines Keyloggers heimlich Daten mitgeschnitten haben. Computer der Redaktion seien offenbar ausspioniert worden, erklärte Chefredakteurin Ines Pohl vergangenen Mittwoch. An einem PC habe man einen USB-Keylogger gefunden. Unter Verdacht steht der Investigativreporter für Medienskandale Sebastian Heiser. Dieser hat gegenüber der „taz“-Chefredaktion jede Schuld von sich gewiesen und gegenüber anderen Medien keinen Kommentar abgegeben. Der unbefugte Einsatz von Keyloggern gilt als strafbar nach Paragraf 202b Strafgesetzbuch.
Mehr bei Heise Online.
Geheimdienste „klauten“ SIM-Karten-Schlüssel
GCHQ und NSA haben sich heimlich Zugang zu IT-Systemen des niederländischen SIM-Karten-Herstellers Gemalto verschafft. Dabei sollen sie Millionen geheime Schlüssel zur Absicherung der SIM-Karten erbeutet haben. Das berichtet „The Intercept“ unter Berufung auf Dokumente aus dem Jahr 2010 aus dem Fundus von Edward Snowden. Gemalto beliefert unter anderem auch die Deutsche Telekom und Vodafone. Die Geheimdienste sollen damit Telefonate und Nachrichten auch nachträglich entschlüsseln können, die man von einem Mobiltelefon aus versendet.
Bericht bei Golem.
Gesetzesentwurf: BND mit neuen Befugnissen zur Abwehr von „Cyber-Gefahren”
Der Bundesnachrichtendienst soll internationale Kommunikationswege jetzt auch nach „Cyber-Gefahren” durchsuchen. Das geht aus einem Gesetzentwurf zur Reform des Verfassungsschutzes hervor, den Netzpolitik am Donnerstag geleaked hat. Danach soll dem BND eine neue Befugnis zur großflächigen TK-Überwachung zustehen, nämlich für den Fall eines “internationalen kriminellen, terroristischen oder staatlichen Angriffs mittels Schadprogrammen oder vergleichbaren schädlich wirkenden informationstechnischen Mitteln auf die Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit von IT-Systemen in Fällen von erheblicher Bedeutung mit Bezug zur Bundesrepublik Deutschland (Cyber-Gefahren). Kritiker sehen den Gesetzesentwurf vielfach als zu weitgehend, beispielsweise Niko Härting bezeichnete ihn als „Wünschdirwas der Nachrichtendienste“.
Bericht und Leak bei Netzpolitik.
Suchmeldung in der „Lost Art“-Internet-Datenbank nicht automatisch zu löschen
Eine Suchmeldung in der „Lost Art“-Internet-Datenbank muss beim Auffinden des Kulturgutes nicht unbedingt gelöscht werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag entschieden. In der Datenbank werden unter anderem Such- und Fundmeldungen zu Kulturgütern eingetragen, die jüdischen Eigentümern NS-verfolgungsbedingt entzogen wurden. Eine GmbH in Liquidation begehrte die Löschung eines Gemäldes aus der Suchliste. Das Bild wurde gefunden, weshalb die Klägerin Löschung aus der Liste begehrte. Die Beteiligten konnten sich jedoch nicht über das weitere Vorgehen einigen. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Klage deshalb ab. Eine Löschung komme aber erst in Betracht, wenn Klarheit über das weitere Schicksal bes Bildes bestünde.
Mehr bei juris.
Yandex legt Kartellbeschwerde gegen Google ein
Die russische Suchmaschine Yandex hat gegen Google Kartellbeschwerde eingereicht. Das berichtet ZDNet unter Berufung auf einen Unternehmenssprecher. Google verstoße gegen den Wettbewerb, weil es Hersteller verpflichte, bei Android eigene Apps vorzuinstallieren. Damit öffnet sich ein weiteres Kapitel im Kampf von Google gegen das Kartellrecht: Seit längerem läuft ein Verfahren der EU-Kommission gegen den Suchriesen. Das EU-Parlament hatte zuletzt Ende 2014 in einer Initiative eine Entflechtung von Google gefordert.
Mehr bei Heise Online.
FAA: Regelwerk für kommerzielle Drohnenflüge in den USA
Die US-Flugaufsicht FAA (Federal Aviation Administration) hat erstmals ein Regelwerk für kommerzielle Drohnenflüge in den USA vorgestellt. Die FAA betont dabei den Nutzen von Drohen beispielsweise im Rettungswesen und neue kommerzielle Möglichkeiten wie die Luftbildfotografie. Piloten müssen demnach einen Test absolvieren und alle zwei Jahre ihre Lizenz erneuern. Dafür müssen einfache aeronautische Kenntnisse nachgewiesen werden. Nebenfolge: Amazon wird nach dem Regelwerk keine „Prime Air“-Lieferdrohnen in den USA einsetzen können und will seine Drohnenforschung nun ins Ausland verlegen.
Bericht bei Golem.
Dieser Wochenrückblick wurde von Fritz Pieper verfasst, Lizenz: CC BY-NC-SA.
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