Endlich Vergütungsregelungen für Belletristikautoren
Die Vereinbarung besagt, dass Autoren zukünftig im Regelfall automatisch mit zehn Prozent am Nettoverkaufspreis jedes verkauften Exemplars eines Hardcoverbuches beteiligt sind. Für Taschenbücher gelten gesonderte Regelungen, die direkt an den Verkaufserfolg gekoppelt sind.
So genannte angemessene Vergütungen für Urheber sind quasi das Kernstück des bereits im Juli 2002 in Kraft getretenen Urhebervertragsrechts. Dieses sieht vor, dass die Verbände der Urheber und die der Werknutzer gemeinsame, für den jeweiligen Berufszweig verbindliche und einklagbare Vergütungsregeln aufstellen. Dies war jedoch aufgrund von Widerständen der Verbände nicht geschehen, so dass das Bundesjustizministerium schließlich als Mediator in die Verhandlungen eingriff. Nach mehreren Verhandlungsrunden konnten sich die Verbandsdelegationen beider Seiten in dieser Woche auf gemeinsame Vergütungssätze einigen.
Der Vertrag wurde von Verlagsseite von den neuen Verlagen Berlin-Verlag, Fischer, Hanser, Antje Kunstmann, Lübbe, Piper, Random House, Rowohlt und Seemann-Henschel unterzeichnet. Es wird erwartet, dass der Vertrag auch Einfluss auf den Rest der Branche haben wird, da Gerichte sich bei eventuellen Streitigkeiten mit hoher Wahrscheinlichkeit an den nun beschlossenen “angemessenen Honoraren” orientieren werden.
Während der Vorsitzende des Verbandes deutscher Schriftsteller (VS), Fred Breinersdorfer, in einer Presseerklärung einräumte, dass es dem VS alles andere als leicht gefallen ist, den beschlossenen Vergütungssätzen zuzustimmen, gab sich Justizministerin Brigitte Zypries in einer Pressemitteilung ihres Hauses optimistisch und baute auf die Signalwirkung auf für andere Bereiche: „Ich hoffe, dass dieser Durchbruch auch weiteren Bereichen der Kulturwirtschaft Mut macht, einen Kompromiss zu suchen.” Breinersdorfer hält die neuen Regelungen zumindest für eine „wirksame Absicherung gegen Honorardumping”.
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