Eltern haften nicht für ihre Kinder
In dem Prozess stellte sich heraus, dass eine vom Verband der US-Musikindustrie (RIAA – Recording Industry Association of America) verklagte Frau aus Michigan selbst keine Musik in Tauschbörsen angeboten hatte. Vielmehr hatte ihre noch minderjährige Tochter eine Reihe Songs zum Download angeboten. Dies reiche jedoch – so der zuständige Richter – nicht für eine Verurteilung der Mutter aus. Diese sei für derlei Handlungen nicht verantwortlich zu machen.
Wie der Nachrichtendienst Netzwelt berichtet, könnte das Urteil für die RIAA erhebliche Folgen haben. Eine Reihe von Eltern, die von der RIAA in ähnlichen Verfahren verklagt wurden, habe bereits juristische Gegenwehr gegen die Klagen des Verbandes angekündigt.
In der Tat erschwert die Entscheidung ein Vorgehen gegen minderjährige Tauschbörsen-Nutzern erheblich. Diese machen die Mehrzahl der Angeklagten in den Verfahren aus. Können die Eltern nicht belangt werden, geht der Musikindustrie ein wichtiger Angriffspunkt verloren. Klagen gegen die eigentlichen „Übeltäter“ sind von geringer Attraktivität. Zum einen sind Kinder als Anspruchsgegner von Schadensersatzansprüchen kaum von Interesse, da auch bestätigte Forderungen unter Umständen erst Jahre später realisiert werden können. Wenn dazu vor Zulassung der eigentlichen Klage ein Verfahren durchgeführt werden muss, in dem ein gerichtlicher Vormund bestellt wird, würde das Vorgehen gegen Minderjährige zusätzlich massiv verzögert und erschwert werden.
Den Tauschbörsen-Anbietern dürfte das Urteil dagegen zugute kommen. Pressemeldungen zufolge hat es in der Vergangenheit Pläne für Sammelklagen von Eltern gegen P2P-Betreiber wie KaZaa gegeben, die sich durch die Forderungen der Musikindustrie wegen der Tauschbörsen-Aktivitäten ihrer Kinder geschädigt sahen. Derartigen Klagen wäre die Grundlage entzogen, wenn die Eltern nicht für die Handlungen ihrer Kinder haftbar gemacht werden könnten. Denn dann könnte ein Schaden gar nicht erst entstehen.
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