EFF warnt vor DRM für Flash-Dateien
Der US-Softwarehersteller Adobe hat Ende Januar mit der Vorstellung des Flash Media Interactive Streaming Servers mit DRM-Unterstützung begonnen. Das ursprünglich von Futurewave Software entwickelte und nun Adobe gehörende Flash-Dateiformat erfreut sich hoher Popularität. Flash ist das bevorzugte Format für die Verbreitung privater Filmdateien in sozialen Netzwerkgemeinschaften, allen voran Youtube. Zur weiten Verbreitung von Flash haben neben dem frei verfügbaren Flash-Player-Plugin für Webbrowser auch die Abwesenheit von Kopierschutz und DRM beigetragen. Das soll sich mit der Einführung von digitalem Rechtemanagement in der neuesten Flash-Server-/-Player-Generation ändern.
EFF warnt vor Risiken für Redefreiheit und Wettbewerb
Die Bürgerrechtsorganisation EFF sieht in der Einführung von DRM für Flash eine Gefahr für den Wettbewerb und die Redefreiheit im Internet. Durch die Verwendung eines „geheimen Adobe-Protokolls“ für die verschlüsselte Kommunikation zwischen Flash Media Server und Flash-Player könnte Abspielsoftware anderer Unternehmen „ausgesperrt“ werden, befürchtet die EFF. Als Beispiel erwähnt die EFF in ihrem Memo den „neuesten Real-Player“.
Für Anwender würde die Einführung von DRM für Flash bedeuten, dass die beliebten Remixe von Flash-Filmen nicht mehr möglich wären. Eine Umgehung des DRM-Schutzes würde eine Urheberrechtsverletzung darstellen, ganz gleich, ob der Inhalt einer Flash-Datei urheberrechtlich geschützt ist oder nicht. Wenn zur Redefreiheit die Verwendung von Zitaten in eigenen Werken gehört, wird die Redefreiheit bedroht, wenn Zitate verhindert werden.
Der Digital Millennium Copyright Act (DMCA) und die nach seinem Vorbild modellierten Urheberrechtsgesetze in den EU-Staaten und vielen anderen Ländern verbieten die Umgehung von technischen Schutzmaßnahmen unabhängig von der dahinter stehenden Absicht. Dazu die EFF: „Adobe oder Kunden, die den Flash Media Server 3 benutzen, können gegen Anwender vorgehen, die die Verschlüsselung knacken. Dafür müssen sie nicht nachweisen, dass die Anwender irgendeine Urheberrechtsverletzung begehen. Selbst, wenn die Anwender nicht direkt betroffen sind, können Technologieanbieter bedroht und die von den Anwendern benötigten Technologien in die Illegalität getrieben werden.“
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