eBay-Händler siegt in Urheberrechtsstreit über Universal Music
Universal Music hatte im vergangenen Jahr den eBay-Händler Troy Augusto vor einem US-Bundesgericht wegen Urheberrechtsverletzung verklagt. Augusto hat sich darauf spezialisiert, gebrauchte Promo-CDs auf Flohmärkten und in Second-Hand-Läden aufzukaufen, um sie anschließend mit Profit bei eBay zu versteigern. Universal Music hatte sich bei eBay über Augustos Auktionen beschwert und veranlasst, dass eBay Augustos Account sperrt. Augusto konnte jedoch erreichen, dass eBay seinen Account wieder entsperrte, und setzte sein Geschäft fort. Daraufhin ging Universal Music gegen Augusto vor Gericht. Augusto wehrte sich mit einer Gegenklage.
Promo-CDs „ewiges Eigentum“ von Universal?
Universal Music argumentierte in der Klage gegen Augusto, dass Promo-CDs auf ewig Eigentum der Musikfirma bleiben und von den Empfängern nicht weitergegeben werden dürften. Die Empfänger – Radiosender und DJs – bekämen lediglich eine Lizenz zur Nutzung der Musik, nicht aber Eigentumsrechte an den CDs. Die Empfänger, so Universal Music, dürften die CD daher auch nicht verkaufen oder Dritten überlassen. Ein Aufkleber oder Aufdruck auf der CD-Hülle mache klar, dass die CDs Eigentum von Universal Music blieben. Sie seien lediglich an die Empfänger lizenziert. Augusto könne die CDs deshalb nicht rechtmäßig erwerben und dürfe sie daher nicht bei eBay versteigern.
Augusto wehrte sich mit Unterstützung der Electronic Frontier Foundation (EFF) gegen die Vorwürfe von Universal Music und reichte seinerseits Klage gegen die Plattenfirma ein, weil sie den Digital Millennium Copyrights Act (DMCA) missbrauche. Augustos Vorwurf: Universal Music habe gegenüber eBay wissentlich falsche Angaben gemacht, um Augustos Account sperren zu lassen. Augusto forderte in seiner Gegenklage, dass das Gericht feststellt, dass die Promo-CDs nicht mehr Eigentum von Universal Music seien. Augusto argumentierte, der so genannte Erschöpfungsgrundsatz gelte auch für Promo-CDs. Danach kann der Rechteinhaber keine Kontrolle mehr darüber ausüben, wie ein Werkstück, hier also eine CD, weiter verbreitet wird, nachdem er es einmal willentlich in Verkehr gebracht hat. Die Tonträger gingen deshalb in das Eigentum der jeweiligen Empfänger über, die diese auch weitergeben dürften, so Augusto und die EFF.
Richter: „Promo-CDs sind Geschenke“
Der zuständige Richter hat jetzt diese Argumentation von Augusto bestätigt und den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung zurückgewiesen. Zwar hätte Universal Music die CDs nicht verkauft, aber das sei auch gar nicht nötig, so der Richter. Dadurch, dass Universal Music (UMG) die CDs selbst rechtmäßig verteilt hatte, griff automatisch der Erschöpfungsgrundsatz, befand der Richter. Der Richter verwarf das Argument der Lizenzierung: „Die Lizenzsprache auf den Promo-CDs führt nicht zu einer Lizenz“, denn „UMG verteilt die Promo-CDs an Musik-Insider, damit diese sie ewig behalten können“. Der offensichtliche Verzicht auf eine Rückgabe und andauernde Gegenleistung führte den Richter zu der Schlussfolgerung, dass „die Promo-CDs Geschenke im Sinne des Gesetzes sind“.
Den Vorwurf des DMCA-Missbrauchs durch Universal Music wollte der Richter allerdings nicht bestätigen, da Universal Music seiner Meinung nach gutgläubig gehandelt hätte.
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