E-Mail schürt Panik vor GEMA-Kontrolleuren
Viele Musiker sind auf die Verwertungsgesellschaft GEMA nicht gut zu sprechen: sie habe komplizierte Abrechnungsverfahren, hohe Gebühren, unflexible Regelungen. Als daher in den vergangenen Wochen eine Ketten-E-Mail kursierte, die vor „arbeitslosen Rechtsanwälten“ warnt, die im Auftrag der Verwertungsgesellschaft GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) nach Hörproben suchen, die nicht bei der GEMA gemeldet sind, neigten viele dazu zu glauben, was sie da lasen. Die Strafen sollen 25.000 Euro betragen, und der unbekannte Verfasser behauptet, dass er und einer seiner Mitmusiker bereits zahlen mussten.
Einige Musiker und Plattenlabels nahmen darauf hin ihre Werbe Downloads von ihren Webseiten, wie das Online-Musikmagazin „Tonspion“ meldete. Die E-Mail ist aber ein schlechter Scherz, sagt die GEMA. „Die GEMA hat bisher noch von keinem GEMA-Mitglied eine ‚Strafe in Höhe von EURO 25.000,00’ eingefordert“, so GEMA-Sprecherin Leila Werthschulte gegenüber iRights.info. Es sei zwar richtig, dass unangemeldete Musiknutzungen von der GEMA recherchiert und unter Umständen auch verfolgt werden. Dabei arbeite die GEMA auch mit Rechtsanwaltskanzleien zusammen, habe aber keineswegs „arbeitslose Rechtsanwälte“ dafür angeheuert.
Richtig ist, dass Musiker, die GEMA-Mitglieder sind, Hörproben ihrer eigenen Stücke, die sie als Werbung auf ihre Website stellen, bei der GEMA anmelden und dafür Gebühren bezahlen müssen. Dabei bietet die GEMA einen Pauschaltarif an, wenn die Stücke nicht heruntergeladen, sondern nur als Stream angeboten werden: 25 Euro sind dann pro Jahr fällig. Für Downloads gibt es andere Vergütungssätze, die sich unter anderem daraus berechnen, wie oft die Stücke tatsächlich heruntergeladen werden. Werbebanner und Mailorder-Möglichkeiten auf der Website verändern die Tarifsätze ebenfalls, da die GEMA dann davon ausgeht, dass die Website gewerblich genutzt wird.
Nicht-GEMA-Mitglieder müssen zwar keine Gebühren zahlen, sollten aber ihre Site mit den Musikstücken trotzdem anmelden. Im Rahmen der so genannten „GEMA-Vermutung“ darf die GEMA davon ausgehen, dass Musik, die öffentlich verbreitet wird, grundsätzlich auch über sie vergütungspflichtig ist. Nutzer müssen also beweisen, dass die Stücke, die sie zur Verfügung stellen, nicht GEMA-pflichtig sind – und nicht umgekehrt.
Dokumentation – Die Mail im Wortlaut:
Betreff: Warnung an alle Musiker
WICHTIG!!! eine weitergeleitete E-Mail aus Hamburg
“WARNUNG AN ALLE MUSIKER !” bitte an alle Musiker weiterleiten.
“Die G E M A hat arbeitslose Rechtsanwälte beauftragt, die Webseiten zu kontrollieren auf unangemeldete Hörproben. Uns, sowie einen meiner Mitmusiker hat es schon erwischt! Die Strafen sind unverhältnismäßig hoch und belaufen sich auf ca. 25.000.- Euro und mehr je nach dem wie lange ihr schon Demos auf der HP habt und wie viele Male diese angeklickt wurden und heruntergeladen wurden! Reine Abzocke!!! Also meldet rechtzeitig an und macht das publik, damit nicht mehr von uns pleite gemacht werden!!!Die Titel auf der Website müssen bei der GEMA angemeldet und dürfen nicht zum runterladen sein! (rechte Maus), sondern müssen gestreamt angeboten werden und nicht länger als 45 Sek. Lang!!! Auch wenn es eigene Titel sind!!! Schickt diesen Newsletter oder einen eigenen an alle Musiker, Sänger, Agenturen, die Ihr kennt und warnt sie!!!”
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