Dänische Pop-Band erzielt vor Gericht Erfolg gegen Sony-BMG
Wie die Copenhagen Post berichtet, darf Sony BMG nach dem Urteil des Eastern High Court die Musik der Dodos vorerst nicht mehr im Internet vertreiben. Das Berufungsgericht hat entschieden, dass die in den 80er Jahren geschlossenen Verträge mit der Band nicht auf das Internet anzuwenden sind. Wenn Sony-BMG also die Musik der Dodos, die mit einer Million verkauften Alben eine der erfolgreichsten dänischen Bands überhaupt sind, online verkaufen will, muss der Musikkonzern neue Verträge über die Beteiligung der Band an den Einnahmen aushandeln.
Das Urteil wirft ein bezeichnendes Licht auf das Geschäftsgebaren von Unternehmen wie Sony-BMG, die in der Öffentlichkeit stets lautstark über die „Raubkopierer“ aus den Tauschbörsen protestieren.
Zwangsvertrieb mit Ankündigung
Sony-BMG hatte zuvor im Jahr 2002 per Rundschreiben allen unter Vertrag stehenden Bands angekündigt, dass das Unternehmen deren Musik in Zukunft an Online-Musikshops verkaufen wird – auch ohne Zustimmung der Bands. Dodo & the Dodos waren der Meinung, dass ihre Verträge mit Sony-BMG die Rechte für den Online-Vertrieb nicht mit einschlossen und Sony-BMG vertragsbrüchig wäre. Die Band beschloss, den Musikgiganten vor Gericht zu bringen und ihre Rechte einzuklagen.
Anders Valbro, Gitarrist der Band, äußerte sich dazu gegenüber der Zeitung Berlingske Tidende: „Es brauchte Mut, den Kampf aufzunehmen, und wir wussten, dass unsere Chancen nicht gut standen. Aber unsere Lage war so offensichtlich ungerecht, dass wir es alle versuchen wollten.“
Gericht: So nicht!
Die Band bekam Recht. Das Gericht entschied zu Gunsten der Dodos, dass Sony-BMG für den Online-Vertrieb einen eigenen Vertrag abschließen müsse. Die Band hat somit Gelegenheit, eine angemessene Beteiligung an den Gewinnen mit ihrer Musik auszuhandeln. Das Urteil dürfte für viele weitere Bands in ähnlicher Lage in Dänemark und über die Landesgrenzen hinaus ein Signal sein, ihrerseits auf neue Verträge zu pochen.
Was sagen Sie dazu?