DIN-Institut verklagt Internet-Aktivist Carl Malamud
Am 30. Dezember 2012 stellte Carl Malamud 10.062 Dokumente ins Netz: Regulierungen, Normen und technische Standards aus 24 Ländern, die die öffentliche Sicherheit betreffen. Der Gründer der Plattform Public.Resource.Org hat eine Mission: Informationen von Regierungen und öffentlichen Stellen zugänglich zu machen. Für die Sammlung „Public Safety Codes of the World” fragte er Dokumente bei Behörden und Normungsorganisationen an und graste Webseiten wie die der Welthandelsorganisation WTO ab.
Weil für den Zugang zu solchen Dokumenten häufig Gebühren anfallen, gab er 180.410 Dollar und 73 Cent für Dokumente wie zum Beispiel die „Eurocodes” aus – europaweite Normen, die für Vorhaben im Bauwesen verbindlich sind. Jetzt stehen auch sie online. „Es ist Euer Recht, viel Spaß damit”, erklärte er.
Gegen die Veröffentlichung von vier Dokumenten aus dem von Malamud gesammelten Fundus klagt nun das Deutsche Institut für Normung (DIN). Mit seiner Veröffentlichung der Dokumente auf Public.Resource.org habe er die Urheberrechte des Instituts verletzt. (Disclosure: Carl Malamud/Public.Resource.org wird im Streit mit dem DIN von der iRights.info-Partnerfirma iRights Law vertreten. Wir betrachten hier den Streit so wie andere News: unvoreingenommen, aber mit Haltung.)
„Amtliche Werke” in Deutschland eng gefasst
Der Streit zwischen Malamud und dem DIN führt auf die verschlungenen Pfade des Urheberrechts bei „amtlichen Werken”, wie sie in Deutschland heißen. Die Grundidee, die auch in anderen Ländern gilt: Was Regierungen und andere staatliche Stellen produzieren, ist frei von Urheberrechten, weil Gesetze und Regeln für alle Bürger einsehbar sein sollen. Ein Graubereich tut sich dort auf, wo es nicht um klare Fälle wie Gesetzestexte geht, sondern um andere Einrichtungen: Eben jene Institutionen etwa, die mit Aufgaben wie Normierung und Sicherheitsregeln betraut sind. Je nach Land und Perspektive sind sie rein private Einrichtungen – oder solche, denen öffentliche Aufgaben übertragen wurden.
In den USA ist der Streit über die „Public Safety Standards” schon länger ausgebrochen: So sehen die Standardisierungorganisation ASTM, die Brandschutzbehörde und der Berufsverband der Heiz- und Kühlingenieure ihre Urheberrechte verletzt und gehen gerichtlich gegen Public.Resource.org vor (PDF). Mit weiteren Bundesstaaten liegt er im Clinch. In Deutschland landet der Streit nun vorerst vor dem Landgericht Hamburg.
Dabei kann das Deutsche Institut für Normung gute Gründe für sich vorbringen: Die Liste dessen, was zu den „amtlichen Werken” zählt, ist in Deutschland begrenzt – Paragraf 5 Urheberrechtsgesetz zählt es abschließend auf. Und bei der letzten Änderung am Paragrafen im Rahmen des „ersten Korbs” 2003 wurden private Normwerke ausdrücklich von der Gemeinfreiheit ausgenommen. So wollte es der Gesetzgeber. Vor allem, um das Finanzierungsmodell des DIN zu bewahren, dessen Arbeit überwiegend aus Lizenzeinnahmen finanziert wird. Die Abgrenzung bleibt aber Detailarbeit: Wenn technische Normen Teil von Gesetzen, Richtlinien oder Verordnungen werden, sind sie dennoch gemeinfrei. Und wo eine Behörde sie sich durch Verweise „zu eigen” macht, sind Verlage verpflichtet, Lizenzen zu erteilen – allerdings nicht fürs Internet.
Malamud: „Das Recht gehört dem Volk”
Carl Malamuds Position lässt sich in einem Satz zusammenfassen: „Das Recht gehört dem Volk, es kann nicht Eigentum von Regierungen oder anderen Organisationen werden – egal wie verdient auch Monopolrenten erscheinen mögen, wo manche eine Parzelle des Rechts bewirtschaften dürfen”. Das schreibt er in einem Artikel zur Veröffentlichung der Public Safety Standards.
Dass er bereit ist, zu kämpfen, hat der „rogue archivist” (Cory Doctorow) schon mehrfach bewiesen. In den USA kommt ihm das case law dabei entgegen, Reformen beim Zugang zum Recht schrittweise voranzubringen. In Deutschland stehen die Voraussetzungen dafür schlecht.
Was Malamud aber wohl nicht davon abhalten wird, weiterzumachen. Im Frühjahr etwa scannte er auf eigene Faust die 32.062 Seiten der Bundesgesetze im District of Columbia. Begleitend dazu erklärte er alle Besitzansprüche an den Gesetzen „hiermit (…) für null und nichtig”. Eine Woche später schloss sich die Bezirksregierung seiner Rechtsauffassung an – und stellte sie ebenfalls frei online.
3 Kommentare
1 Jörg Prante am 22. November, 2013 um 21:40
Die Chancen stehen doch gut, da die von Carl Malamud veröffentlichten DIN Normen vor Gesetzesänderung wegen der Bezugnahme in Gesetzestexten und öffentlichen Vorschriften (Sicherheit für die Bevölkerung) gemeinfrei waren. In diesem Fall greift die Änderung des ersten Korbs nicht rückwirkend.
2 NMinst am 24. November, 2013 um 19:17
Im Prinzip hat der Mann Recht.
Absolut chapeau vor solch einem
Engagement.
3 Werner Pude am 22. Februar, 2024 um 12:28
Kenne ich, das Problem. Als Fachautor im Bereich Arbeitsschutz treten auch immer wieder Leute an mich heran, die meinen, meine Texte sollten doch bitteschön kostenfrei im Internet stehen. Bei jedem öffentlichen Vortrag kommen hinterher Leute und wollen die Folien abstauben….natürlich um damit selbst Geschäfte zu machen.
Hier scheint der Herr Malemud ja keine eigenen Interessen zu haben, als Ruhm und Ehre. Aber wovon ernährt sich dieser Robin Hood des Internet eigentlich selbst?
Sicher, auch wir Fachautoren entnehmen Werte und Angaben aus Normen. Aber immer nur als Hinweis mit dem Zusatz, dass Näheres in der jeweiligen Norm steht. Habe auch viel in Normungsgremien gearbeitet. Wenn ich wüsste, dass ich das weitgehend für “Abstauber” tue, hätte ich dazu auch keinen Lust mehr.
Was sagen Sie dazu?