Die Privatisierung gemeinfreier Werke
Ende 2009 haben die argentinischen Parlamentarier ohne jegliche öffentliche Debatte und im Schnellverfahren das Monopol auf die Reproduktion von Tonaufnahmen von 50 auf 70 Jahre nach der Erstveröffentlichung erweitert. Durch den Antrag wurde Artikel 5 des Gesetzes 11.723 zum Geistigen Eigentum hinsichtlich der Schutzfristen auf Tonaufnahmen, Interpretationen und musikalische Aufführungen, die als Tonaufnahmen gespeichert sind, geändert. Seit der Annahme in beiden Kammern im Dezember 2009 wurde das Monopol auf 70 Jahre seit der Erstveröffentlichung ausgeweitet. Die Nachricht fand in den Medien kaum Widerhall: Es schien sinnlos, einem Gesetz Aufmerksamkeit zu widmen, das im Kongress nahezu einstimmig durchgekommen waren. Dabei verdeutlicht die Ausweitung des Monopols auf Tonaufnahmen den Zustand der argentinischen Urheberrechtsdebatte par excellence.
Das Gesetz war eilig durchgebracht worden – und zwar nur wenige Wochen nach dem Verstummen einer der repräsentativsten Vertreterinnen unserer nationalen Kultur: Mercedes Sosa war Anfang Oktober verstorben und alle künstlerisch oder politisch Aktiven waren zutiefst bewegt. Die Öffentlichkeit, wenig vertraut mit den Folgen einer solchen Gesetzesinitiative, hätte die Ausweitung der Rechte an den Werken von Mercedes Sosa zugunsten ihres alleinigen Erben oder zugunsten der Plattenfirma, die sich anschickte, all ihre Erfolge neuaufzulegen, niemals negativ auslegen können. Dabei fehlte dem „Lied der Zuckerrohrernte”, der ersten Platte der „La Negra” aus dem Jahr 1961, nur noch wenig Zeit bis zur Gemeinfreiheit.
Die Gesetzesinitiative begünstigt vor allem die Plattenfirmen, und sie hat weitreichende Auswirkungen, die den Gesetzgebern im Moment der Stimmabgabe wohl kaum bewusst gewesen sind: Gemeinfreie Werke werden reprivatisiert und Hunderte von Werken unseres kulturellen Erbes werden dazu verdammt, in Vergessenheit zu geraten.
Das Öffentliche privatisieren
In der Begründung für die Verlängerung des Monopols auf Tonaufnahmen argumentierten die Abgeordneten von der „Frente para la Victoria”, die unter Federführung des Senators Pichetto das Gesetz zur Vorlage gebracht hatten, dass transzendentale Werke unseres Kulturerbes in Gefahr stünden, gemeinfrei zu werden. Hinter dieser Aussage verbirgt sich ein völlig falsches Konzept des gemeinsamen kulturellen Erbes. Da werden schlicht unbedacht Argumente der großen Plattenfirmen wiederholt, die meinen, „dass sich die Gemeinfreiheit von Tonaufnahmen negativ auf die wirksame Ausübung der Rechte der Künstler und Produzenten im Sinne des Gesetzes 11.723 zum `Geistigen Eigentum` und der internationalen Übereinkommen, die Argentinien unterzeichnet hat, niederschlägt”, wie einer Mitteilung des CAPIF (Verband der argentinischen Musikindustrie) zu entnehmen ist. Nichts ist falscher als das. In solchen Begriffen zu denken bedeutet, die Gleichung im Eigeninteresse und zum Schaden der Allgemeinheit zu wenden.
Die Urheberrechtsgesetzgebung, also die Gewährung künstlicher Monopole für Autoren, Künstler, Interpreten und Produzenten durch den Staat, beabsichtigte ursprünglich, einen Anreiz zu schaffen, aus dem letztlich mehr und bessere Werke zur Bereicherung unseres gemeinsamen – und gemeinfreien – kulturellen Erbes hervorgehen sollten. Gemeinfrei werden Werke, wenn die vom Gesetzgeber festgelegte Frist abgelaufen ist. In einigen Fällen, wie bei den Autorenrechten, geschieht dies 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Im Falle von Tonträgern werden es seit Ende 2009 70 Jahre nach der Erstveröffentlichung sein. Dies bedeutet, dass die Werke von Mercedes Sosa, Atahualpa Yupanqui und vieler anderer Interpreten unserer Kultur weitere zwanzig Jahre ausschließlich von den Plattenfirmen kommerziell verwertet werden. Die Bereicherung unseres Pools gemeinfreier Werke verschiebt sich entsprechend.
Dabei hat selbst der Chefökonom der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO), Carsten Fink, jüngst in einer Publikation deutlich gemacht, dass im Fall des Urheberrechts eine verschärfte Durchsetzung zur Folge hätte, dass den Menschen der Zugang zu Kultur verwehrt wird. Denn wenn noch mehr reguliert und kontrolliert wird, bedeutet das für Menschen, die sich keine Kulturgüter kaufen können, dass sie schlicht keinen Zugang haben. Das wiederum heißt, dass die Verschärfung der Rechtsvorschriften in Sachen „Geistiges Eigentum” den Zugang zu Kultur nicht fördert, sondern ihn beschränkt. Fink erklärt in besagter Publikation, die Anfang November 2009 veröffentlicht wurde, dass ein Gesetz, welches nicht dem Gemeinwohl dient, nicht gebrochen, aber verändert werden sollte.
Neben den Problemen, die mit dem Zugang zu Kultur verbunden sind, ist die Tatsache, dass bereits gemeinfreie Werke nun wieder privat kontrolliert werden, eine der gravierendsten unmittelbaren Folgen der Annahme dieses Gesetzesvorschlags. Er kommt einer Reprivatisierung eines Teils unseres Kulturerbes gleich. Der populäre Musiker Lito Nebbia erhob als erster seine Stimme gegen diese Gesetzesinitiative: „Es ist schade, dass der Kongress bisweilen ungenaue und realitätsfremde Informationen über die Dinge hat, mit denen er sich befasst, denn dieses Gesetz schützt nur die großen Plattenfirmen, so dass sie auch weiterhin Hunderte von Alben verschiedener Genres nach ihrem Gutdünken nutzen können. Alben, die zumeist durch Knebelverträge zustande gekommen sind, denn der Künstler hat keine Chance durchzusetzen, dass seine Arbeit respektiert wird, geschweige denn, einzunehmen, was ihm tatsächlich zusteht”, erklärt Nebbia in der Zeitung Página/12.
In derselben Zeitung beklagte sich Diego Fischerman, wie privaten Interessen soviel Kontrolle über unser kulturelles Erbe zugestanden werden kann:
„Die neue Gesetzgebung kommt einer Anerkennung des Rechts der Unternehmen gleich, bestimmte Platten einfach nicht herauszubringen und es damit potenziellen Interessenten unmöglich zu machen, an sie heranzukommen. Schon ein flüchtiger Blick offenbart, dass zum Beispiel das Label Universal, zu dem auch Philips gehört, die Originalaufnahmen von Mercedes Sosa nie auf CD herausgebracht hat. Auch das zweite Album der ‹Geschichte des Tango› von Astor Piazzolla ist in den Katalogen nicht zu finden, die ‹Zwanzig Jahre Avantgarde› mit den verschiedenen Ensembles wurden seit sage und schreibe 46 Jahren nicht ediert, und nie ist die ‹Romantik des Todes› von Juan Lavalle, Eduardo Falú und Ernesto Sabato veröffentlicht worden. EMI hat die Originalaufnahmen des Sexteto Mayor nie auf CD veröffentlicht und verbannte die genialen Aufnahmen, die Troilo für Odeón gemacht hatte, auf eine Platte mit dem Titel `From Argentina to the World`, auf der es absolut keine weiteren Informationen gibt und – damit nicht genug – von den 24 Titeln, die das Orchester zwischen 1957 und 1959 aufgenommen hatte, wurden lediglich 20 willkürlich ausgewählt. Doch die kulturelle Allmende ist für alle da. Wer sich so verhält, ist, so er sich nicht korrigiert, ein Hund des Gärtners.” [Die Redewendung „der Hund des Gärtners” bezeichnet einen Menschen, der anderen nicht gönnt, was er selbst nicht haben will, Anm. d. Red.]
Die bisher genannten Fälle beziehen sich nur auf geschäftliche Interessen und den Willen der Rechteinhaber. Wenn kein Geschäft zu machen ist, kommt es zu keiner Veröffentlichung, egal wie bedeutend ein Stück für die nationale Kultur ist. Die Kontrolle üben die Rechteinhaber aus. Nicht einmal die Künstler können darüber entscheiden, was mit ihren frühen Werken geschieht. Und wenn ein Internetnutzer es wagt, Werke, die nicht wiederaufgelegt werden, zu verbreiten, bekommt er die Macht des Gesetzes zu spüren, und zwar unabhängig davon, ob er der Gesellschaft einen Dienst erweist.
So widerfuhr es jüngst dem Betreiber des Blogs „Los inconseguibles del Rock Nacional” (Die Unerreichbaren der argentinischen Rockmusik). Die Website erhielt Tausende Zugriffe, sie füllte eine Lücke, um die sich die Plattenfirmen aus wirtschaftlichen Gründen nicht kümmern wollten. Das Blog wurde dennoch ohne Vorwarnung aufgrund von Beschwerden der Plattenfirmen über die Verletzung ihres Vervielfältigungsmonopols gesperrt. „Das kollektive Gedächtnis wird nicht nur mit Stöcken und Waffen bedroht: Manchmal reicht schon die Laune einer Handvoll Unternehmen. ‹Los inconseguibles del Rock Nacional› war ein Blog, das es ermöglichte, Stücke herunterzuladen, die auf dem Markt nicht mehr zu kriegen waren. In knapp drei Jahren hatte es dreitausend Einträge mit unzähligen Dateien und Rezensionen gegeben. Sieben Millionen Besucher sowie die zahlreichen Kommentare und Diskussionen zeigten, dass es hier Wertvolles zu entdecken gab”, so die Zeitung Página/12 im April.
Verwaiste Werke
Doch die Ausweitung des Monopols auf Tonaufnahmen hat auch Folgen, über die nur selten geredet wird. So wird es unmöglich, verwaiste Werke zu verbreiten oder zu veröffentlichen. Unter verwaisten Werken versteht man jegliches musikalische oder erzählerische Werk, auf dem zwar ein aus dem Urheberrecht abgeleitetes Monopol liegt, dessen Urheber jedoch unbekannt oder unauffindbar ist. Das mag seltsam klingen, kommt aber sehr häufig vor. Die meisten Werke unseres kulturellen Erbes des 20. Jahrhunderts sind verwaist. Die Google-Initiative zur Digitalisierung von Büchern hat dazu beigetragen, dass das Phänomen weithin bekannt wurde: zwischen 75 und 80 Prozent der in den Bibliotheken aufbewahrten Bücher fallen unter die Kategorie der „verwaisten Werke”.
Angesichts der Unsicherheiten über drohende Rechtsstreitigkeiten und deren Kosten, ziehen es viele Unternehmen vor, jegliche Initiative zur Digitalisierung oder Veröffentlichung dieser Werke zu unterbinden. Nur Google hat sich der Aufgabe gestellt, aus einem einfachen Grund: Google ist einer der wenigen multinationalen Konzerne mit genug Geld, um einer Klagewelle wegen Urheberrechtsverletzungen standzuhalten. Die Nationalbibliothek Frankreichs digitalisiert zum Beispiel im Rahmen ihres Projekts Gallica sowohl gemeinfreie als auch urheberrechtlich geschützte Werke mit entsprechender Genehmigung. Als sie zu ihrem Umgang mit verwaisten Werke befragt wurde, lautete die Auskunft schlicht: „Die werden nicht digitalisiert” (Fréderic Martin von Gallica BNF auf einem Symposium zur politischen Ausgestaltung der Digitalisierung kultureller Bestände)
Durch die zunehmende Digitalisierung kultureller Bestände spitzt sich das Problem der verwaisten Werke zu: Keines dieser Werke ist auf dem Markt, niemand nutzt sie kommerziell, niemand weiß, wer die Rechteinhaber sind, weshalb niemand sie reproduzieren kann, ohne das Risiko eines Gesetzesbruchs einzugehen. In Argentinien nimmt sich das Gesetz 11.723 zum sogenannten Geistigen Eigentum in keiner Weise dem Problem an: Es gewährt den Autoren „exklusive Eigentumsrechte” über ihre Werke, was jeglichen Versuch der Wiederverwertung ohne vorherige Genehmigung der Rechteinhaber verhindert.
Was aber, wenn diese Rechteinhaber nicht identifiziert werden können oder nicht auffindbar sind? In diesem Szenario gibt es nur noch wenige Alternativen zur Nutzbarmachung des kulturellen Gemeinguts. Sie können in vier möglichen Strategien zusammengefasst werden. Paul Keller hat diese vier Strategien auf o.g. Symposium vorgetragen.
- Die Opt-out-Option: Das Material digitalisieren, im Internet zur Verfügung stellen und abwarten, ob ein Rechteinhaber auftaucht und Einspruch erhebt. Dies impliziert in der Tat zunächst einen Gesetzesverstoß und öffnet zahlreichen Rechtsstreitigkeiten Tür und Tor. Nur wer ausreichend für solche Verfahren gewappnet ist, kann sich für diese Strategie entscheiden. Keine staatliche Initiative könnte diesen Weg einschlagen, denn eine Regierung kann die eigenen Gesetze nicht verletzen.
- Die Suche nach den Anspruchsberechtigten: Diese Strategie steht mit der Gesetzeslage in Einklang, ist aber der schwierigste Weg. So werden nur sehr wenige der verwaisten Werke am Ende wirklich eingescannt und nutzbar gemacht werden können, und die Kosten für das Aufspüren der Beteiligten machen diese Strategie ineffizient.
- Die Verhandlungen mit Verwertungsgesellschaften [in Deutschland wäre dies zum Beispiel die GEMA, A. d. Red.]: In rechtlicher Hinsicht wäre dies am ehesten machbar, denn die Verwalter würden für die Folgen der Zustimmung der Digitalisierung einstehen. Aber in politischer und wirtschaftlicher Hinsicht wäre es die teuerste Variante, denn es liegt im Interesse der Verwertungsgesellschaften, über dieses Verfahren Geld zu verdienen, und mit einem Monopol in der Hand gäbe es keinen Grund, die Kosten im Rahmen zu halten. Zudem kämen bei dieser Option auch denjenigen öffentliche Mittel zu, die für die Verschärfung des Problems direkt verantwortlich sind. Um ihr Geschäft am Laufen zu halten, werden sie sich weigern, die geltende Urheberrechtsgesetzgebung einer Revision zu unterziehen. Sie werden selbst Druck ausüben, um ihr Monopol zu verlängern. Dies ist bei der Gesetzesänderung zu den Tonaufzeichungen der Fall.
- Die Gesetze ändern: Das ist die vernünftigste Alternative, aber sie wird die größten politischen Anstrengungen erfordern. Eine Gesetzesänderung, die es ermöglicht, verwaiste Werke im Rahmen des Gesetzes nutzbar zu machen und zu verbreiten, um den Schatz der kulturellen Allmende zu bereichern, bedarf zahlreicher Veränderungen der politischen und wirtschaftlichen Strukturen, die mit dem Monopol auf das Kopierrecht verbunden sind.
Wie wir sehen, verschärft die Ausweitung des Monopols auf Tonaufnahmen das Problem der verwaisten Werke. Ganz allgemein gesprochen bedeutet das: Je länger es dauert, bis Werke gemeinfrei werden, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie dem Vergessen anheim fallen und für immer verloren gehen.
Zugunsten der Gemeinfreiheit
Angesichts dieser Situation ist es dringend notwendig zu verstehen, dass es ein öffentliches Interesse an der Pflege unseres kulturellen Erbes gibt. Ein reichhaltiger, sich stets erweiternder Schatz gemeinfreier Werke ermöglicht es uns, als Gesellschaft auf das aufzubauen, was andere uns hinterlassen haben. Das Gemeinfreie ist kein „Niemandsland”, sondern unser gemeinsames kulturelles Erbe. Rechteinhaber sowie politische Entscheidungsträger müssen zusammen mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Nichtregierungsorganisationen und sozialen Bewegungen verstehen lernen, dass der fehlende Schutz dieser kulturellen Allmende sich gegen das öffentliche Interesse richtet und deren Privatisierung oder Gesetzesinitiativen – wie die Ausweitung des Monopols auf Tonaufnahmen – ebenso ernstzunehmen sind wie etwa die Übertragung der Verwaltung der Medien in private Hände oder die Privatisierung der Funkfrequenzen.
Die Verteidigung der Gemeinfreiheit hat viele Aspekte konzeptioneller, politischer und rechtlicher Art, vor allem aber hat sie viele Gegner. Nur ein starker politischer Wille kann verhindern, dass die Gesellschaft ihres Gemeinguts enteignet wird.
Eines der wichtigsten Digitalisierungsprojekte, das in Argentinien derzeit durchgeführt wird, die Digitalisierung der Archive der öffentlichen Radio-und Fernsehanstalten, wird durch die bestehende Gesetzeslage permanent blockiert. Der Kanal 7 verfügt über eine unermesslich große Anzahl von Bändern und Aufnahmen der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts, deren Zustand sich rapide verschlechtert oder die schlicht in Vergessenheit geraten werden. Zu dieser gewaltigen Hinterlassenschaft gehören historische Dokumente von unschätzbarem Wert: so die landesweiten Übertragungen der Reden der argentinischen Präsidenten, Nachrichten-, Unterhaltungssendungen und Dokumentarfilme mit hoher Beweiskraft, wie etwa Filme über die Verfahren gegen die Militärjunta aus dem Jahr 1985 während der Regierung von Raúl Alfonsín.
Es scheint einfach und fast selbstverständlich zu sagen, dass die Übertragungen der Reden der Präsidenten auf den öffentlich-rechtlichen Sendern gemeinfrei sein sollten. Dennoch gesteht das Gesetz 11.723 den Politikern und ihren Erben die Verfügung über diese Reden zu. Dabei würde niemand wagen, ausdrücklich zu sagen, dass die Rede eines Präsidenten im landesweiten Fernsehen Privatbesitz sein könne, es wäre aber wichtig, genau dies in den Wortlaut des Gesetzes zu schreiben.
Der Fall der Nachrichten liegt glücklicherweise einfacher: Das Noble-Gesetz verfügt, dass Nachrichten in Gänze oder in Teilen reproduziert und wiederverwendet werden können, unter der einzigen Bedingung, dass die Quelle bei getreuer Wiedergabe genannt wird. Diese außergewöhnliche Klausel in einem Gesetz, das so restriktiv wie kaum ein anderes ist, ermöglicht es uns, so grundlegende historische Dokumente wie die Berichterstattung über den Falkland-Krieg, die Vereidigung des ersten Präsidenten der jüngsten demokratischen Phase, Raúl Alfonsín, oder andere Dokumente des Archivs der nationalen Fernsehanstalten auf Wikipedia zu laden. Doch das ist die große Ausnahme. Viele andere Dokumente können nicht gerettet werden, wenn das Gesetz nicht geändert wird.
Initiativen zur Digitalisierung und historischen Aufarbeitung müssen nicht nur technisch, sondern auch rechtlich möglich sein. Sie müssen gefördert und in allen Bereichen umgesetzt werden: in Museen, Archiven und Bibliotheken. Das Gesetz sollte hier keine Hürden aufbauen, schließlich geht es um die Nutzbarmachung dessen, was uns als Gesellschaft gehört. Es geht nicht um das Öffentliche im Sinne der Sicherung staatlicher Verfügungsgewalt, sondern um die soziale Verfügung durch uns Staatsbürgerinnen und Staatsbürger. Wir müssen die Gemeinfreiheit als Gemeingut verteidigen.
Beatriz Busaniche ist Dozentin für Kommunikationswissenschaften an der Universität Buenos Aires. Für die Organisation Via Libre fördert sie Debatten über Freie Software, Zugang zu Wissen und andere Themen, die eng mit den sozialen Auswirkungen der Nutzung neuer Technologien zusammenhängen. Dieser Beitrag erschien im Reader Argentina Copyleft! Neue Spielregeln für das digitale Zeitalter? Ein Blick nach Argentinien, herausgegeben von der Heinrich-Böll-Stiftung. Er steht unter der Creative-Commons-Lizenz BY-NC-SA. Übersetzung aus dem Spanischen: Silke Helfrich.
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