Die Digitalcharta: ein deutscher Sonderweg
Mit viel Getöse hat eine Initiative von Netzaktivisten, Politikern, Wissenschaftlern, Schriftstellern, Journalisten und Bürgerrechtlern eine „Charta der Digitalen Grundrechte“ präsentiert. Doch die gut gemeinte Idee hat mit der „Bill of Rights“, die Web-Erfinder Tim Berners-Lee 2014 für das globale Netz forderte, wenig zu tun.
23 Artikel hat die neue deutsche „Charta“ und dazu eine wunderschöne Präambel, die sich liest wie die feierliche Proklamation eines Kreises von Notabeln, die vom preußischen König beauftragt wurden, das wilde Netz zu zivilisieren. Ein honoriges Unterfangen also, und wenn es ganz nebenbei der Inthronisierung eines sozialdemokratischen Kanzlerkandidaten dienen sollte, so rückt das die guten Absichten nicht automatisch in ein schiefes Licht.
Doch die nationale Perspektive ist das Grundproblem dieser Charta. Denn mit ihr wird die ursprüngliche Idee, dem Netz eine globale Verfassung zu geben, um es vor staatlichen Übergriffen zu schützen, in ihr Gegenteil verkehrt. Um das zu begreifen, muss man ein paar Jahre zurückgehen und dem Erfinder des „World Wide Web“, Sir Timothy Berners-Lee, ein wenig zuhören.
Das Netz, das wir wollen
Berners-Lee und seine Lebensgefährtin und spätere Ehefrau Rosemary Leith gründeten 2009 in Uganda die World Wide Web Foundation, eine global agierende Stiftung, die sich für einen gleichberechtigten und erschwinglichen Internet-Zugang für alle Menschen einsetzt, egal ob sie in Indien, Angola, Peru oder Moldawien leben. Im Dezember 2013 startete die Stiftung die Initiative „The Web We Want“ („Das Netz, das wir wollen“).
Aufgabe der Initiative, die von der guatemaltekischen Menschenrechtsanwältin Renata Avila geleitet wird, ist es, für die Unabhängigkeit und Neutralität des Netzes zu werben. Dazu zählen als Kernprinzipien: der freie Zugang zum Netz, die Meinungsfreiheit, der Schutz der Privatsphäre und der plurale, offene und dezentrale Charakter der Internet-Plattformen. In diesem Zusammenhang forderte Tim Berners-Lee am 12. März 2014 eine Magna Carta bzw. eine Bill of Rights für das Internet.
Dem Web-Erfinder ging es darum, das Netz als öffentliches Gut der gesamten Menschheit zu begreifen, als Gut der Bürger, das weder Regierungen noch Konzernen ausgeliefert werden darf. Das konkrete Motiv für seine Forderung nach einer Bill of Rights – und dies ist für die Beurteilung der deutschen Initiative entscheidend! – war nicht das Problem von überhand nehmenden Hass-Postings auf Facebook oder die erdrückende Konkurrenz von Google für die deutschen Verlage.
Es war die globale Überwachung durch die staatlichen Geheimdienste, die der Whistleblower Edward Snowden im Juni 2013 aufdeckte. Snowdens Enthüllungen waren der Grund, warum Berners-Lee eine Bill of Rights für das Internet forderte. Er bewegte sich damit in der Tradition jener Verfassungsschöpfer, die Grundrechte immer als Abwehrrechte der Bürger gegen den Staat definieren.
Wie man eine richtige Debatte in falsche Bahnen lenkt
In der deutschen Debatte trat dieser Anspruch aber von Anfang an in den Hintergrund, ja er wurde geradezu mutwillig marginalisiert. Frank Schirrmacher, der intellektuelle Feuerkopf der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, startete im Februar 2014 eine Feuilleton-Debatte, in der es vor allem darum ging, die Abwehrrechte der Bürger gegen die Internet-Konzerne des Silicon Valley zu formulieren – und zwar mit Unterstützung europäischer Politiker: Neelie Kroes, Guy Verhofstadt, Joaquin Almunia.
Eröffnet wurde die Debatte am 6. Februar 2014 durch EU-Parlamentspräsident Martin Schulz. In diesem Politiker sah Schirrmacher, der sich schnell für Menschen und Themen begeistern konnte, den idealen Verbündeten gegen den Machtanspruch von Google und Facebook. Schulz’ Beitrag hieß denn auch: „Warum wir jetzt kämpfen müssen“.
In der FAZ-Debatte von 2014 meldeten sich auch eine ganze Reihe von Personen zu Wort, die jetzt als Initiatoren der digitalen Grundrechte-Charta wieder in Erscheinung treten (der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel, der 2014 noch mitdiskutierte, fehlt allerdings!). Alle Beiträge der Debatte wurden im Mai 2015 unter dem Titel „Technologischer Totalitarismus“ als rotes Suhrkamp-Bändchen veröffentlicht.
Titel, inhaltliche Stoßrichtung und Autorenkreis – darunter zwei Vertreter des Axel Springer-Verlags! – verdeutlichen, wie sehr das ursprüngliche Motiv von Berners-Lee, die „Abwehr des Staates“ durch ein anderes Motiv, die „Abwehr der Internet-Konzerne“ verdrängt wurde. Dieser Themenwechsel ist vor allem den speziellen Interessen deutscher Verlage geschuldet, die das Thema auf diese Weise nationalisierten.
Unabhängige Bürger-Initiative oder Wählerinitiative?
Da Schirrmacher im Juni 2014 unerwartet starb, übernahmen Zeit-Chefredakteur Giovanni di Lorenzo und die Zeit-Stiftung die ehrenvolle Aufgabe, die begonnene Debatte im Geiste des verstorbenen Kollegen fortzuführen. Sie übernahmen dabei auch die (nationale) Perspektive, den Staat nicht als potentielle Gefahr für ein freies und unabhängiges Internet, sondern als Schutz- und Trutzmacht der Bürger gegen die Zumutungen amerikanischer Technologie-Konzerne zu sehen.
EU-Parlamentspräsident Martin Schulz lieferte erneut den Auftakt-Essay. Am 27. November 2015 schrieb er einen Gastbeitrag für die „Zeit“ unter dem programmatischen Titel „Warum wir eine Charta der digitalen Grundrechte brauchen“. Wir brauchen sie, so Schulz, weil die heimische Wirtschaft vom „technologischen Totalitarismus“ der Internet-Konzerne massiv bedroht wird. Kein einziges Wort verliert Schulz über die Bedrohung der Bürger durch staatliche Überwachung.
Der Staat als idealer Beschützer
Bundesjustizminister Heiko Maas, ebenfalls SPD, legte zwei Wochen später einen 13 Artikel umfassenden Grundrechte-Katalog für das digitale Zeitalter vor. „Die größte Herausforderung der Digitalisierung“, schrieb er, bestehe nun darin, „wie wir die Machtasymmetrie zwischen uns Normalbürgern und den Internetgiganten demokratisieren, ohne dadurch die Vorteile der neuen Technologie zu verlieren. Damit das gelingt, müssen sich die Staaten wieder auf ihre Handlungsmöglichkeiten besinnen und ihre demokratische Macht nutzen.“
Das klingt, als wäre der Staat der ideale Beschützer des Internet, als würden die Staaten ihre Macht nie dazu nutzen, die Bürger mit Hilfe des Internets auszuspähen, als würden die Staaten den Bürgern bei der Durchsetzung ihrer Grundrechte überall redlich zur Seite stehen.
Diese naive (deutsche) Staatsgläubigkeit und die erfolgreiche Verengung der Debatten-Perspektive auf die Internetgiganten des Silicon Valley hat die Charta-Initiatoren wohl auch dazu verleitet, einem so unsinnigen Artikel wie dem zur „Meinungsfreiheit“ zuzustimmen.
Offensichtlich haben weder die beteiligten Juristen noch die gewieften „Netzaktivisten“ erkannt, auf welche problematische Linie sie sich da verpflichten ließen. In letzter Konsequenz laufen ihre Bestrebungen darauf hinaus, das Internet in eine grundrechtsgebundene “datenverarbeitende Behörde” umzuwandeln oder es zumindest durch die Bundesnetzagentur und ihre europäische Entsprechung umfassender als bisher zu regulieren. Für eine Wählerinitiative zugunsten eines nationalen Kanzlerkandidaten mag das in Ordnung sein, für eine global orientierte Bürger-Initiative ist es ein Armutszeugnis.
Wie weiter mit der Digitalcharta?
Was aus der verunglückten Charta nun werden wird, ob sie anstandshalber von den zuständigen Brüsseler Ausschüssen „behandelt“ wird oder als skurriler Sonderweg deutscher Politiker und „Aktivisten“ abgehakt werden kann – wir wissen es nicht. Vielleicht wird es noch substantielle Verbesserungsvorschläge geben, vielleicht orientiert man sich am brasilianischen „Marco Civil da Internet“, aber vielleicht reicht den Initiatoren auch das Setzen einer Duftmarke in eigener Sache.
Da die Charta nur ein unverbindliches Diskussionsangebot darstellt, könnte man sie aufgrund der massiven Kritik auch zurückziehen und neu ausschreiben. Denn so, wie sie zustande kam – mit ihrer nationalen Verengung auf partikulare Interessen (Artikel 22) und ihrer naiv-deutschen Fixierung auf den Staat als Problemlöser (Artikel 5) – wird sie dem Thema einer globalen Bill of Rights nicht gerecht.
Dies ist ein Crosspost von wolfgangmichal.de mit freundlicher Genehmigung.
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