Deutscher Bibliotheksverband fordert verbesserte Bedingungen zur Ausleihe von E-Books
Dabei geht es den Unterzeichner*innen des Offenen Briefs vor allem um besonders nachgefragte Bücher aus den Bereichen Sachbuch und Belletristik (sogenannte „Spiegel-Bestseller“):
Derzeit verweigern die Verlage den Bibliotheken 70% der neu erscheinenden E-Books für die Ausleihe. Lizenzen für die Ausleihe werden häufig erst nach monatelanger Wartezeit, oftmals auch gar nicht eingeräumt. Vor vielen Jahren hat die deutsche Politik ihren Bürger*innen den freien Zugang zu gedruckten Büchern durch ein Verleihrecht für Bücher in Bibliotheken gesichert. Aber dieses Recht gilt nicht für E-Books.
Eine solch exkludierende Praxis, so der DBV weiter, trockne systematisch die öffentliche Infrastruktur zur Teilhabe an Wissen und Information aus. Dabei hätten öffentliche Bibliotheken den Auftrag, allen Bürger*innen einen ungehinderten Zugang zu Bildung und Medien zu ermöglichen.
Dieser Zugang müsse einerseits auch während der Covid19-Pandemie aufrechterhalten werden, wenn die öffentlichen Bibliotheken für den Publikumsverkehr geschlossen sind.
Andererseits zielt der Offene Brief auf die derzeitige Überarbeitung des Urheberrechts: Die Unterzeichner*innen wünschen sich eine langfristige, gesetzlich verankerte Regelung, die verbesserte Bedingungen für die Ausleihe von E-Books schafft und dahingehend E-Books und physische Bücher gleichermaßen behandelt.
Der Offene Brief ist auf der Website des DBV einsehbar und wurde bisher mehr als 630 mal unterzeichnet, unter anderem durch zahlreiche Vertreter*innen von Stadt-, Staats- und Universitätsbibliotheken.
1 Kommentar
1 Christian Sprang am 29. Januar, 2021 um 13:28
Nach seinem Erscheinen hat der Offene Brief des Deutschen Bibliotheksverbandes an etlichen Stellen zu öffentlicher Gegenrede geführt. So hat sich ein Netzwerk von 14 Autor*innenverbänden in einem eigenen Offenen Brief an alle Bundestagsabgeordneten gewendet. Auch Verleger*innen haben sich verschiedentlich zum Sachverhalt geäußert. Für die Leserinnen und Leser von irights wäre es sicherlich interessant, auch einmal etwas über diese Darstellungen zu erfahren, da sie den Blick auf die Tatbestände wesentlich erweitern. Ist das vorgesehen?
Mit freundlichen Grüßen
Christian Sprang
(Justiziar des Börsenvereins)
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