Deutsche Werbewirtschaft plant Selbstverpflichtung gegen Piraterie-Sites

Die deutsche Werbewirtschaft arbeitet an Mechanismen, die die Finanzierung von Websites mit gewerblichen Urheberrechtsverletzungen treffen sollen. Eine geplante Selbstverpflichtung formuliert, dass sich die Unternehmen nicht an Werbeschaltungen auf „strukturell urheberrechtsverletzenden Websites“ beteiligen. Der Mechanismus könnte darin bestehen, entsprechende Websites auf eine Blacklist zu setzen. Über diese Liste würden alle Beteiligten erfahren, dass eine Website nicht mehr mit Werbeschaltungen bedient werden soll.
Gemeint sind damit Plattformen wie etwa 1load.net. Das Downloadportal wurde vergangene Woche nach einer Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft Dresden abgeschaltet. Dessen Betreiber hätten „weit mehr als 100.000 verschiedenen Filme, TV-Serien, Spiele, Ebooks, Musikdateien, pornografische Videos und Anwendersoftware ohne Erlaubnis öffentlich zugänglich“ gemacht, so die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) in einer Mitteilung. Dass solche Webseiten durch die Vermietung von Werbeplätzen „beträchtliche illegale Profite erwirtschaften“ ist kein neues Phänomen.
Vorbild US-Werbewirtschaft
Auch in den USA kündigte kürzlich eine Unternehmens-Allianz an, sich einer freiwilligen Selbstverpflichtung zu unterwerfen, die Werbeschaltungen auf Websites mit urheberrechtsverletzenden Inhalten verhindern soll. Dieser Initiative schlossen sich unter anderen Microsoft, Yahoo und Google an, außerdem der Verlag Condé Nast, das Werbenetzwerk 24/7 Media und AOL. Auch hier ist das erklärte Ziel, professionellen Urheberrechtsverletzern die Finanzierung über Werbeeinnahmen zu entziehen, um sie so auszuhungern.
„Die in den USA angekündigte Selbstverpflichtung ist ein wichtiger Schritt, den Betreibern von Webseiten, deren Geschäftsmodelle auf Urheberrechtsverletzungen aufbauen, die Werbefinanzierung zu entziehen. Ob die Regelungen weit genug greifen, muss man noch prüfen”, so Bernd Nauen, Geschäftsführer beim Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft, ZAW, gegenüber iRights.info.
Unter dem Dach des ZAW formierte sich vor rund zwölf Monaten ein „runder Tisch“ der Werbewirtschaft in Zusammenarbeit mit maßgeblichen Organisationen der Rechteinhaber, berichtet Nauen. Die Zusammenarbeit sei Vorreiter in Europa und könne über die US-Initiative noch hinausgehen: Werbetreibende Unternehmen, Media- und Werbe-Agenturen, Online-Werbe-Vermittler und -Dienstleister sowie Verlage, Medienhäuser und Portalbetreiber seien eingebunden.
Kartellrechtler prüfen „schwarze Listen“ noch
Geplant ist demnach eine Kombination aus Selbstverpflichtung und Beschwerdestelle die als „Charta“ oder „Kodex“ der Branche dienen soll. Die geplante Zusammenarbeit ginge insoweit über den US-amerikanischen Ansatz hinaus, als dort Beschwerden zwar sanktioniert, aber nicht in einer Blacklist geführt werden. In den USA sollen sich Sperranfragen von Rechteinhabern direkt an die jeweiligen Werbenetzwerke richten, während in Deutschland die Einrichtung einer speziellen Beschwerdestelle diskutiert wird. Das dürfte auch den von der GVU geäußerten Vorstellungen nahe kommen. Sie fordert branchenweite Lösungen, die über Einzelfallprüfungen hinausgehen sollen.
Spezifische Angaben zur Selbstverpflichtung und zum Verfahren will der Zentralverband noch nicht machen. „Die Herausforderung könnte sein, dass wenn sich Verbände und die ihnen angeschlossenen Unternehmen einigen, dies als Marktabsprache und damit als Kartellbildung betrachtet werden könnte“, erklärt Thomas Schauf, der beim Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) am „runden Tisch“ mitarbeitet. „Daher lassen wir das Konzept des Kodex derzeit von renommierten Kartellrechtlern prüfen Das daraus resultierende Gutachten erwarten wir für Mitte, Ende September.“ Die branchenweite „Inkraftsetzung“ der Charta wäre dann noch dieses Jahr möglich, so ZAW-Geschäftsführer Nauen.
Vorbild Werberat
Damit eine solche Charta akzeptiert werde und Wirkung zeitige, müssten nicht nur Branchenriesen wie in den USA, sondern alle Teilnehmer am Online-Werbe-Markt mitmachen, betont Bernd Nauen: „Neben den Agenturen, Vermittlern und Dienstleistern auch die Urheber und Rechteinhaber, die ja zum Teil eine Doppelrolle haben – sie alle haben wir eingebunden.” Vor allem aber müssten die Werbetreibenden mit im Boot sein, denn ihre Werbeschaltung löst den Finanzstrom aus.
Vergleichbare Bespiele für eine Selbstregulierung existieren etwa in Gestalt des Deutschen Werberats oder des Deutschen Datenschutzrates Online-Werbung, bei denen das Vorgehen gegen selbstgesetzte Standards ähnlich institutionalisiert ist. Während Werberat und Datenschutzrat primär Beschwerden von Nutzern offenstehen, die dort beispielsweise die Verletzung von Jugendschutz oder Diskriminierung in der Werbung monieren, dürften bei Werbung auf „strukturell urheberrechtsverletzenden Websites” vor allem Rechteinhaber als Beschwerdeführer in Frage kommen.
In das laufende Vorhaben bezüglich der Online-Werbung seien derzeit 15 deutsche Verbände involviert, erklärt BVDW-Mitarbeiter Schauf. Es dauere jedoch seine Zeit, die unterschiedlichen Interessen auf einen Nenner zu bringen, so Hauf mit Hinweis auf Kritik von Rechteinhabern, es würde zu wenig passieren. Und was, wenn die kartellrechtliche Prüfung nahelegt, auf schwarze Listen zu verzichten? „Wir sind zuversichtlich, dass unser Mechanismus gangbar sein wird“, sagt Schauf.
Dazu mag passen, dass Branchenverbände ihre Aktivitäten zur „Gestaltung der Rahmenbedingungen“ gerne mit dem Term „Politikunterstützung“ umschreiben. Sollte die kartellrechtliche Prüfung entscheidende Bedenken ergeben und das Blacklist-Verfahren ausbremsen, würden die Verbände vermutlich direkt auf die Politik zugehen.
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