Regierung plant Designgesetz, Paypal-Klauseln, kino.to-Uploader
Bundesregierung plant Modernisierung des Geschmacksmusterrechts
Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Geschmacksmusterrechts vorgelegt. Danach soll schon der Begriff des „Geschmacksmusters” abgeschafft werden und der neuen Formulierung „eingetragenes Design” weichen. Aus dem Geschmacksmustergesetz soll zudem das neue „Designgesetz” (DesignG) werden. Außerdem soll ein Nichtigkeitsverfahren eingeführt werden, mit dem bereits das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) die Nichtigkeit eines eingetragenen Designs feststellen kann – ein Gerichtsverfahren wäre dann nicht mehr nötig. Auch die interne Besetzung beim DPMA soll geringfügig verändert werden.
Der Gesetzesentwurf im Volltext.
Besprechung im Blog von CMS Hasche Sigle.
Verbraucherschützer gehen gegen Paypal vor
Wie die Berliner Zeitung vergangene Woche berichtet, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband Klage gegen Paypal erhoben. Grund sollen intransparente Klauseln, insbesondere zu Schadensersatz und verschuldensunabhängiger Haftung von Verbrauchern sein. Auch sei nicht immer klar, wie lange Transaktionen von Paypal überprüft werden können. Die Verbraucherzentralen reagierten damit auf Verbraucherbeschwerden, die sich u.a. über das Einfrieren von Konten durch Paypal beklagt hätten.
Bericht der Berliner Zeitung.
Weitere Details bei Heise online.
Hausdurchsuchung und Beschlagnahmungen bei kino.to-Uploader
Polizei und Staatsanwaltschaft sind gegen einen mutmaßlichen Uploader von kino.to vorgegangen. Vergangene Woche sei das Haus eines Mannes in Schleswig-Holstein durchsucht und ein Rechner sowie mehrere Speichermedien beschlagnahmt worden, berichtet die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU). Dem Mann wird vorgeworfen, massenhaft Filme und Serien bei kino.to und dem Nachfolgeportal movie2k hochgeladen zu haben. Unterdessen war auch movie2k, das Portal, das die Lücke von kino.to gefüllt hat, zeitweise nicht erreichbar – möglicherweise die Folge weiterer Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, die bereits im Fall kino.to ermittelt hatte. Mittlerweile ist das Portal unter leicht geändertem Namen jedoch wieder online.
Weiter bei onlinekosten.de.
Zu den Ermittlungen gegen movie2k bei Welt Online.
iRights.info: Rätselraten um movie2k.
Internet-Drosselung: Telekom beantwortet Fragen des Bundeskartellamts
Die Deutsche Telekom AG plant, bei neuen Tarifen ab einem gewissen Datenverbrauch die Anschlussgeschwindigkeit zu drosseln – und steht deshalb in der Kritik. Vergangene Woche wurden nun der Zeitung „Die Welt” Antworten der Telekom auf eine Anfrage des Bundeskartellamts zugespielt. Darin verteidigt die Telekom ihr Vorhaben. Anders als bislang bekannt, sei jedoch noch nicht entschieden, ob der Datenverkehr des hauseigenen Videoangebotes „Entertain” vom Inklusivvolumen ausgenommen sein soll. Vor allem diese Privilegierung von Diensten der Telekom und ihrer Partner-Unternehmen hatte die Diskussion um gesetzliche Regelungen zum Schutz der Netzneutralität in den letzten Wochen befeuert.
Ausführlich bei Welt Online.
BGH: Autocomplete-Entscheidung im Volltext veröffentlicht
Mitte Mai hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Googles Autocomplete-Funktion Persönlichkeitsrechte verletzen kann. Bislang war nur die Pressemeldung des Bundesgerichtshofs veröffentlicht; nun ist die Begründung auch im Volltext verfügbar. Der BGH begründet in der Entscheidung, dass Google reagieren muss, wenn das Unternehmen auf rechtsverletzende Begriffskombinationen hingewiesen wird. Alle Fragen sind damit jedoch noch nicht beantwortet.
Ausführlich bei Telemedicus.
Die Entscheidung Az. VI ZR 269/12 im Volltext.
Kritische Anmerkungen von Prof. Niko Härting.
Lizenz dieses Artikels: CC BY-NC-SA.
Was sagen Sie dazu?