Uni-Kopien, Warnhinweise, TKG-Novelle
Wissenschaftsschranke: Länder müssen Uni-Kopien vergüten
Das Oberlandesgericht München hat im äußerst komplexen Urheberrechtsstreit zwischen der VG Wort und allen 16 Bundesländern über Vergütungsansprüche nach § 52a UrhG für die öffentliche Zugänglichmachung von Werken an Hochschulen entschieden (Urt. v. 24.03.2011, Az. 6 WG 12/09). Dabei war die VG Wort teilweise erfolgreich: Das hier erstinstanzlich zuständige Gericht hat den Zahlungsanspruch der VG Wort im Grundsatz – erwartungsgemäß – anerkannt. Jedoch nicht in Form einer pauschalen, sondern in Form einer nutzungsabhängigen Abgabe. Damit kommen auf die Hochschulen Nachzahlungen in Höhe von schätzungsweise mehreren hundert Millionen Euro zu. Die Revision zum BGH wurde zugelassen.
Ausführliche Pressemitteilung des OLG München bei juris.
Entscheidungsanmerkung von Prof. Dr. André Niedostadek bei der Legal Tribune Online.
Wirtschaftsministerium lässt Warnhinweise für Urheberrechtsverletzungen prüfen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat eine vergleichende Studie über Modelle zur Versendung von Warnhinweisen durch Internetprovider an Nutzer bei Urheberrechtsverletzungen ausgeschrieben. Ziel des Vorhabens ist laut BMWi „die Gewinnung von Erkenntnissen über die Auswirkungen gesetzlicher Regelungen zur Bekämpfung der Internetpiraterie mittels der Versendung von Warnhinweisen in anderen EU-Mitgliedstaaten”. Inwieweit damit wirklich die Einführung eines Three-Strikes-Verfahrens in Deutschland bevorsteht, ist derzeit allerdings noch vollkommen offen.
Meldung bei heise online.
Ausschreibungsunterlagen des BMWi (PDF).
TKG-Novelle: Länder wollen bei Netzneutralität mitreden
Die Bundesländer sind mit den von der Bundesregierung in der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vorgesehenen Regelungen zur Netzneutralität nicht einverstanden. In der Sitzung des Kulturausschusses des Bundesrates haben sie in der letzten Woche einstimmig beschlossen, dass der Bundesrat insbesondere einen Zustimmungsvorbehalt der Länder zu den zur Ausgestaltung der Netzneutralität im TKG-Entwurf vorgesehenen Rechtsverordnungen fordern soll. Andernfalls sei die Zustimmung zum Gesetz zu verweigern, hieß es. Denn an dieser Stelle sei das Rundfunkrecht berührt, für das die Länder zuständig sind. Unterdessen haben auch Verbraucher- und Datenschützer ihre Kritik an der TKG-Novelle verstärkt.
Telemedicus zu den Plänen der Länder.
Persönlichkeitsrechte: Deutsche Gerichte nicht für alles zuständig
Der Bundesgerichshof (BGH) hat am vergangenen Dienstag entschieden (Az. VI ZR 111/10), dass bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet ein deutlicher Inlandsbezug bestehen muss, um die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte zu begründen. Ein deutscher Wohnsitz eines vermeintlich verletzten Klägers reiche demgegenüber genauso wenig zur Annahme der Zuständigkeit deutscher Gerichte aus wie die Tatsache, dass die entsprechenden Webserver in Deutschland betrieben werden. Im zu entscheidenden Fall erfüllte im Übrigen die streitgegenständliche Internetveröffentlichung nach Einschätzung der Richter die Anforderungen an einen hinreichenden Inlandsbezug nicht. Denn sie war in ausländischer Sprache abgefasst und richte sich nicht zuletzt deswegen vorwiegend an einen Personenkreis, der der nicht in Deutschland lebt, so der BGH.
Pressemitteilung des BGH.
1&1 darf Postident für De-Mail nutzen
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Köln muss die Deutsche Post ihr Postident-Verfahren zur gesicherten Identifikation von Personen auch Konkurrenten zur Verfügung stellen (Urt. v. 31.03.2011, Az. 88 O 49/10). Die Post hatte zuvor das Internetunternehmen 1&1 von der Nutzung des Dienstes ausgeschlossen, nachdem 1&1 das Postidentverfahren zur Verifikation von Nutzern des elektronischen Kommunikationsdienstes De-Mail genutzt hatte. Das Kölner Gericht erkannte im Ausschluss von 1&1 jedoch den rechtswidrigen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch die Post. Denn als Begründung für ihren Schritt hatte sie die eigenen Wettbewerbschancen auf dem Markt für gesicherte elektronische Kommunikation mit dem hauseigenen Produkt „ePostbrief” angeführt.
Hintergründe des Verfahrens bei Juve.
Internet-Beschwerdestelle: FSM-Jahresbericht vorgestellt
Ende letzter Woche hat die Freiwillige Selbstkontrolle der Multimedia-Diensteanbieter (FSM e.V.) ihren Jahresbericht 2010 vorgelegt. Daraus geht unter anderem hervor, dass im zurückliegenden Jahr die Anzahl von Beschwerden über illegale und jugendgefährdende Internetinhalte auf knapp 2.400 angestiegen ist. Dabei sind allerdings die gemeldeten Fälle von Kinderpornographie von einem Gesamtanteil von 39 Prozent im Vorjahreszeitraum auf nun 29 Prozent zurückgegangen; sie führen die Liste von Beschwerdefällen damit aber immer noch deutlich an. Nur noch 17% aller Beschwerden richteten sich gegen deutsche Angebote (Vorjahr: 35 Prozent). Nach eigenen Angaben sieht die FSM die regulierte Selbstregulierung in Anbetracht der Jahresrückschau weiterhin als Erfolgsmodell.
Pressemitteilung der FSM.
Jahresbericht 2010 der FSM (PDF).
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