Wochenrückblick: Plagiate, Fußball, Netzsperren
Wirbel um Guttenberg-Plagiate
Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg ist in dieser Woche wegen seiner Dissertation „Verfassung und Verfassungsvertrag: Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU” in die Kritik geraten. Zu Guttenberg wird dabei vorgeworfen, passagenweise fremde Texte und Gedanken dargestellt zu haben, ohne deren Urheberschaft mittels Fußnoten zu kennzeichnen. Als Konsequenz verzichtet zu Guttenberg bis auf weiteres darauf, seinen Doktortitel zu führen. Die Universität Bayreuth, an der er promovierte, wird die Vorwürfe nun überprüfen.
Thomas Stadler zu den wissenschaftlichen Hintergründen.
Juristische Details bei Telemedicus.
Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg ist in dieser Woche wegen seiner Dissertation „Verfassung und Verfassungsvertrag: Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU” in die Kritik geraten. Zu Guttenberg wird dabei vorgeworfen, passagenweise fremde Texte und Gedanken dargestellt zu haben, ohne deren Urheberschaft mittels Fußnoten zu kennzeichnen. Als Konsequenz verzichtet zu Guttenberg bis auf weiteres darauf, seinen Doktortitel zu führen. Die Universität Bayreuth, an der er promovierte, wird die Vorwürfe nun überprüfen.
Thomas Stadler zu den wissenschaftlichen Hintergründen.
Juristische Details bei Telemedicus.
iRights.info: Plagiate – Abschreiben verboten
Fußball-Meisterschaften bleiben frei empfangbar
Die Fußballverbände UEFA und FIFA haben in dieser Woche eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof hinnehmen müssen: Mitgliedstaaten dürfen demnach die Übertragung aller Spiele von Fußballwelt- und Europameisterschaften durch einen einzelnen Bezahlsender verbieten. Zwar sei darin eine Beschränkung des Dienstleistungsverkehrs und der Niederlassungsfreiheit zu erkennen. Jedoch seien entsprechende Verbote vor dem Hintergrund der erheblichen gesellschaftlichen Bedeutung beider Wettbewerbe trotzdem richtlinienkonform. Diese erhebliche gesellschaftliche Bedeutung würde sich auf alle Spiele der Wettbewerbe erstrecken. Eine Aufteilung in „Top-Spiele” und „Normal-Spiele” sei nicht möglich. UEFA und FIFA drohen damit im Ergebnis finanzielle Einbußen bei der TV-Vermarktung der Wettbewerbe.
Die Details bei der LTO.
Fußball-Meisterschaften bleiben frei empfangbar
Die Fußballverbände UEFA und FIFA haben in dieser Woche eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof hinnehmen müssen: Mitgliedstaaten dürfen demnach die Übertragung aller Spiele von Fußballwelt- und Europameisterschaften durch einen einzelnen Bezahlsender verbieten. Zwar sei darin eine Beschränkung des Dienstleistungsverkehrs und der Niederlassungsfreiheit zu erkennen. Jedoch seien entsprechende Verbote vor dem Hintergrund der erheblichen gesellschaftlichen Bedeutung beider Wettbewerbe trotzdem richtlinienkonform. Diese erhebliche gesellschaftliche Bedeutung würde sich auf alle Spiele der Wettbewerbe erstrecken. Eine Aufteilung in „Top-Spiele” und „Normal-Spiele” sei nicht möglich. UEFA und FIFA drohen damit im Ergebnis finanzielle Einbußen bei der TV-Vermarktung der Wettbewerbe.
Die Details bei der LTO.
EU-Parlamentarier stimmen gegen Netzsperren
Der zuständige EU-Parlamentsausschuss hat am vergangenen Montag gegen die EU-weite Einführung von Netzsperren votiert. „Löschen statt Sperren” heißt fortan der Grundsatz: Netzsperren zur Bekämpfung kinderpornographischer Inhalte im Internet sollen nur noch dann als ultima ratioin Betracht kommen, wenn eine Löschung der Inhalte nicht möglich ist. Dies sei etwa dann der Fall, wenn die fraglichen Inhalte auf ausländischen Servern bereit gehalten werden. Vorher müsse aber durch die Mitgliedstaaten geprüft werden, ob nicht ein anderweitiges bilaterales Vorgehen mit dem jeweiligen Nicht-Mitgliedstaat zur Beseitigung der Quelle in Betracht komme. Inwieweit der Grundsatz „Löschen statt Sperren” dann letztendlich einmal in nationales deutsches Recht transformiert werden wird, bleibt angesichts des andauernden politischen Hickhacks in Deutschland rund um das Zugangserschwerungsgesetz weiter fraglich.
Weiter bei urheberrecht.org.
BGH-Urteil erschwert Handy-Sperren
Der Bundesgerichtshof hat diese Woche entschieden, dass Mobilfunkanbieter den Anschluss ihrer Kunden erst dann sperren dürfen, wenn diese mit einem Betrag in Höhe von 75 Euro in Zahlungsrückstand geraten sind (Az. III ZR 35/10). Hintergrund war eine Beanstandung der AGB eines Mobilfunkanbieters durch den Bundesverband der Verbraucherzentralen. Die AGB sahen unter anderem vor, dass der Anbieter den Anschluss des Kunden schon bei einem Zahlungsrückstand in Höhe von 15,50 Euro sperren dürfe – und zwar auf Kosten des Kunden. Der BGH erkannte darin eine unangemessene Benachteiligung des Kunden und hat diese Klausel für unwirksam erklärt. Die gesetzgeberiche Wertung des § 45k Abs. 2 TKG gelte auch Mobilfunkverträge. Voraussetzung für eine Sperrung des Mobilfunkanschlusses ist damit, wie auch bei der Festnetztelefonie, ein Zahlungsrückstand des Kunden in Höhe von über 75 Euro.
Die Pressemeldung des BGH.
Ein Bericht bei stern.de.Berliner Datenschutzbehörde wird unabhängig
Der Berliner Beauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wird fortan als unabhängige Behörde fungieren, das heißt nicht länger einer Rechtsaufsicht unterstehen. Eine entsprechende Änderung des Landesdatenschutzgesetzes ist am vergangenen Mittwoch in Kraft getreten. Berlin zieht damit als erstes Bundesland Konsequenzen aus einem EuGH-Urteil (Az. C-518/07) des vergangenen Jahres, in welchem bemängelt wurde, dass die Landesdatenschutzbeauftragten in Deutschland faktisch einer staatlichen Aufsicht unterstünden und damit nicht unabhängig seien. Ob und wann andere Bundesländer nachziehen werden, bleibt abzuwarten.
Die Hintergründe bei Heise online.Ermittlungen gegen ehemaligen Fernsehproduzenten
Die Mistral Media AG aus Köln hat in der vergangenen Woche ihren ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Marc Schubert wegen schwerer Untreue und Betrugs angezeigt. Über eine Tochter des Unternehmens namens Hurricane, die bekannte Formate wie „Schillerstraße” oder „Genial daneben” produziert, soll Schubert verschiedentlich Firmengelder zweckentfremdet haben. Im Zentrum der Vorwürfe stehen etliche Reisen des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden, die nicht unmittelbarem Bezug zu dessen Tätigkeit für die Mistral Media AG gehabt haben sollen.
Weiter bei „Digitalfernsehen”.
Der zuständige EU-Parlamentsausschuss hat am vergangenen Montag gegen die EU-weite Einführung von Netzsperren votiert. „Löschen statt Sperren” heißt fortan der Grundsatz: Netzsperren zur Bekämpfung kinderpornographischer Inhalte im Internet sollen nur noch dann als ultima ratioin Betracht kommen, wenn eine Löschung der Inhalte nicht möglich ist. Dies sei etwa dann der Fall, wenn die fraglichen Inhalte auf ausländischen Servern bereit gehalten werden. Vorher müsse aber durch die Mitgliedstaaten geprüft werden, ob nicht ein anderweitiges bilaterales Vorgehen mit dem jeweiligen Nicht-Mitgliedstaat zur Beseitigung der Quelle in Betracht komme. Inwieweit der Grundsatz „Löschen statt Sperren” dann letztendlich einmal in nationales deutsches Recht transformiert werden wird, bleibt angesichts des andauernden politischen Hickhacks in Deutschland rund um das Zugangserschwerungsgesetz weiter fraglich.
Weiter bei urheberrecht.org.
BGH-Urteil erschwert Handy-Sperren
Der Bundesgerichtshof hat diese Woche entschieden, dass Mobilfunkanbieter den Anschluss ihrer Kunden erst dann sperren dürfen, wenn diese mit einem Betrag in Höhe von 75 Euro in Zahlungsrückstand geraten sind (Az. III ZR 35/10). Hintergrund war eine Beanstandung der AGB eines Mobilfunkanbieters durch den Bundesverband der Verbraucherzentralen. Die AGB sahen unter anderem vor, dass der Anbieter den Anschluss des Kunden schon bei einem Zahlungsrückstand in Höhe von 15,50 Euro sperren dürfe – und zwar auf Kosten des Kunden. Der BGH erkannte darin eine unangemessene Benachteiligung des Kunden und hat diese Klausel für unwirksam erklärt. Die gesetzgeberiche Wertung des § 45k Abs. 2 TKG gelte auch Mobilfunkverträge. Voraussetzung für eine Sperrung des Mobilfunkanschlusses ist damit, wie auch bei der Festnetztelefonie, ein Zahlungsrückstand des Kunden in Höhe von über 75 Euro.
Die Pressemeldung des BGH.
Ein Bericht bei stern.de.Berliner Datenschutzbehörde wird unabhängig
Der Berliner Beauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wird fortan als unabhängige Behörde fungieren, das heißt nicht länger einer Rechtsaufsicht unterstehen. Eine entsprechende Änderung des Landesdatenschutzgesetzes ist am vergangenen Mittwoch in Kraft getreten. Berlin zieht damit als erstes Bundesland Konsequenzen aus einem EuGH-Urteil (Az. C-518/07) des vergangenen Jahres, in welchem bemängelt wurde, dass die Landesdatenschutzbeauftragten in Deutschland faktisch einer staatlichen Aufsicht unterstünden und damit nicht unabhängig seien. Ob und wann andere Bundesländer nachziehen werden, bleibt abzuwarten.
Die Hintergründe bei Heise online.Ermittlungen gegen ehemaligen Fernsehproduzenten
Die Mistral Media AG aus Köln hat in der vergangenen Woche ihren ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Marc Schubert wegen schwerer Untreue und Betrugs angezeigt. Über eine Tochter des Unternehmens namens Hurricane, die bekannte Formate wie „Schillerstraße” oder „Genial daneben” produziert, soll Schubert verschiedentlich Firmengelder zweckentfremdet haben. Im Zentrum der Vorwürfe stehen etliche Reisen des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden, die nicht unmittelbarem Bezug zu dessen Tätigkeit für die Mistral Media AG gehabt haben sollen.
Weiter bei „Digitalfernsehen”.
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