Wochenrückblick: Google Book Settlement, iShareGossip, Datenschützer
US-Gericht kippt Google Book Settlement
Das zuständige Bezirksgericht in New York hat den umstrittenen Vergleich zwischen Google und der amerikanischen „Authors Guild” für rechtswidrig erklärt. Google hatte im Jahr 2008 mit dem Schriftstellerverband eine Vereinbarung getroffen, wonach Google gegen Zahlung von Pauschalbeträgen und Umsatzbeteiligungen urheberrechtlich geschützte Bücher im Rahmen seines Dienstes Google Books digitalisieren darf. Autoren konnten dieser Vereinbarung innerhalb einer bestimmten Frist widersprechen, danach sollte keine weitere Einwilligung mehr notwendig sein. Dem New Yorker Gericht ging das zu weit. Das Gericht bezweifelte, ob alle Autoren hinreichend durch die „Authors Guilde” repräsentiert werden. Darüber hinaus bestehe die Gefahr, dass Google für sein Vorgehen, Bücher ohne Genehmigung zu vervielfältigen, auch noch durch einen Wettbewerbsvorteil belohnt würde. Ob und inwiefern Bücher vervielfältigt und der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden dürfen, sei schließlich eine Frage, die nur Legislative zu beantworten habe.
Ausführlich bei der FAZ.
FAQ zu Google Book Search.
Ausführlich bei boell.de.
Jugendschützer indizieren isharegossip.com
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hat die Webseite isharegossip.com auf den „Index” gesetzt. Die Internetseite bietet ein anonymes Portal zum Verbreiten von Gerüchten. Nutzer hatten dort in der Vergangenheit immer wieder massive Verleumdungen und Beleidigungen veröffentlicht. Der Tropfen, der das Fass vergangene Woche zum Überlaufen brachte, war ein Übergriff auf einen Jugendlichen in Berlin im Zusammenhang mit Äußerungen auf isharegossip.com. Daraufhin wurde der namentlich nicht bekannte Betreiber zu einer Stellungnahme aufgefordert, anschließend erfolgte die Indizierung durch die Bundesprüfstelle. Darüber hinaus ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt wegen Beihilfe zu Beleidigung und übler Nachrede.
Die Hintergründe bei Heise online.
iRights.info: Cyber-Mobbing, Cyberbullying und was man dagegen tun kann.
Datenschutzbeauftragte nicht ohne weiteres kündbar
Die Bestellung als betrieblicher Datenschutzbeauftragter kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes widerrufen werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht vergangene Woche entschieden. Ein Unternehmen hatte die Bestellung seines Datenschutzbeauftragten widerrufen und eine Teilkündigung bezüglich dieser Aufgabe ausgesprochen, um stattdessen, konzernweit einheitlich, einen externen Anbieter zu beauftragen. Das Bundesarbeitsgericht hält dieses Vorgehen für nicht rechtmäßig: Die Bestellung als Datenschutzbeauftragter könne nur widerrufen werden, wenn eine Fortsetzung des Rechtsverhältnisses für den Arbeitgeber unzumutbar ist. Zwar sei der Arbeitgeber in seiner Wahl, ob er einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten beschäftige, grundsätzlich frei. Die Entscheidung könne jedoch nicht durch die Abberufung des bereits tätigen Datenschutzbeauftragten revidiert werden.
Pressemeldung des Bundesarbeitsgerichtes.
Presserat lehnt Beschwerde wegen Wikileaks ab
Der Deutsche Presserat hat die Beschwerde einer Journalistin wegen der Berichterstattung des Spiegels in Zusammenarbeit mit Wikileaks abgelehnt. Die Journalistin sah in der exklusiven Zusammenarbeit einen Verstoß gegen den Pressekodex, wonach Exklusivverträge bei Ereignissen, die für die Meinungs- und Willensbildung wesentlich sind, nicht zulässig sind. Da das Exklusivangebot jedoch von Wikileaks ausging und nicht durch den Spiegel ausgehandelt wurde, sah der Presserat keinen Verstoß gegen den Pressekodex.
Pressemeldung des Presserates.
EU-Parlament für besseren Schutz von Online-Käufern
Das Europäische Parlament hat sich vergangene Woche für eine Verbesserung des Verbraucherschutzes im Internet ausgesprochen. Im Rahmen der Debatte um eine einheitliche Richtlinie über Verbraucherrechte forderte das Parlament unter anderem Verbesserungen bei Informationspflichten, Widerrufsrechten und Lieferzeiten. Auch Abofallen soll ein Riegel vorgeschoben werden: Dem Verbraucher soll künftig stets klar sein, von wem er welche Dienstleistung bezieht und was genau diese kosten soll. Geplant ist ferner, Anbieter zu verpflichten, ihre Identität und Anschrift klar offenzulegen.
Pressemeldung des Europäischen Parlaments.
Was von der gescheiterten JMStV-Novelle übrigblieb
Das Scheitern der geplanten Novelle des Jugendmedienschutzstaatsvertrag war ein Paukenschlag – für Jugendschützer und Politiker gleichermaßen. Unter dem Titel „Reset! – Anforderungen an einen neuen JMStV“ hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) jetzt auf einer Fachtagung diskutiert, wie es künftig mit dem Jugendmedienschutz weitergehen soll. Die Ergebnisse sind auf der Webseite der KJM als Zusammenfassung veröffentlicht.
Die Zusammenfassung der Tagung bei der KJM.
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