Der Wochenrückblick: Eva Herman, Vorratsdaten, Tagesschau-App
+++ Eva Herman verliert Zitatstreit
+++ Vorratsdaten: EU leitet Verfahren ein
+++ Verlage klagen gegen die Tagesschau-App
+++ Kino.to-Betreiber für weitere Plattformen verantwortlich
+++ EU-Parlament beschließt neue Verbraucherrechte-Richtlinie
+++ Einigung bei Internetsperren in der EU
Eva Herman verliert Zitatstreit
Der Bundesgerichtshof hat vergangene Woche über die Wiedergabe eines Zitats von Ex-Nachrichtensprecherin Eva Hermann entschieden (Az. VI ZR 262/09). Diese hatte sich auf einer Pressekonferenz über die Wertschätzung der Mutter im Dritten Reich geäußert. Das Hamburger Abendblatt hatte diese Äußerungen zusammengefasst wiedergegeben, wodurch sich Hermann falsch verstanden fühlte und in ihrem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt sah. Der BGH bestätigte nun jedoch die Entscheidung der Vorinstanzen: Der zulässige „Deutungsspielraum” sei durch die Zusammenfassung nicht überschritten. Die Entscheidung liegt noch nicht im Volltext vor.
Ausführlich bei Telemedicus.
Vorratsdaten: EU leitet Verfahren ein
Die EU-Kommission hat vergangene Woche ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Grund ist die bislang unterbliebene gesetzliche Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung. Das Bundesverfassungsgericht hatte die deutschen gesetzlichen Grundlagen dazu im letzten Jahr für teilweise verfassungswidrig erklärt. Eine Anpassung dieser Regelungen ist bislang nicht erfolgt. Die Europäische Kommission soll nun als erste Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens eine Stellungnahme vom Bundesjustizministerium eingefordert haben.
Die Meldung bei Heise online.
Verlage klagen gegen die Tagesschau-App
Mehrere Zeitungsverlage haben am Dienstag gegen die „Tagesschau-App” der ARD geklagt. Presseähnliche digitale Angebote seien den öffentlich-rechtlichen Sender ohne konkreten Bezug zu einer erfolgten Sendung durch den Rundfunkstaatsvertrag verboten, hieß es. Die Software für Mobiltelefone verstoße gegen dieses gesetzliche Verbot, so das wettbewerbsrechtliche Argument der Verlage. Ob dies tatsächlich der Fall ist, und ob die Verlage einen solchen Verstoß auch wettbewerbsrechtlich verfolgen können, wird nun das Landgericht Köln zu entscheiden haben.
Die Meldung bei digitalfernsehen.de.
Erste juristischen Hintergründe bei Telemedicus.
Kino.to-Betreiber für weitere Plattformen verantwortlich
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat weitere Details zu den Ermittlungen um kino.to veröffentlicht. Nach Informationen von Spiegel Online sollen die mutmaßlichen Hintermänner von kino.to auch für weitere Streaming-Angebote verantwortlich sein. Zudem soll der Hauptbeschuldigte bereits wegen Urheberrechtsverletzungen in Zusammenhang mit einem weiteren Portal vorbestraft sein. Mit kino.to sollen die Betreiber jährlich einen „zweistelligen Millionenbetrag” umgesetzt haben. Die Staatsanwaltschaft Dresden hatte das Streaming-Portal kino.to vor zwei Wochen stillgelegt und mehrere mutmaßliche Hintermänner festgenommen. Ihnen werden Urheberrechtsverletzungen sowie die Bildung einer kriminellen Vereinigung, Geldwäsche und Steuerhinterziehung vorgeworfen.
Weiteres bei Spiegel online.
Einigung bei Internetsperren in der EU
Die Verhandlungen in der Europäischen Union zwischen Kommission, Parlament und Mitgliedsstaaten über Internetsperren gegen Kinderpornographie sollen Berichten zufolge ein Ende gefunden haben. Danach soll der Vorschlag von Innenkommissarin Cecilia Malmström nicht umgesetzt werden, die Mitgliedstaaten zur Einrichtung von Netzsperren zu verpflichten. Allerdings soll die entsprechende Richtlinie auch kein Verbot solcher Maßnahmen vorsehen. Bestehende Regelungen zu Sperren sollen lediglich transparent gestaltet sein und sicherstellen, dass Netzsperren in verhältnismäßigem Rahmen eingesetzt werden.
Der genaue Wortlaut der geplanten Regelung bei netzpolitik.org.
Reaktionen bei golem.de.
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