Wochenrückblick: ACTA-Überprüfung, Vorratsdaten, Like-Button
ACTA: Überprüfung durch den EuGH soll verhindert werden
In einem Brief an die EU-Kommission haben Verbände von Rechteinhabern und Verwertern eine rasche Umsetzung des Antipiraterieabkommens ACTA gefordert. Eine von EU-Abgeordneten geforderte Überprüfung des Abkommens durch den Europäischen Gerichtshof lehnen diese ab. Die Fraktion der Grünen im EU-Parlament hatte die Prüfung von der Kommission verlangt. Zuvor hatten unterschiedliche Rechtswissenschaftler aus den Mitgliedsstaaten nachdrücklich erklärt, dass das Abkommen in wichtigen Punkten nicht mit EU-Recht vereinbar sei. Das im Geheimen ausgehandelte Abkommen entspreche auch nicht den europäischen Rechtsetzungsnormen. Diese Vorwürfe hat die EU-Kommission zurückgewiesen.
Weiter bei golem.de.
BKA-Chef verlangt Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung
Der Präsident des Bundeskriminalamts Jörg Ziercke beharrt auf der Vorratsdatenspeicherung. Mit Blick auf die Festnahme der Düsseldorfer Terrorzelle bestätigte der BKA-Chef seine Ansicht, dass in Zukunft Verbindungsdaten bei den Providern wieder für sechs Monate gespeichert werden sollen. Im Moment werden die Daten dort nur ein paar Tage gespeichert. Ziercke betonte, dass die Vorratsdatenspeicherung bei der Bekämpfung des Terrors und anderer Straftaten mit Bezug zum Internet notwendig sei. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bleibt jedoch bei ihrer Meinung, dass im Kampf gegen den Terror nicht alles, was technisch möglich ist, auch für die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendienste sinnvoll ist.
Zum Bericht bei heise.de.
FAZ.net: Zur Ansicht der Bundesjustizministerin.
Facebook Like-Button nicht wettbewerbswidrig
Nach der Entscheidung des Landgericht Berlin hat nun auch das Kammergericht Berlin beschlossen (Beschluss vom 29. April 2011?- 5 W 88/11), dass die Facebook-Schaltfläche keinen Wettbewerbsverstoß darstellt. Das Gericht ist zwar der Ansicht, dass ein Verstoß gegen die Informationspflichten aus Paragraph 13 Telemediengesetz (TMG) vorliegen kann, dieser sei jedoch nicht als Wettbewerbsverstoß einzustufen. Das Gericht ist in diesem Fall der Ansicht, dass der Paragraph keine Marktverhaltensregel ist. Bei Juristen ist derzeit umstritten, ob die verbreiteten Datenschutzerklärungen auf Websites den Einsatz der Facebook-Schaltfläche umfassen.
Pressemitteilung des KG Berlin.
Zum Beschluss des KG Berlin.
Digitale Gesellschaft: Mangelnde Datensicherheit soll Unternehmen schmerzen
Die unlängst gegründete Lobbyorganisation Digitale Gesellschaft fordert im Zuge der Datenskandale bei Sony, dass mangelnde Datensicherheit in Zukunft spürbare Konsequenzen haben muss. Hierzu stellte die Digitale Gesellschaft vier konkrete Forderungen auf. Darunter finden sich eine Beweislastumkehr zu Lasten der Unternehmen bei Datenpannen und die Möglichkeit für Verbraucher und Verbraucherorganisationen zukünftig Sammelklagen zu ermöglichen.
Bericht bei golem.de
Justizministerium legt Entwurf zur Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetz vor
„Löschen statt sperren“ heißt das neue Credo. Diese Woche legte das Justizministerium den Entwurf für die Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes vor. Bis zum 11. Mai haben die Interessenvertreter Zeit, um Stellungnahmen dazu abzugeben, denn bereits Ende Mai soll sich der Bundestag mit dem Entwurf befassen. Nachdem sich Mitte April die Bundesregierung gegen die umstrittenen Netzsperren im Kampf gegen Kinderpornographie ausgesprochen hatte, war ein Entwurf für die Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes, das seit 2009 ausgesetzt ist, erwartet worden.
Bericht bei Heise.de.
Kommentar von Konstantin von Notz auf GrünDigital.
De-Mail Gesetz in Kraft getreten
Am Dienstag ist das De-Mail Gesetz in Kraft getreten. Mit De-Mail soll es in Zukunft möglich sein, Nachrichten und Dokumente verbindlich, nachweisbar und (teilweise) verschlüsselt per E-Mail zu übermitteln. Interessierte Anbieter können beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik die Akkreditierung als De-Mail-Diensteanbieter beantragen. Im Rahmen der Akkreditierung müssen alle künftigen De-Mail-Provider nachweisen, dass sie die durch das De-Mail-Gesetz geforderten hohen Anforderungen an die organisatorische und technische Sicherheit der angebotenen De-Mail-Dienste erfüllen. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar rät zur Verschlüsselung. Allerdings bemerkte er auch, dass es noch zahlreiche offene Fragen gebe. So monierte er, dass eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nicht verbindlich vorgeschrieben ist.
Die Hintergründe bei heise.de.
Pressemeldung des Datenschutzbeauftragten.
BITKOM kritisiert Novelle zum Glücksspiel-Staatsvertrag
Der Branchenverband BITKOM hat sich gegen die geplante Novellierung des Glücksspielstaatsvertrags ausgesprochen. In einer Stellungnahme kritisiert BITKOM, dass mit der Novellierung das Ziel der Regulierung von Lotterien und Sportwetten verfehlt werde. Vielmehr werde das staatliche Lotteriemonopol um den Vertrieb im Internet erweitert. Der neue Vertrag sieht zudem die Konzessionierung von Glücksspiellizenzen vor. Dies ist notwendig, um einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gerecht zu werden. Heftige Diskussionen über die Novelle des Glücksspielstaatsvertrags entbrannten, als bekannt wurde, dass der Entwurf Websperren vorsehe, um unzulässige Glücksspielangebote im Internet zu verhindern.
Pressemeldung des BITKOM.
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