Der Urheberrechtsrückblick, Woche 4
Innenministerium startet E-Konsulation.de
Das Bundesinnenministerium hat die Webseite E-Konsulation.de gestartet. Es handelt sich um eine Webseite, auf der Bürger direkt im Internet zu politischen Fragen Stellung nehmen können; bisher ausschließlich zu Fragen der Netzpolitik. Ob die Webseite angenommen wird, ist fraglich – jedenfalls bleibt sie deutlich hinter vergleichbaren Projekten im Ausland (z.B. der Open Government Initiative aus den USA) zurück. Trotzdem ist klar zu erkennen, dass Innenminister Thomas de Maiziere sich von der „analogen” Netzpolitik seines Vorgänger lösen will und offen für Neues ist.
Google vs. China: Showdown bleibt vorerst aus
Als Google vergangene Woche verkündete, man wolle künftig nicht mehr mit der chinesischen Regierung kooperieren und sich notfalls aus dem Land ganz zurückziehen, ging diese Nachricht wie eine Schockwelle durch die Medien. Während die US-Regierung sich beeilte, sich hinter Google zu stellen, wirkte die chinesische Regierung überfordert. Einige Tage später fährt Google einen Gang zurück: „Wir folgen ihren Gesetzen, wir zensieren weiter Ergebnisse”, sagte Google-Chef Schmidt auf einer Telefonkonferenz, „aber in einem vernünftigen Zeitraum werden wir hier was ändern”. Das klingt nun längst nicht mehr so deutlich, wie Google sich noch vor wenigen Tagen geäußert hatte. Ob Google die Zensur wirklich einstellt und wirklich seine Dependancen in China schließt, bleibt also noch abzuwarten.
Medienpolitik: Dr. Norbert Schneider nimmt seinen Hut
Der Direktor der nordrhein-westfälischen Landesmedienanstalt (LfM) beendet seine Amtszeit vorzeitig. Was der Grund dafür ist, ist unklar. In einer knappen Pressemittelung teilte die LfM dazu nichts mit, außer: „Schneider wird im kommenden August 70 Jahre alt.”. Es ist also nicht ganz unwahrscheinlich, dass es sich um gesundheitliche Gründe handelt. Norbert Schneider war in seiner Amtszeit einer der umtriebigsten LMA-Direktoren – zuletzt schob er als „Beauftragter für Programm und Werbung” der ZAK die längst überfällige Regulierung der Call-in-Shows an.
Bundesnetzagentur stellt Beschlussdatenbank online
Die Bundesnetzagentur hat eine Datenbank mit ihren Beschlüssen online gestellt. Auf dem Beck-Blog lassen die Kommentatoren kein gutes Haar an der Datenbank: Schlechte Performance, unnötige Medienbrüche, ein „anachronistischer Touch” wird dort kritisiert. Auf wenig Gegenliebe stößt auch, dass der Download einer druckbaren Version der Entscheidungen eine Registrierung erfordert und kostenpflichtig ist.
Google in Kartellrechts-Querelen
Die deutschen Verleger machen einmal mehr Front gegen ihren Lieblingsfeind Google: In einer Eingabe an das Bundeskartellamt beschweren sie sich, Google würde sich selbst und seine Geschäftspartner in seinen Suchergebnissen bevorzugen. Das Bundeskartellamt hat derweil jedoch noch kein Verfahren eingeleitet, sondern hört Google zunächst erst einmal an. Andererseits verbünden vier wichtige deutsche Werbevermarkter zu einem Zusammenschluss – und die Europäische Kommission genehmigt dies unter dem Verweis darauf, dass Google im Werbegeschäft so mächtig sei, dass keine Wettbewerbsverzerrungen drohten.
- EPD Medien zur Wettbewerbsbeschwerde der Verleger.
- FAZ.NET zum Anti-Google-Bündnis der Werbevermarkter.
Hosenfleck-Affäre: KJM gibt sich machtlos
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat sich auf ihrer letzten Sitzung erneut mit der RTL-Sendung „Deutschland sucht den Superstar” beschäftigt. Anlass war vor allem, dass in der Sendung ein Kandidat mit (offenbar) vollgepinkelter Hose gezeigt worden war. Dies fand die KJM zwar schlecht, aber ein Bußgeld verhängte sie trotzdem nicht. Der Grund: RTL lässt die Sendung mittlerweile bei der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) zertifizieren – und die hatte die konkrete Folge unbeanstandet gelassen. Dr. Ring, Vorsitzender der KJM sah sich dadurch zu der Aussage veranlasst, man müsse nun den „Dialog” mit der FSF führen, „um das System der regulierten Selbstregulierung weiter zu optimieren”.
Der Urheberrechts-Wochenrückblick wird uns freundlicherweise von Telemedicus zur Verfügung gestellt. Er steht unter der Creative-Commons-Lizenz Namensnennung – nicht-kommerziell – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland.
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