Der große Download-Shop-Test
Download-Shops im Vergleich
Um hinterher keine bösen Überraschungen zu erleben, lohnt sich ein Blick in die AGB, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Schließlich möchte man schon vorher wissen, ob sich der Track überhaupt auf dem eigenen Player abspielen lässt, ob man sich eine Sicherheitskopie brennen darf und wie man die Musik bezahlen kann.
Geprüft wurden die beiden Music-Stores, die sich um die Marktführerschaft in Deutschland streiten (Musicload von T-Online und iTunes von Apple), außerdem Sonys Connect-Angebot, weil es ein eigenes Dateiformat verwendet, das zu den anderen nicht kompatibel ist. Microsoft steht für das Angebot des Software-Marktführers, AOL für das des weltweit größten Internet-Zugangsproviders. Dazu kommen die „alternativen“ Anbieter eMusic (aus den USA) und Finetunes (aus Deutschland), die keinem großen Konzern angehören und auf strikte DRM-Systeme verzichten.
Musicload
Bei Musicload stehen nach eigenen Angaben mehr als 570.000 verschiedene Stücke zum Download bereit. Komplette Alben von Stars wie Madonna kosten in der Regel 14,95 Euro – damit liegt der Preis beinah auf dem Niveau einer CD. Das bedeutet aber auch, dass CDs aus zweiter Hand im Fachhandel oder bei Internet-Auktionen oft günstiger sind als digitale Alben bei Musicload.
Die „Hilfe“-Seite bei Musicload klärt über das verwendete WMA-Datei-Format auf, in dem die Musikstücke geliefert werden. Die Abkürzung steht für Windows Media Audio aus dem Hause Microsoft. Bei Musicload heißt es: „WMA-Dateien lassen sich sogar auf jedem PC mit Windows Media Player oder dem Musicload Manager und auf vielen mobilen Playern nutzen.“
Was hier als Vorteil gepriesen wird, ist bei genauerem Hinsehen ein großer Nachteil. Denn selbstverständlich lassen sich Dateien in Formaten wie MP3 oder OGG-Vorbis auf allen Computern abspielen, MP3 außerdem auf jedem tragbaren Musikplayer (viele Player spielen OGG nicht ab). Die DRM-kodierten WMA-Dateien von Musicload hingegen sind nur kompatibel mit Windows-Rechnern, auf denen der Windows Media Player 9 oder 10 installiert ist. Das schließt demnach alle Nutzer aus, die mit MacOS, GNU/Linux oder Windows-Rechnern ohne Media Player 9 oder 10 arbeiten. (Obwohl der Windows-Media-Player auch auf dem Mac installiert werden kann, spielt er keine Musicload-Dateien ab.) Die große Freiheit ist das nicht.
Darf man kopieren oder brennen? Wenn ja, wie oft?
Angaben zu den Nutzungsrechten der Stücke finden sich in der so genannten Leistungsbeschreibung, auf die auf der selben Seite verwiesen wird, auf der auch die AGB abgerufen werden können. Dort heißt es unter 2: „Der Umfang der Nutzungsrechte ist jeweils zu jedem einzelnen Musikstück, jeder Compilation oder jedem Album aufgelistet, welches unter www.musicload.de angeboten wird. Eine darüberhinausgehende Nutzung ist nicht gestattet. Auf Punkt 6.6.1 der AGB wird ausdrücklich hingewiesen.“ Erstaunlicherweise ist der Punkt 6.6.1 in den AGB aber nicht zu finden.
Als Verbraucher erwirbt man bei Musicload normalerweise die Erlaubnis, ein Stück unbegrenzt zu hören. Wie oft man einen Song auf andere Rechner oder Musikplayer kopieren darf, ist allerdings differenzierter ausgelegt. Je nach Stück ist alles möglich von „unbegrenzt kopieren“ bis hin zu einer gewissen Anzahl, wie oft man einen Song auf den eigenen mobilen Player überspielen darf. Auch beim Brennen auf CD erhält man Kontingente: Das ist in der Regel zehn Mal erlaubt. Falls das eigene Betriebssystem neu installiert werden muss oder das Stück auf einem anderen Rechner abgespielt werden soll, werden dafür drei „Lizenz-Downloads“ eingeräumt. Das bedeutet, dass Nutzer innerhalb von mindestens sechs Monaten Songs auf verschiedene Rechner laden können. Was passiert, wenn man seine drei Lizenzen ausgeschöpft hat und die Festplatte den Geist aufgibt, verrät Musicload nicht – ob es beispielsweise die Möglichkeit gibt, Sicherheitskopien der Lizenzen anzufertigen. Wahrscheinlich ist das neben dem Musicload-Angebot auch noch vom Windows-Media-Player abhängig.
Allerdings ist Musicload in einer Hinsicht vorbildlich, vor allem im direkten Vergleich mit dem schärfsten Konkurrenten, Apples iTunes: Bei Musicload werden die Angaben zu den Nutzungsrechten sehr übersichtlich gleich neben den Songtiteln angezeigt, so dass potenzielle Käufer nicht lange danach suchen müssen.
Musicload im Überblick | |
Betriebssysteme | Windows |
Audioformate | Windows Media Audio (WMA) – DRM-verschlüsselt |
Abspielen auf dem PC | Nur Windows Media Player 9 (und höher), wahlweise Musicload Manager (braucht auch Windows Media Player) |
Tragbare Musikplayer | Nur WMA-kompatible |
Betriebssystem-Einschränkungen | Windows 2000 und XP |
Bezahlmöglichkeiten | Kreditkarte, T-Pay, Firstgate, HappyDigits, Gutscheine, Lastschrift (über Firstgate) |
Website | www.musicload.de |
Apples iTunes Music-Store
Der iTunes Store der Firma Apple ist der globale Vorreiter für kommerzielle Musik-Downloads und Weltmarktführer. Im Gegensatz zu den meisten deutschen Online-Stores wird nicht das Microsoft-Format WMA, sondern ein eigenes Format namens AAC verwendet. Um den Shop zu nutzen, ist die Installation der iTunes-Software Pflicht, die für Mac und Windows, nicht aber für GNU/Linux erhältlich ist.
Was Apple den Nutzern erlaubt, hat sich schon oft geändert, seit der iTunes Musicstore eröffnet wurde. Es ist auch nicht ganz einfach herauszufinden, was man denn nun gerade mit den Songs machen darf, denn die Angaben dazu finden sich irgendwo in den Nutzungsbedingungen und Hilfe-Texten; man weiß aber vorher nie genau, wo. Eine Angabe direkt neben den Songs, die man kaufen möchte, gibt es bei Apple – im Gegensatz zu einigen Konkurrenten – nicht.
Derzeit ist es gestattet, die gekaufte Musik mithilfe der iTunes-Software auf bis zu fünf andere Computer oder iPod-Player zu kopieren. Außerdem dürfen Nutzer so viele CDs brennen, wie sie möchten. Von einer persönlichen Widergabeliste, einer so genannten Playlist, dürfen allerdings nur sieben Kopien gebrannt werden. Sobald aber eine solche Playlist verändert wird – etwa indem ein Song getauscht, entfernt oder hinzugefügt wird – kann sie wieder sieben Mal gebrannt werden.
Wie bei anderen DRM-Shops auch, willigt der Verbraucher bei Vertragsabschluss ein, dass Apple berechtigt ist, die AGB nachträglich zu ändern. Im Fall DRM-kodierter Musik wäre es dadurch möglich, veränderte Nutzungsbedingungen nachträglich für bereits geladene Songs wirksam werden zu lassen. Ein Song, der vorher noch unbegrenzt hörbar war, könnte dann mit einem Mal nur noch dreimal in der Woche abspielbar sein. Ob eine solche Praxis rechtmäßig wäre, ist unter Juristen umstritten. Es könnte sogar sein, dass derartige Geschäftsbedingungen gegen geltendes Recht verstoßen, doch sind für derartige Fälle noch keine Gerichtsurteile bekannt geworden.
Ähnlich verhält es sich mit den Nutzungsbedingungen für Apple insgesamt, die zum Beispiel festlegen, welche Regeln für Nutzerkonten bei Apple gelten. Zu den Angeboten, auf die man nur mit einem Nutzerkonto zugreifen kann, gehört auch der iTunes Musicstore. Daher muss man davon ausgehen, dass die zitierten Nutzungsbedingungen auch für die Kunden des iTunes Musicstores gelten. Doch die sind nur in englischer Sprache vorhanden. Sind aber bei „normalen“, also für die breite Masse bestimmten, Computerprogrammen nur englische Nutzungsbedingungen enthalten, spricht viel dafür, dass sie unwirksam sind, weil die Nutzer sie gemeinhin nicht verstehen werden. Diese Ansicht wird von einem erheblichen Teil der juristischen Literatur vertreten.
Weiterhin kodiert Apple die „Apple-ID“ des Nutzers, also die Email-Adresse, mit der er angemeldet ist, in die Medienprodukte unverschlüsselt ein. Datenschützer kritisieren einerseits, dass das eine bedenkliche Praxis ist, zum anderen, dass Apple an keiner Stelle darauf hinweist.
iTMS im Überblick | |
Betriebssysteme | Mac OS X, Windows |
Audioformate | AAC – DRM-verschlüsselt |
Abspielen auf dem PC | nur iTunes |
Tragbare Musikplayer | nur iPod |
Betriebssystem-Einschränkungen | Mac OS X, Windows 2000 und XP |
Bezahlmöglichkeiten | Kreditkarten, Firstgate, Apple-Kundenkarte, Geschenkgutscheine, Lastschrift (über Firstgate) |
Website | www.apple.com/de/itunes/ |
AOL Musik Downloads
AOL Musik Downloads bietet nach eigenen Angaben etwa 500.000 Titel an. Kunden können einzelne Titel für zwischen 0,79-1,39 Euro, die meisten für 0,99 Euro erwerben. Komplette digitale Alben kosten im Schnitt 13,99 Euro. Alle Titel werden im WMA-Format mit einer Bitrate von 128kB/s angeboten.
Kaufwillige Musikliebhaber müssen sich beim AOL-Musikshop anmelden, mindestens 18 Jahre alt sein und in Deutschland wohnen. Eine Weitergabe der erworbenen Titel wird in den AGB ausgeschlossen: „Es ist Ihnen nicht gestattet, die durch den jeweiligen Downloadvertrag überlassenen Nutzungsrechte auf Dritte zu übertragen.“ Auch auf eine mögliche Kündigung wird genau eingegangen: „Im Übrigen sind sowohl Sie als auch AOL berechtigt, diese Vereinbarung über die Nutzung von AOL Musik Downloads mit einer Frist von einer Woche zu kündigen.“ Hier stellt sich die Frage, was der Verbraucher mit den erworbenen „Musik-Lizenzen“ anstellen kann, wenn AOL die Nutzung aufkündigt. Im Gegensatz zu Musik in den Formaten MP3 oder OGG ist es nicht ohne weiteres möglich, Titel im WMA-Format auf andere Anbieter oder Datenträger zu übertragen, wenn man die Lizenzrechte nicht mehr hat – was nach einer Kündigung der Fall sein dürfte.
Wie bei Musicload, werden bei AOL die Nutzungsrechte für die Musik direkt neben den Links zu den Stücken angezeigt, so dass den Kunden vor dem Kauf deutlich gemacht wird, welche Möglichkeiten sie haben. Im Gegensatz zu Musicload fehlt eine Angabe für die Zahl der erlaubten Hör-Vorgänge. Offenbar geht man bei AOL davon aus, dass Nutzer nie darin eingeschränkt werden, wie oft sie einen Song hören dürfen.
Die AGB sind im Vergleich zu den Konkurrenten sehr kurz und verständlich geschrieben; im Gegensatz zu Apples iTunes müssen Kunden keine Klausel abnicken, die es dem Anbieter – hier also AOL – erlauben würde, nachträglich die Geschäftsbedingungen zu ändern.
AOL Musik Downloads im Überblick | |
Betriebssysteme | Windows |
Audioformate | Windows Media Audio (WMA) – DRM-verschlüsselt |
Abspielen auf dem PC | Nur Windows Media Player 9 (und höher) |
Tragbare Musikplayer | Nur WMA-kompatible |
Betriebssystem-Einschränkungen | Windows 98, 98SE, ME, 2000, XP |
Bezahlmöglichkeiten | T-Pay, AOL ePayment |
Website | musikdownloads.aol.de |
MSN Music
Beim Aufruf des Microsoft Music-Store erschien zunächst die Meldung, dass für die aufgerufene Seite ein Internet Explorer ab Version 6 benötigt wird. Unter MacOS bleibt die Seite vollständig weiß. Andere Browser oder gar Betriebssysteme werden nicht unterstützt. Ein Download und das Abspielen der Songs ist deshalb nur auf Windows-PCs mit dem Windows Media Player ab Version 9 möglich.
Je nach Titel wird die Erlaubnis gewährt, einen Song zwischen drei und zehn Mal zu brennen. Das Kopieren auf einen anderen Datenträger oder einen mobilen Musikplayer ist je nach Titel zwischen 5 und 25 Mal erlaubt. Bis zu drei „Lizenz-Downloads“ sind bei Datenverlust möglich.
Microsoft geht in seiner Liste der häufig gestellten Fragen explizit auf den Fall ein, wenn die gesamten Musikdateien inklusive der „Abspiellizenzen“ beispielsweise durch Datenverlust verloren gehen. In diesem Fall möchte sich der Konsument mit dem Support in Verbindung setzen, um möglicherweise seine „Lizenzen“ wieder zu erhalten.
Wie Apples iTunes, behält sich auch Microsoft vor, die AGB nachträglich zu ändern. Im Fall DRM-kodierter Musik wäre es dadurch möglich, veränderte Nutzungsbedingungen nachträglich für bereits geladene Songs wirksam werden zu lassen. Ein Song, der vorher noch unbegrenzt hörbar war, könnte dann mit einem Mal nur noch dreimal in der Woche abspielbar sein. Wie auch bei iTunes, ist unter Juristen umstritten, ob eine solche Praxis rechtmäßig wäre. Es könnte sein, dass derartige Geschäftsbedingungen gegen geltendes Recht verstoßen, doch sind für derartige Fälle noch keine Gerichtsurteile bekannt geworden.
MSN Music im Überblick | |
Betriebssysteme | Windows (nur IE 6.0 und höher) |
Audioformate | Windows Media Audio (WMA) – DRM-verschlüsselt |
Abspielen auf dem PC | Nur Windows Media Player 9 (und höher), wahlweise „Music Manager“ (braucht auch Windows Media Player) |
Tragbare Musikplayer | Nur WMA-kompatible |
Betriebssystem-Einschränkungen | Windows 98SE, 2000, XP |
Bezahlmöglichkeiten | Visa, Mastercard; Firstgate; Handy (SMS), Lastschrift (über Firstgate) |
Website | www.music.msn.de |
Sony Connect
Auf die Seite des Sony Connect-Shop kommen Interessenten, ähnlich wie beim MSN Store, nur mit dem Internet Explorer ab der Version 5.5. Aus Kundensicht ist das Sony-Angebot von allen getesteten das mit den meisten Einschränkungen: Verwendet wird das Sony-eigene Dateiformat ATRAC, das sich nur mit der Sony-Software „Sonic Stage“ abspielen lässt – und das auch nur auf Playern der Firma Sony (und auf Windows-PCs).
Nach eigenen Aussagen bietet der Store über 300.000 Titel an. Künstler, die nicht bei den großen Major-Labels unter Vertrag sind, sucht man allerdings vergeblich. Die Preise bewegen sich bei einzelnen Titeln zwischen 0,99 Euro und 1,69 Euro, komplette Alben kosten zwischen 9,99 Euro und 12,99 Euro.
Informationen über die Lizenzen und ihre Restriktionen, Haltbarkeit, Übertragbarkeit, Sicherung und Wiederherstellungen lassen sich bei Sony nicht ausfindig machen, zumindest nicht, bevor man sich angemeldet hat. Unklar ist beispielsweise, ob die erworbenen Titel nach einem Datenverlust neu gekauft werden müssen. Informationen über Lizenzbedingungen zu einem bestimmten Song erhält der Verbraucher nur, nachdem er ein Stück in den Warenkorb gelegt hat. Dies geht aber nur, wenn man bereits die „Sonic Stage“-Software installiert und ein Nutzerkonto eingerichtet hat. Laut Presseberichten dürfen gekaufte Titel bis zu dreimal auf mobile Musikplayer kopiert und mindestens drei Mal gebrannt werden.
Dafür willigt der Verbraucher automatisch bei der Registrierung ein, dass „die über diese Website oder anderweitig mitgeteilten persönlichen Daten […] von Sony e-Solutions Europe B.V. und den weltweiten Sony-Konzerngesellschaften […] für Informationen, Angebote und Lieferungen über Waren und Dienstleistungen, für andere Marketingzwecke […] genutzt werden können.“ Die Website wird von Sony UK betrieben, bei Einrichtung eines Accounts ist jedoch Sony e-Solutions mit Sitz in den Niederlanden der Vertragspartner.
Sony überwältigt den potenzielle Kunden mit einer 24 Punkte umfassenden Liste der „Bedingungen und Konditionen für die Nutzung der Website“, die im Wesentlichen alle Rechte zugunsten Sonys und alle Pflichten beim Kunden festlegt. Die Geschäftsbedingungen sind etwa 28 Standard-DinA4-Seiten lang und in einer Ausdrucksweise verfasst, die für den gewöhnlichen Nutzer völlig unverständlich sein dürfte.
Sony Connect im Überblick | |
Betriebssysteme | Windows (nur IE 5.5 und höher) |
Audioformate | ATRAC, zum Vorhören WMA; beides DRM-verschlüsselt |
Abspielen auf dem PC | Windows Media Player 7 und höher, zusätzlich (zwingend) SonicStage(r) CONNECT |
Tragbare Musikplayer | nur neuere Sony-Geräte, die „OpenMG“- bzw. „MagicGate“-kompatibel sind |
Betriebssystem-Einschränkungen | Windows 98SE, 2000, XP |
Bezahlmöglichkeiten | Visa, Mastercard, American Express, Diners Club; Lastschriftverfahren |
Website | www.connect-europe.com |
Finetunes
Finetunes ist eine Ausnahme auf dem deutschen Online-Musikmarkt. Im Gegensatz zu den „großen“ Stores werden hier wahlweise OGG- oder MP3-Dateien ohne Restriktionen zu Preisen verkauft, die mit denen der Konkurrenz vergleichbar sind. Das Angebot umfasst viele Künstler aus der Independent-Szene, dafür findet man Charts-Interpreten kaum.
Die Dateien bei Finetunes enthalten keinen Kopierschutz, sind aber durch ein Wasserzeichen markiert. Damit kann eine Datei zwar einem Käufer zugeordnet werden, die gekauften Songs aber beliebig oft auf alle gängigen mobilen Musikplayer kopiert und gebrannt werden.
Die Informationen bei Finetunes zu DRM und Nutzungsbedingungen sind widersprüchlich. Im FAQ-Dokument ist unter dem Stichwort „DRM und Dateiformate“ Folgendes vermerkt: „Sind die Tracks DRM geschützt? Nein. Kopieren und das Brennen sind unbeschränkt möglich. Bitte respektieren Sie jedoch das Schaffen der Künstler und gehen Sie verantwortungsvoll mit dem Copyright um. Die Künstler verdienen mit dem Verkauf von Musik ihren Lebensunterhalt. Die Tracks sind durch ein so genanntes Watermark mit einer Transaktions-ID als von Ihnen erworben gekennzeichnet.“
Auch Watermarking ist allerdings eine DRM-Technologie. Außerdem steht in den AGB, die direkt neben dem FAQ-Dokument verlinkt sind, unter „4.3. Trackinfo“ folgendes: „Durch Mausklick auf den ‚Trackinfo Button’ (nur bei Client) nimmt der Kunde Kenntnis von den erwerbbaren Nutzungsrechten des jeweiligen Tracks. Die Nutzungsrechte können eingeschränkt sein, z. B. auf Abspeichern und Abspielen ohne das Recht weitere Kopien zu brennen, eine bestimmte Anzahl von Vervielfältigungsstücken, Abspielvorgängen etc. In der Regel sind die Musik-Tracks zum Download freigegeben.“
Rätselraten zu DRM bei Finetunes
Nutzt man den Shop mithilfe der Client-Software, wird beim Aufrufen der Informationen zu einzelnen Songs auch der Reiter „Verwendungsrechte“ angezeigt. Unter dem Reiter sind die Links zu den entsprechenden Rechten der einzelnen Songs aufgelistet. Diese umfassen die Kategorien „maximale Abspielvorgänge“, „maximale Exportvorgänge“, „maximale Brennvorgänge“ und „DRM-Export“. Was mit DRM-Export gemeint ist, ist weder an dieser noch an anderen Stellen im Angebot erklärt (zumindest konnte keine Erklärung gefunden werden). Lediglich unter Punkt 6.1. der AGB („Nutzungsrechte“) wird folgender Hinweis gegeben: „Durch den Kauf erwirbt der Kunde das einfache, nicht übertragbare Recht, erworbene Musiktitel zum ausschließlichen persönlichen und privaten Gebrauch zu nutzen. In der Regel beinhalten die Nutzungsrechte das Recht, erworbene Titel auf verschiedene Speichergeräte zu kopieren, auf Datenträger zu brennen und diese ausschließlich privat abzuspielen. Die Rechte können im Einzelfall beschränkt sein, eine weitergehende Nutzung durch Verwendung eines Digital Right Management Systems (DRM-Systems) begrenzt sein.“
Welche Form von DRM dazu verwendet werden könnte, wie diese auf dem Computer der Nutzer umgesetzt würde und was in dem Zusammenhang ein DRM-Export wäre, ist damit allerdings nicht erklärt und bleibt unklar. Auch ist nicht ersichtlich, warum diese Verwendungsrechte nur im Software-Client, nicht aber im Web-Angebot der Firma angezeigt werden. Auf Nachfrage gab Oke Göttlich, Geschäftsführer bei Finetunes, die Auskunft, dass die Angabe der „Verwendungsrechte“ der Tatsache geschuldet sei, dass es einige Labels gebe, die auf ein DRM in Form von Wasserzeichen nicht verzichten wollten. Sollten Songs mit einem Wasserzeichen ausgerüstet sein, wird dies dem Kunden allerdings derzeit nicht offen gelegt. Finetunes arbeite daran, dass bei Dateien, die Wasserzeichen enthalten, vor dem Kauf angezeigt werde, dass das der Fall ist. Diese Änderung soll in nächster Zeit implementiert werden.
In den FAQ wird zudem auf die Frage „Kann ich die Dateien mit Freunden tauschen?“ mit „Nein“ geantwortet. Dies ist so nicht richtig, denn urheberrechtlich geschützte Werke ohne Kopierschutz dürfen im Rahmen der so genannten Privatkopie-Schranke für Freunde und Verwandte vervielfältigt werden.
Finetunes im Überblick | |
Betriebssysteme | Windows, Mac OS, GNU/Linux |
Audioformate | MP3 und OGG (zum Teil mit integriertem Wasserzeichen) |
Abspielen auf dem PC | Jede Software, die MP3 oder OGG abspielt |
Tragbare Musikplayer | Alle |
Betriebssystem-Einschränkungen | Keine |
Bezahlmöglichkeiten | Kreditkarte, Firstgate, Lastschrift (über Firstgate) |
Website | www.finetunes.de |
eMusic
Der US-Anbieter eMusic ist der größte unabhängige Download-Store, das heißt, er gehört keinem der großen Unterhaltungskonzerne an. Er bietet nach eigenen Angaben mehr als eine Million Titel von mehr als 3.800 Musik-Labels. Das Besondere an eMusic: alle Songs werden als MP3s ausgeliefert. Das heißt, dass sie unter allen gängigen Betriebssystemen und mit praktisch jedem auf dem Markt erhältlichen tragbaren Player abgespielt werden können.
eMusic beschränkt sich als einziger getesteter Anbieter auf ein Abo-Modell. Das bedeutet, dass man mindestens 9,99 US-Dollar (derzeit etwa 8,25 Euro) bezahlen muss. Für diesen Preis kann man 40 Songs laden, also beträgt der Stückpreis circa 0,21 Euro. Je höher der monatliche Beitrag, desto günstiger der einzelne Song. Das teuerste Abo kostet 19,99 US-Dollar im Monat (16,55 Euro) für 90 Songs, so dass der Stückpreis bei 0,18 Euro liegt. Wer allerdings weniger als die maximal erlaubte Anzahl Songs herunter lädt, zahlt trotzdem die volle Abo-Gebühr. Das Abo ist jederzeit kündbar. Neukunden können eMusic mit einem kostenlosen Probe-Abo testen und innerhalb von 30 Tagen 25 Songs laden. Diese Stücke kann auch behalten, wer innerhalb der 30 Tage wieder kündigt.
Das eMusic-Abonnement-Modell ist nicht zu verwechseln mit Abos von Anbietern wie Real oder Yahoo. Deren Abos lassen die Auswahl aus dem gesamten Katalog der angebotenen Stücke zu, aber als Nutzer darf man die Songs nicht auf dem eigenen Rechner speichern. Wer also sein Abo kündigt, steht ohne Musik da. Bei eMusic erwirbt man zeitlich unbegrenzte Nutzungsrechte, man kann also über die Musik immer verfügen, ob man noch Abonnent ist oder nicht.
Die eMusic-Geschäftsbedingungen sind genauso schwer durchschaubar wie die der Konkurrenten; 15 Din-A4-Seiten Juristen-Englisch dürfte für die meisten Nutzer (vor allem aus Deutschland) völlig unverständlich sein. Das machen die anderen Anbieter allerdings nicht besser.
Nicht nachvollziehbar ist, dass eMusic versucht, den Eindruck zu erwecken, die Suche im Katalog stünde nur registrierten Anbietern zur Verfügung. Nirgendwo auf den Seiten findet man einen Link zur Suche – obwohl man den Katalog unter www.emusic.com/search.html sehr wohl durchsuchen kann; man muss nur die Webadresse kennen.
eMusic im Überblick | |
Betriebssysteme | Windows, Mac OS, GNU/Linux |
Audioformate | MP3 |
Abspielen auf dem PC | Jede Software, die MP3 abspielt |
Tragbare Musikplayer | Alle |
Betriebssystem-Einschränkungen | Keine |
Bezahlmöglichkeiten | nur Abo, Kreditkarte |
Website | www.emusic.com |
Fazit
Mit Ausnahme von Finetunes und eMusic setzen alle Anbieter auf DRM-Systeme, die beschränken, wie Kunden ihre gekaufte Musik nutzen können. Die Beschränkungen funktionieren vor allem auf zwei Arten: Zum einen können nur bestimmte mobile Abspielgeräte verwendet werden. Bei Apple ist das der iPod, bei Sony sind es die hauseigenen Geräte, die das ATRAC-Dateiformat unterstützen; bei den Shops, die das WMA-Format nutzen, muss der Player eben WMA-fähig sein. Diese Formate sind untereinander nicht kompatibel; es existiert kein Player, der auch nur zwei verschiedene davon kombiniert, geschweige denn alle drei. Lediglich Finetunes und eMusic liefern die Musik im MP3-Format aus, das praktisch auf allen Geräten abgespielt werden kann. Wer ein Fan des freien Formats OGG-Vorbis ist (das im Gegensatz zu MP3 keinen Patentbeschränkungen unterliegt), bekommt bei Finetunes auch das.
Allerdings bieten Finetunes und eMusic aus diesem Grund auch nur wenige Songs der so genannten Major-Labels an, also der vier großen Musikfirmen, die meist die Charts dominieren. Wer die in einem Download-Shop kaufen will, ist auf einen der Anbieter angewiesen, der Songs mit DRM verschlüsselt.
Zwischen diesen ist der Unterschied nicht sehr groß, was die Transparenz der Nutzungsbedingungen angeht. Apple schränkt seine Kunden in den meisten Fällen weniger ein als die Konkurrenten, wenn es darum geht, wie oft man Songs brennen und kopieren darf. Dafür weist es auf diese Beschränkungen aber so versteckt hin, dass man vermuten kann, Apple wolle den Eindruck erwecken, im iTunes-Store würde gar kein DRM verwendet. Bei Stores wie Musicload oder AOL wiederum ist die Nutzung der Songs in der Regel stärker beschränkt als bei Apple, dafür wird besser darauf hingewiesen, was man als Kunde darf – und was nicht.
Der mit Abstand unübersichtlichste Online-Musikladen ist Sony Connect. Zudem hat er – neben Apple – die unübersichtlichsten Nutzungsbedingungen, kann nur unter Windows mit einer Zusatzsoftware genutzt werden, und die Songs lassen sich unterwegs nur auf einem Sony-Gerät abspielen.
Musikkauf: am besten bei eMusic oder Finetues
Wer nicht auf den Service, bequem vom heimischen Computer aus Musik zu kaufen, verzichten will, muss – außer bei Finetunes und eMusic – große Einschränkungen hinnehmen. CDs lassen sich rippen, in MP3s oder Klingeltöne umwandeln. DRM-beschränkte Songs dagegen lassen sich nur mit Software und Geräten nutzen, die die Anbieter dafür vorsehen, und meist auch nur nach ihren Vorstellungen. Ein weiteres großes Problem ist, dass man niemals sicher sein kann, dass sich diese Nutzungsbedingungen nicht ändern, denn sie werden allein vom Anbieter bestimmt. Auch der Wechsel von einem Anbieter zum anderen ist nahezu unmöglich, denn wer all seine Musik erst einmal AAC-kodiert im iTunes-Musicstore gekauft hat, kann sie unterwegs nicht mehr hören, wenn er auf einen anderen Player als den iPod umsteigen möchte – und umgekehrt.
Vom Kauf eines kompletten Albums im Online-Store kann man schließlich in der Regel nur abraten. Obwohl es weder CD noch Booklet gibt, kosten die Alben fast so viel wie ihre materialen Pendants im Geschäft. Was aber noch nicht das Schlimmste ist. Denn noch haben die CDs, die nicht kopiergeschützt sind, gegenüber DRM-verschlüsselten Songs aus dem Internet einige gewaltige Vorteile: Man kann sie legal kopieren, verschenken, verkaufen – und wer’s braucht, kann auch noch mit seinem gut gefüllten CD-Regal angeben.
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