Der beste Weg zur Anfahrtsskizze
Das Restaurant ist eröffnet und die Website online – was fehlt ist eine Anfahrtsskizze. Viel Zeit kostet es, den Gästen am Telefon immer wieder den Weg aufs Neue zu beschreiben, und das Internet ist eine wahre Fundgrube für jede Art von Information. So sind dort von allen Regionen und Städten auch zahlreiche Stadtpläne und Karten zu finden. Nichts einfacher also, als zu „Copy and Paste“ zu greifen – und schon ist die Anfahrtsbeschreibung fertig. Zunächst spart das Zeit und Geld. Doch Vorsicht: Auf diese Art kann man sich sehr schnell viel Ärger einhandeln, denn das beschriebene Verhalten ist in den meisten Fällen rechtswidrig.
Stadtpläne und Kartenwerke sind, wie auch Bilder oder Texte, in der Regel urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne Erlaubnis des Urhebers kopiert, bearbeitet oder veröffentlicht werden. Das gilt auch für Ausschnitte aus Karten und Bildern. Der Urheberrechtsschutz entsteht automatisch, ohne die Karte zu kennzeichnen, etwa mit einem Copyright-©, oder sie wie eine Marke zu registrieren.
Allein die Tatsachen, also etwa der Straßenverlauf, die Vermessungsdaten und andere in die Karte eingearbeiteten Informationen, sind urheberrechtlich frei. Aber auch hier ist Vorsicht angebracht: Diese Informationen können wiederum insgesamt als Datenbank rechtlichen Schutz genießen und sind dann nicht frei verwendbar.
Risiken durch illegale Kopien
Die zunächst kostenfreie Kopie als Anfahrtsskizze auf der eigenen Website kann letztendlich sehr teuer werden, wenn daraufhin eine Abmahnung samt Schadensersatzforderungen ins Haus flattert. Ohne Erlaubnis kopierte Stadtpläne oder Karten sind Auslöser für viele Abmahnungen. Dabei spielt es keine Rolle, ob man absichtlich oder aus Versehen gegen das Urheberrechtsgesetz verstoßen hat: Unwissenheit schützt vor Strafe und Abmahnungen nicht.
Im Zuge einer Abmahnung werden meist Schadensersatz und zum Teil hohe Anwaltshonorare fällig: Gebühren zwischen 500 und 2.000 Euro für einen Anwalt sind nicht selten – wenn auch nicht in jedem Fall gerechtfertigt, insbesondere bei Serienabmahnungen. Hinweise zu Abmahnkosten und wie sie zu vermeiden sind, werden im iRights.info-Artikel zu Abmahnungen gegeben (Link am Ende des Textes.)
Viele Website-Betreiber – vor allem Privatleute, aber auch Web-Designer und Unternehmensinhaber – wissen nicht, dass sie potenziell von einer Abmahnung bedroht sind. Dabei sollte sich jeder, der Inhalte ins Netz stellt, stets bewusst sein, dass es nicht gestattet ist, sich ungefragt geschützter Inhalte von Dritten zu bedienen, wie etwa Stadtpläne einzubauen.
Andernfalls wird der Auftritt im Internet schnell zum Albtraum. Gerade bei Stadtplänen ist die Gefahr, bei einer ungenehmigten Übernahme erwischt zu werden, sehr hoch. Einige Kartendienste spüren Nutzer ohne Lizenzen systematisch per Suchmaschine auf. Eindeutig identifizierbare Dateinamen wie „Anfahrt“ oder „Karte“ erleichtern die „Jagd“.
Die Karte auf der Website ist keine Privatkopie
Das Urheberrechtsgesetz erlaubt zwar einzelne Kopien zum privaten Gebrauch. So wäre es kein Problem, eine Seite aus dem Atlas im Bücherschrank zu kopieren oder einzuscannen und per Mail an einzelne Freunde als Anfahrtsskizze zu versenden. Die Veröffentlichung auf der privaten Website ist jedoch von der Privatkopie-Regel nicht mehr gedeckt, denn die Karte wird dadurch öffentlich zugänglich gemacht. Das ist keine private Nutzung mehr.
Kostenlose Alternativen
Ein Stadtplan oder ein Ausschnitt daraus – eine so genannte Kartenkachel – sollte nur dann in die Website eingebunden werden, wenn die Genehmigung des Rechteinhabers vorliegt, eine so genannte Lizenz. Es gibt viele Anbieter für Stadtpläne im Netz. Eine Übersicht und Linksammlung von Anbietern folgt am Ende des Beitrages. In einigen Fällen gibt es die Lizenzen sogar kostenlos, meist für Nutzer, die die Karte nicht gewerblich nutzen möchten. Dieses Angebot bieten beispielsweise einige Landesvermessungsämter.
Lizenzbedingungen genau lesen!
Bevor man einen Web-Dienst oder Karten eines Stadtplananbieters nutzt, sollte man die Lizenzbedingungen im Detail unter die Lupe nehmen. Auch geben Kartenanbieter oft genau vor, wie eine Karte in eine Website eingebunden werden muss. Diese Hinweise sollte man genau befolgen – auch dann, wenn die Nutzung kostenlos ist.
Die Karte einfach per „Copy and Paste“ auf die eigene Site zu kopieren und manuell einen Hyperlink zur Website des Anbieters zu setzen, reicht oft nicht aus und ist in der Regel unerwünscht. Abmahnungen drohen hier nicht nur, weil Urheberrechte verletzt sein können, sondern auch Markenrechte.
Das ist etwa der Fall, wenn zusätzlich zu der illegalen Kopie das Markenzeichen oder Logo des Kartenanbieters ungefragt kopiert wird und unter der Kartenkopie und dem manuell erstellten Link als eine Art Quellenangabe fungiert. In der Regel wünschen die Kartenanbieter diese Art der Einbindung nicht, sondern legen Wert darauf, dass der Kartenausschnitt oder der Routenplaner über einen vom Anbieter generierten Link, Button oder ein Formular eingebunden wird.
Die Preise für Lizenzen für Anfahrtspläne schwanken je nach Pixelanzahl und Größe des Kartenausschnitts und sind von der gewerblichen oder privaten Nutzung der Karte abhängig, außerdem davon, wie lange die Karte verwendet werden soll, wie sie eingebunden ist und wie oft sie genutzt wird.
Wer sich keine Gedanken über Lizenzen machen möchte, kann auch lediglich auf die Startseiten von Stadtplananbietern verweisen. Auf dem Portal können sich die Interessenten dann selbst über die Anfahrt informieren. Der entsprechende Link sollte in jedem Fall ein neues Browserfenster öffnen.
Ferner gibt es Anbieter, die anbieten, einen kostenlosen Routenplaner in die eigene Website einzubinden. Derartige Softwaretools ermöglichen es oft, bereits die Zieladresse einzustellen, so dass der Anwender nur noch die Startadresse ergänzen muss. Aber auch hier gilt: Das Kleingedruckte, also die Lizenzbedingungen, genau lesen!
Stadtpläne verändern oder selber zeichnen
Geschickte Anwender von Bildbearbeitungsprogrammen könnten auf die Idee kommen, den Stadtplan so lange zu bearbeiten und zu verändern, dass die ursprüngliche Karte anschließend nicht mehr zu erkennen ist. Eine sehr heikle Angelegenheit: Auch für das Nachzeichnen gibt es kein grünes Licht, denn ob das noch eine erlaubte freie Nutzung oder schon eine verbotene Veröffentlichung von bearbeiteten Karten ist, kann nur im Einzelfall geklärt werden. Die Grenzen sind hier fließend.
Kennzeichnend für eine erlaubte, so genannte freie Nutzung ist, dass sich der Urheber nur vom Original inspirieren lässt und losgelöst von diesem eine ganz neue Karte produziert. Diese neue Karte muss sich durch eigene individuelle Züge derart von den Charakteristika des Originals abheben, dass die Vorlage in ihrem Wesenskern nicht mehr zu erkennen ist.
Erschöpft sich die Bearbeitung lediglich darin, dass die Karte nachgezeichnet wird, Farben, Schriften oder die Breite der Straßen verändert, Gebäude weg gelassen oder ergänzt werden, oder nur der Maßstab verändert wird, handelt es sich nicht um eine erlaubte freie Nutzung. Eine solche Karte lehnt sich zu stark an das Original an, ist nicht von ihm losgelöst und mithin eine unzulässige Bearbeitung, die ohne Lizenz nicht veröffentlicht werden darf. Lediglich Straßenverläufe und Vermessungsdaten sind freie Tatsachen, an denen man sich orientieren kann.
Eine veränderte oder nachgezeichnete Karte zu veröffentlichen, ist daher nicht ohne Risiko. Sofern die Originalkarte aufgrund der erheblichen Investition in die Datenbeschaffung noch zusätzlich oder alternativ als Datenbank geschützt sein sollte, ist eine freie Nutzung sogar der zugrunde liegenden Daten ausgeschlossen. Dann muss in jedem Fall eine Lizenz her. Die Landesvermessungsämter legen hier von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich strenge Maßstäbe an.
Auf keinen Fall sollte man davon ausgehen, dass bearbeitete Originale ohnehin niemand mehr erkennt. Oft sind in Texten und Karten bewusst Erkennungszeichen integriert, wie etwa kleinere Fehler, um gerade diesen Beweis führen zu können.
Haftung
Viele Websiteinhaber sind überrascht, wenn sie plötzlich eine Abmahnung erhalten. Unter Umständen hat der beauftragte Angestellte oder der Designer sich nicht an das geltende Recht gehalten und den Content im Internet „zusammengesucht“ und nur leicht verändert, ohne dass der Websiteinhaber davon wusste. Trotzdem ist an erster Stelle der Inhaber der Site für den Inhalt verantwortlich.
Wenn die Seite in seinem Auftrag von jemand anderem erstellt wurde, sollte der Seitenbetreiber daher darauf achten, mit diesem klare Haftungsregeln zu vereinbaren und dabei genau festlegen, wer für Schäden haften soll, die durch die rechtswidrige Einbindung fremden Materials entstehen. Zu diesem Zweck sollte er sich bestätigen lassen, dass die angebotene Stadtplanskizze frei von Rechten Dritter ist oder sich durch eine entsprechende Lizenz belegen lassen, dass man sie für den gewünschten Zweck nutzen darf.
Da es zahlreiche Angebote für kostenlose Lizenzen gibt, lohnt es sich in jedem Fall, den legalen Weg zu beschreiten. Eine einmal erworbene Lizenz schützt vor Ärger und hohen Kosten, die die nur vermeintlich zulässige Privatkopie eines Stadtplans auf der Website nach sich zieht, wenn einmal die Abmahnung auf dem Tisch liegt.
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