Youtube und Co.: Darf ich Videos in meine Webseite einbetten?
Der Europäische Gerichtshof hat in diesem Zusammenhang entschieden, dass das Einbetten nicht anders zu bewerten ist ein Link. Das gilt sogar dann, wenn ein Zuschauer den Eindruck hat, das Video stamme von der Website, die es einbindet. Entscheidend ist, dass das Einbetten üblicherweise gar nicht in Urheberrechte eingreift. Stellt ein Rechteinhaber sein Video frei ins Netz, ist das Einbetten daher grundsätzlich unproblematisch, weil urheberrechtlich nicht relevant.
Illegal veröffentlichte Videos: Auch Einbetten kann problematisch sein
Doch auch hier gibt es Sonderfälle, wie weitere Grundsatzentscheidungen von Gerichten zeigen: Wurde das Video ohne Einverständnis des Rechteinhabers hochgeladen, kann nicht nur dieser Upload, sondern auch das Einbetten oder Verlinken unter Umständen Urheberrechte verletzen.
Das ist vor allem dann der Fall, wenn der Einbettende wusste, dass das Video nicht legal online gestellt wurde. Bei Privatnutzern wird das in der Regel allerdings nicht der Fall sein. Zudem ist es für Rechteinhaber in der Regel vielversprechender, gegen die Videoplattform oder den ursprünglichen Uploader vorzugehen als gegen Website-Betreiber, die ein Video lediglich einbinden. Verschwindet das Video an der Quelle, ist schließlich auch kein Einbetten mehr möglich.
Dennoch gibt es somit auch beim Einbinden Haftungsrisiken. Ganz unabhängig vom Urheberrecht bestehen Risiken auch dann, wenn ein Video eindeutig rechtswidrige Inhalte hat, etwa bei strafbaren pornografischen Inhalten, gewaltverherrlichenden Videos oder der Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole. Auch solche Video sollte man in der Regel weder verlinken noch einbetten.
- Teil 1: Youtube, kinox.to & Co. – Filme gucken im Internet
- Teil 2: Youtube & Co. – Abgreifen und Speichern von Video-Streams
Rechtsfragen im Netz
Dieser Text ist im Rahmen der Themenreihe „Rechtsfragen im Netz“ in Zusammenarbeit mit Klicksafe entstanden. Klicksafe ist eine Initiative im Rahmen des „Safer Internet Programme“ der Europäischen Union, getragen von der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz und der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen.
Der Text steht unter der Creative-Commons-Lizenz Namensnennung – Keine Bearbeitung 2.0 Deutschland (CC BY-ND 2.0 DE).
Dieser Artikel erschien zuerst am 1.7.2011. Die Beiträge der Themenreihe wurden im Juni 2017 aktualisiert und auf den aktuellen Stand gebracht. Kommentare können sich auf eine alte Version des Beitrags beziehen.
4 Kommentare
1 Wema am 15. Januar, 2018 um 20:21
Wie sieht es mit bezahlten Mitgliederseiten aus? Darf man in den nur gegen Bezahlung (z.B. Jahresabonnement) erreichbaren Seiten YouTube Videos verwenden/einbetten?
2 Gesko am 27. September, 2018 um 13:17
Und was ist mit einem Einbetten von einem Video auf Youtube, wo illegal Musik benutzt wurde? Komisch. Das kommt bestimmt am allermeisten vor, aber man findet praktisch nichts dazu im Web, ob der “Einbetter” des Videos dann schadensersatzpflichtig ist. Weil wenn nicht, dann könnte einer einfach anonym einen Youtubekanal aufmachen, illegal Musik auf seine Videos schneiden und dann ganz offiziell auf seine Webseite zum Werbung machen verlinken und es würde ihm nie was passieren.
3 RadioMonster am 17. Oktober, 2018 um 18:53
Vielen Dank für die zahlreichen Informationen. Wir als Online Radio möchten auch gerne dem Webseiten Besucher soviel Mehrwert wie möglich bieten. Dennoch muss natürlich auch alles rechtliche passen.
4 Raphael Bolius am 23. November, 2021 um 22:53
Gibt es eine Möglichkeit zu wissen, ob Videos “rechtlich einwandfrei” hochgeladen wurden? Ich gehe natürlich davon aus, dass das was z. B. auf Youtube zu sehen ist auch OK ist. Die rechtliche situation zu recherchieren, übersteigt meine Möglichlkeiten, ich bin ja schließlich Webdesigner, nicht Urheberrechtsexperte.
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