Creative Commons soll internationale Organisationen erreichen
Während die von Creative Commons angebotenen Lizenzen gerade einen Versionssprung gemacht haben, gibt es mit den „Intergovernmental Organisation“-Fassungen nun auch eine spezielle Anpassung der Lizenzen, die besonders den Anforderungen zwischenstaatlicher Einrichtungen entgegenkommen soll. Creative Commons hat sie zusammen mit der OECD, der Welturheberrechtsorganisation WIPO, den Vereinten Nationen und anderen internationalen Organisationen erarbeitet.
Die angepassten Fassungen entsprechen vom Aufbau und den Lizenzmodulen – wie „Namensnennung“, „Keine Bearbeitung“ und so weiter – den bereits bekannten CC-Lizenzen und sind mit ihnen kompatibel. Der Unterschied besteht lediglich in einem Detail: der sogenannten Portierung der Lizenzen. Mit den Portierungen werden die Lizenztexte an nationale Besonderheiten angepasst, um besser an das jeweilige Rechtssystem andocken zu können.
In Form der „Intergovernmental“-Lizenzen gibt es eine solche Portierung nun auch für zwischenstaatliche Einrichtungen. Weil internationale Organisationen gleich an mehrere nationale Rechtssysteme andocken müssten, was ihnen nicht immer möglich ist, sehen die „Intergovernmental“-Lizenzfassungen nun einen besonderen Mechanismus vor, mit dem Konflikte gelöst werden können.
Mediation und Schiedsverfahren bei Streit
Organisationen, die ihre Inhalte unter Creative-Commons-Lizenzen veröffentlichen, können mit den „Intergovernmental“-Fassungen ein zwingendes Mediationsverfahren festlegen, dass dann ins Spiel kommt, wenn jemand die Lizenz verletzt. Gerichtliche Auseinandersetzungen sollen so vermieden werden. Führt das zu keinem Erfolg, folgt ein Schiedsverfahren. Für solche Verfahren im zwischenstaatlichen Bereich gibt es bereits Modelle, an die angeknüpft werden kann.
Bis jetzt gibt es die „Intergovernmental“-Fassungen allerdings nur in der CC-Version 3.0, die gerade von der neuen Version 4 abgelöst wurde. Grund dafür ist wohl, dass die Erarbeitung zwei Jahre gebraucht hat, wie der Mitteilung der WIPO zu entnehmen ist. Ein neues Feature aus den 4.0-Versionen haben die „Intergovernmental“-Fassungen aber schon übernommen: Die sogenannte Heilungsklausel, nach der eine Lizenzverletzung nicht für immer zum Verlust der Rechte führt, sondern die Lizenz wieder auflebt, wenn das Problem innerhalb 30 Tagen behoben wird.
Zu den zwischenstaatlichen Organisationen, die Creative-Commons-Lizenzen als Standard für ihre Veröffentlichungen nutzen, gehört zum Beispiel die Weltbank. Auch die Universität der Vereinten Nationen oder die europäische Kernforschungsorganisation CERN nutzen die Lizenzen in bestimmten Bereichen.
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