Juristischer Kommentar zu Creative Commons-Lizenzen im Open Access erschienen

Cover des Kommentars, CC BY 4.0
In jahrelanger Zusammenarbeit hat ein interdisziplinäres Team aus 20 Expertinnen und Experten die einzelnen Kommentar-Kapitel zusammengetragen und redigiert. Die Beitragenden stammen aus der Wissenschaft, Anwaltschaft, Justiz und Zivilgesellschaft und verfügen über langjährige Erfahrung im Umgang mit Creative Commons-Lizenzen. Unter den Herausgebenden befinden sich Fabian Rack und Paul Klimpel. Beide sind auch als Anwälte bei iRights.Law sowie als Autoren bei iRights.info tätig.
Ein internes Review-Verfahren stellte sicher, dass die Kommentierung und die praxisnahen Anwendungsfälle höchsten wissenschaftlichen und juristischen Standards entsprechen. Der Kommentar thematisiert zudem aktuelle Fragestellungen und neue Entwicklungen wie Machine Learning, Künstliche Intelligenz (KI) und Non-Fungible Tokens (NFTs), die sich auf Urheberrecht und Lizenzpraxis auswirken.
Der Kommentar steht unter der offenen Lizenz CC BY 4.0 und kann auf der Seite des Verlags Carl Grossmann kostenlos als PDF heruntergeladen werden (DOI: 10.24921/2025.94115974). Auch eine gedruckte Fassung wird angeboten. Interessierte können auch hier einen Blick ins Buch werfen und es unter diesem Link herunterladen (Dategröße knapp 3MB):
Was ist ein juristischer „Kommentar“?
Ein „Kommentar“ im juristischen Sinne ist ein Text, der rechtliche Regelungen wie die Paragrafen eines Gesetzes oder andere Vorschriften erläutert, einordnet und kritisch beleuchtet. Juristische Kommentare haben sich für die Auslegung und Anwendung des Rechts eingebürgert. Juristinnen wie juristische Laien ziehen Kommentare gleichermaßen für die jeweilige Praxis heran.
In einem juristischen Kommentar sind üblicherweise die Rechtsprechung (Gerichtsurteile), Auswertungen der juristischen Literatur und Überlegungen der Autoren und Autorinnen zu einzelnen rechtlichen Regelungen enthalten. Ein juristischer Kommentar bildet damit den aktuellen Stand des Wissens zu einer rechtlichen Regelung ab.
Creative Commons Public License (CCPL): Eine etablierte Standardlizenz
Die „Creative Commons Public License“ (CCPL) – kurz: Creative Commons-Lizenz oder CC-Lizenz – ist eine weit verbreitete Standard-Lizenz, die eine kostenfreie Nutzung und Weitergabe von urheberrechtlich geschützten Inhalten ermöglicht. Sie stellt eine Art „Opt-out“ aus dem Maximalschutz des Urheberrechts („Alle Rechte vorbehalten“) dar und schafft durch verschiedene Freigabe-Optionen neue Möglichkeiten für Open Content, Open Access, Open Science und Open Data. Durch ihre klare Struktur und hohe Rechtssicherheit bietet die Lizenz sowohl für Urheber als auch für Nutzende eine verlässliche Grundlage für den Umgang mit kreativen Werken.
Mit weltweit über zwei Milliarden CC-lizenzierten Werken hat sich das Modell als international anerkannte Alternative zum traditionellen Urheberrechtsschutz etabliert. Es bietet eine Balance zwischen freier Verfügbarkeit und der Durchsetzbarkeit von Lizenzbedingungen.
Wichtige Fragestellungen im CC-Kommentar
Im Kommentar sind zahlreiche praxisrelevante Fragen untersucht. Dazu gehören beispielsweise:
- Was bedeutet „nicht-kommerziell“ in der CC-Lizenz? Hier wird erläutert, unter welchen Bedingungen eine Nutzung noch als „nicht-kommerziell“ gilt.
- Wie verhält sich die Lizenz zur Gemeinfreiheit? Zur Abgrenzung zwischen lizenzpflichtigen und gemeinfreien Inhalten.
- Was sind „CC-Trolle“ und welche Rolle spielt die Namensnennung? Zum Missbrauch von Lizenzbestimmungen und Problemen bei der korrekten Namensnennung.
- Welche Auswirkungen haben CC-Lizenzen auf das Training von KI? Die Nutzung von CC-lizenzierten Inhalten für maschinelles Lernen und automatisierte Datenanalysen wird kritisch hinterfragt.
Zum Aufbau des Werks – die Abschnitte im Einzelnen:
Der CC-Kommentar gliedert sich in zwei Hauptteile:
Teil 1: Kommentar
Hier erfolgt eine detaillierte Analyse der CCPL, beginnend mit allgemeinen Vorbemerkungen und der Präambel. Danach werden die einzelnen Lizenzabschnitte durchleuchtet. Darunter sind Definitionen, Rechtegewährungen, Lizenzbedingungen, Regelungen für Sui-generis-Datenbanken sowie Fragen zur Gewährleistung und Haftung zu finden. Abschließend werden die Laufzeit der Lizenz, sonstige Bedingungen sowie Auslegungsfragen behandelt.
Teil 2: Handbuch
Dieser praxisorientierte Teil widmet sich spezifischen Anwendungsbereichen der CC-Lizenzen. Behandelt werden unter anderem die Rechtsdurchsetzung, die Nutzung in Wissenschaft (Open Access) und Bildung (OER), der Einsatz im Kulturerbe-Sektor sowie in der öffentlichen Verwaltung. Ebenso werden Verbindungen zu Wikipedia, Verwertungsgesellschaften, Urheberrechtsdiensteanbietern (UrhDaG) sowie modernen Technologien wie Kryptowährungen und KI untersucht.
Zum Werk und den Herausgebenden
Der CC-Kommentar stellt ein unverzichtbares Nachschlagewerk für alle dar, die sich mit Creative Commons-Lizenzen befassen – sei es in der juristischen Praxis, der Wissenschaft oder in kreativ-künstlerischen Bereichen. Herausgegeben wird das Werk von Franziska Böhm, Ellen Euler, Paul Klimpel, Fabian Rack und John H. Weitzmann. Zum kostenlosen Download im Open Access sowie zur Bestellung der Print-Fassung hier entlang.
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DOI für diesen Text: https://doi.org/10.59350/2yejz-v4660 · automatische DOI-Vergabe für Blogs über The Rogue Scholar
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