Creative Commons, das Modul NC und OER
Was sind Lizenzbeschränkungen?
Die Lizenzen von Creative Commons erlauben es, urheberrechtlich geschützte Werke zu verwenden, ohne bei jeder Verwendung Rechte klären oder Erlaubnisse einholen zu müssen. Die Lizenzen bestehen aus standardisierten Bausteinen, den Lizenzmodulen.
Eines dieser Module verbietet die ungefragte kommerzielle Nutzung (non-commercial, NC). So lizenzierte Inhalte sind mit dem durchgestrichenen Euro- oder Dollar-Symbol gekennzeichnet.
Was bedeutet „nicht kommerziell“?
„Nicht kommerziell“ meint dabei „nicht vorrangig auf einen geschäftlichen Vorteil oder eine geldwerte Vergütung gerichtet“. Die Nutzung im Unterricht in staatlichen Schulen wäre ein Beispiel dafür. Denn dadurch werden keine Vergütungen oder geldwerte Vorteile angestrebt. Die Formulierung „nicht vorrangig“ bedeutet dabei, dass nicht schematisch immer dann, wenn Geld im Spiel ist, eine Nutzung als kommerziell gilt. Ein Beispiel wäre die Nutzung durch ein Museum – etwa, wenn es ein Foto für eine Informationsbroschüre verwendet. Gleichermaßen verhält es sich, wenn Besucher für das Museum Eintritt zahlen müssen, das Museum aber nicht darauf ausgerichtet ist, Gewinne zu erwirtschaften. Solange das Eintrittsgeld nur ein Beitrag zu den sonst aus öffentlichen Mitteln getragenen Kosten ist, zählt es nicht als kommerziell.
Eindeutig als kommerziell gilt hingegen, wenn beispielsweise ein Unternehmen einen Text auf seiner Firmenwebsite oder in einer Kundenzeitschrift veröffentlicht oder wenn ein Verlag Texte und Fotos für ein Buch verwendet. Das gilt unabhängig davon, ob der Verlag dem Fotografen dafür ein Honorar bezahlt oder ob umgekehrt die Autoren dem Verlag einen Druckkostenzuschuss zahlen, da der Verlag Gewinne anstrebt.
Auch im Bildungsbereich gibt es Angebote, die als kommerziell gelten. Ein Beispiel dafür wäre eine private Sprachschule. Allerdings kommt es auch dort auf die konkrete Nutzung an. Wenn beispielsweise der Chor einer Privatschule als Ausdruck sozialen Engagements in einem Altersheim Weihnachtslieder singt, ohne dafür Geld zu verlangen, so fällt auch dies unter „nicht-kommerziell“.
Die Grenzziehung zwischen dem, was als kommerzielle Nutzung gilt und dem, was nicht kommerziell ist, ist nicht immer klar. Dies hat zur Folge, dass Materialien oft keine Verwendung finden, obwohl es zum einen sinnvoll wäre, zum anderen Lizenzgeber dies gar nicht verhindern wollen und die Nutzung nicht einmal als kommerziell im Sinne der Lizenz einzuschätzen ist. Ein Beispiel hierfür wäre die Verwendung eines CC BY-NC lizenzierten Fotos bei einer Theatervorführung mit Eintrittsgeld in der Schule, um dadurch einen Teil der Kosten für die Bühne zu decken, aber ohne den Gedanken, Gewinn zu machen. Aus (in diesem Fall unbegründeter) Sorge, die Nutzung könnte als kommerziell gelten, verzichtet die Schule dann auf die Nutzung des Fotos.
Ist das Modul NC bei OER sinnvoll?
Das Modul NC hat seine Berechtigung dort, wo damit ein Geschäftsmodell geschützt werden soll, das darauf angewiesen ist, kommerzielle Nutzungen nicht grundsätzlich kostenlos freizugeben. Mit dem Konzept der freien Bildungsmaterialien (OER) gilt es indes als nicht vereinbar. Es ist auch in der Bildung legitim, Geld verdienen zu wollen. Auch die Lehrer*innen an staatlichen Schulen werden bezahlt. Die Vermittlung von Bildung ist nicht darauf beschränkt, dass sie ehrenamtlich erfolgt oder staatlich finanziert wird. Wer eine breite Verwendung von Inhalten im Bildungszusammenhang ermöglichen will, sollte daher auf die Verwendung des Moduls NC verzichten.
Hinweis: Dieser Beitrag ist Teil einer Kooperation von iRights.info, dem Deutschen Bildungsserver und OERinfo. Der Text stammt von Paul Klimpel, steht unter der Lizenz CC BY 4.0 und wurde zunächst bei OERinfo veröffentlicht. Er erscheint bei iRights.info mit minimalen Kürzungen.
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