Creative-Commons-Lizenzen zurücknehmen oder ändern
Was ist eine CC-Lizenz und wie funktioniert sie?
Die gemeinnützige Organisation Creative Commons entwickelt unter dem gleichen Namen standardisierte Lizenzverträge für urheberrechtlich geschützte Werke und stellt diese kostenlos zur Verfügung. Wer Urheber*in eines Werkes ist und es zur Nutzung durch Dritte freigeben möchte, findet bei Creative Commons vorgefertigte Lizenzmodule. Diese lassen sich zu sechs verschiedenen Standardlizenzen kombinieren.
Der modulare Aufbau der CC-Lizenzen erlaubt es beispielsweise festzulegen, ob Nutzende das Werk nicht verändern und remixen dürfen (geregelt durch das Lizenzmodul ND – „non derivative“, keine Bearbeitung) oder sie eine Werkbearbeitung unter gleichen Bedingungen weitergeben müssen (geregelt durch das Lizenzmodul SA – „share alike“).
Für Open Educational Resources (OER) empfiehlt sich besonders die Lizenz CC BY 4.0, die lediglich eine Namensnennung sowie eine Verlinkung der Lizenzbedingungen vorsieht. Das stellt Bearbeitungen und den offenen Einsatz in möglichst vielen Nutzungskontexten sicher. Das NC-Modul sollte im Bildungskontext dagegen vermieden werden.
Sie möchten iRights.info unterstützen?
iRights.info informiert und erklärt rund um das Thema „Urheberrecht und Kreativität in der digitalen Welt“. Alle Texte erscheinen kostenlos und offen lizenziert.
Wenn Sie mögen, können Sie uns über die gemeinnützige Spendenplattform Betterplace unterstützen und dafür eine Spendenbescheingung erhalten. Betterplace akzeptiert PayPal, Bankeinzug, Kreditkarte, paydirekt oder Überweisung.
Besonders freuen wir uns über einen regelmäßigen Beitrag, beispielsweise als monatlicher Dauerauftrag. Für Ihre Unterstützung dankt Ihnen herzlich der gemeinnützige iRights e.V.!
Eine CC-Lizenz lässt sich nicht nachträglich widerrufen oder aufkündigen
CC-lizenzierte Werke richten sich prinzipiell an die Öffentlichkeit. Hierfür bieten CC-Lizenzen einen praktischen Vorzug: Die Nutzung des Werks muss nicht jedes Mal aufs Neue und individuell ausgehandelt werden, sondern wird pauschal durch die Wahl der Lizenzmodule festgelegt. CC-Lizenzen sind als rechtlich bindende Verträge zu verstehen, die die öffentliche Nutzung eines Werkes durch die gewählten Module regeln.
Im Bereich der offenen Wissenschaft sind Creative-Commons-Lizenzen essentiell, um Forschungsergebnisse rechtssicher zu verbreiten und nachnutzen zu können. Die Arbeitsstelle Open Science der Bibliothek Hamburg zeigt in einem übersichtlichen Factsheet die Vorteile und Nutzungsmöglichkeiten von CC. » mehrAuf einen Blick: Nutzungsrechte einräumen mit Creative-Commons-Lizenzen
Es kommt vor, dass Urheber*innen im Nachhinein ihre Meinung ändern. Natürlich kann man jederzeit aufhören, die eigenen CC-lizenzierten Werke zu teilen – unter der Annahme, dass noch niemand diese Werke unter der CC-Lizenz nutzt und sie sich somit auch nicht weiter verbreiten. Aber: Bereits geschlossene CC-Lizenzverträge lassen sich nicht widerrufen oder aufkündigen. Hat eine Urheberin ihr Werk veröffentlicht und dabei per CC lizenziert (etwa per CC BY-4.0), dann läuft ein nachträglicher Widerruf ins Leere. Mit anderen Worten: Der Lizenzvertrag ist unwiderruflich.
Lizenzbedingungen im Nachhinein permissiver machen …
Die Dinge liegen etwas anders, wenn die Urheberin restriktive Lizenzmodule im Nachhinein von der Lizenz entfernen will, um die Lizenz permissiver zu machen (also mehr Nutzungsformen zu erlauben).
Ein Beispiel: Ein Urheber möchte die sehr restriktive Lizenz CC BY-ND-NC 4.0 (Namensnennung, keine Bearbeitung, keine kommerzielle Nutzung) permissiver machen, indem er nachträglich sowohl auf das ND- wie auch auf das NC-Modul verzichtet. Dieser Fall ist möglich.
Ähnlich verhält es sich, wenn der Urheber sein Werk nachträglich mit CC0 versehen will. Diese besonders permissive Lizenz ist der Gemeinfreiheit nachempfunden. Sämtliche Nutzungsbeschränkungen heben sich dadurch auf.
Die Freigabe „Creative Commons Zero“ ermöglicht es, offene Bildungsmaterialien so unkompliziert wie möglich zu verwenden. Was unterscheidet sie von den regulären Creative-Commons-Lizenzen, wo wird sie verwendet und was steckt rechtlich dahinter? » mehrWas ist Creative Commons Zero?
Schritte in Richtung Freiheitsgewinn sind prinzipiell zu begrüßen. Doch sollten Urheber*innen etwaige Folgen bedenken, die durch inkonsistente Lizenzen entstehen könnten. So können Werke, die – lizenziert in verschiedenen Varianten – kursieren, zumindest Missverständnisse oder sogar Irrtümer wecken.
… aber nicht restriktiver!
Schritte in den Freiheitsverlust und Lizenzverengungen verbieten sich allerdings. Nicht möglich ist es also, eine Lizenz im Nachhinein restriktiver zu gestalten (etwa von CC BY zu CC BY-ND oder von CC0 zu CC BY). Genauso wenig dürfen restriktive Lizenzmodule im Nachhinein getauscht werden (etwa das SA-Modul anstelle des NC-Moduls).
Nachträglich die Lizenz zu restringieren birgt also mindestens das Risiko, die Nutzenden zu verwirren. Im schlimmsten Falle so sehr, dass sie von einer Nutzung gänzlich absehen. Das läuft dem Ziel von Creative Commons, nämlich die Nutzung möglichst offen und breit zu gestalten, entgegen.
Spezielle Arrangements neben pauschalen Lösungen
Ein weiteres Szenario betrifft die Frage nach speziellen Arrangements, die über den Geltungsbereich der gegebenen Lizenz hinausreichen oder einzelnen Modulen widersprechen.
Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Eine Urheberin stellt ihr Werk unter die restriktive Lizenz CC BY-NC 3.0, die eine kommerzielle Auswertung durch Dritte pauschal ausschließt. Ein Verlag wird aufmerksam und fragt nach einer individuellen Lizenz, die ihm die kommerzielle Nutzung des Werkes erlauben würde. Die Urheberin kann dem Verlag das entsprechende Recht zusichern und dafür einen individuellen Vertrag mit dem Verlag abschließen. Dieser Vertrag kann weitere Regelungen enthalten, etwa was die Vergütung für die speziell eingeräumte Nutzung betrifft. Auf diese Weise ist die Lizenzbeschränkung NC für den betreffenden Verlag aufgehoben, für alle anderen Nutzer*innen jedoch weiter bindend.
Wann enden CC-Lizenzen? Kann ich ein „Ablaufdatum“ festlegen?
Eine CC-Lizenz lässt sich prinzipiell nicht mit einem Ablaufdatum versehen. Ihre Gültigkeit ist an den Urheberrechtsschutz des Werkes gekoppelt – für den die CC-Lizenz ja pauschale Ausnahmen einrichtet: Aus „alle Rechte vorbehalten“ wird dank CC „manche Rechte vorbehalten“.
Das hat Konsequenzen: Endet der Urheberrechtsschutz des Werkes, weil es 70 Jahre nach Tod der Urheberin in die Gemeinfreiheit übergeht, erlischt auch die Gültigkeit der CC-Lizenz: Es wird vollkommen ohne Beschränkungen nutzbar.
Hinweis: Dieser Beitrag ist Teil einer Kooperation von iRights.info, dem Deutschen Bildungsserver und OERinfo. Der Text stammt von Georg Fischer, steht unter der Lizenz CC BY-4.0 und wurde zunächst bei OERinfo veröffentlicht.
iRights.info informiert und erklärt rund um das Thema „Urheberrecht und Kreativität in der digitalen Welt“.
Wir sind auch in den Sozialen Medien zu finden: Folgen Sie uns auf Twitter, Facebook, Telegram oder LinkedIn!
Sie möchten uns unterstützen? Das geht ganz einfach über die Spendenplattform Betterplace!
1 Kommentar
1 Juergen Plieninger am 13. Januar, 2023 um 14:59
Da der Backlink offensichtlich nicht ankommt, hier der Link zum Eintrag in netbib: https://netbib.hypotheses.org/78640940
Viele Grüße
Jürgen
Was sagen Sie dazu?