Creative Commons führt „Public Domain Mark” für gemeinfreie Werke ein
Creative Commons hat für gemeinfreie Werke ein neues Kennzeichen, den „Public Domain Mark”, eingeführt. Der Public Domain Mark (PDM) soll als einheitliches Kennzeichen für Werke dienen, die keinen urheberrechtlichen Schutzfristen mehr unterliegen.
Im Unterschied zu den bereits bekannten Creative-Commons-Modellen handelt es sich beim Public Domain Mark nicht um eine Lizenz. Während der Urheber dort sonst Lizenzbausteine auswählt, um die Nutzungsbedingungen festzulegen, soll das neue Kennzeichen dazu dienen, ohnehin schon gemeinfreie Werke leichter erkennbar zu machen. Wer als Urheber trotz bestehender Schutzansprüche auf diese verzichten will, kann für eigene Werke weiterhin die Lizenz CC0 (CC-Zero) verwenden.
Der Public Domain Mark zielt vor allem auf digitalisierte Archive und Sammlungen, die bislang viele unterschiedliche Kennzeichnungen für gemeinfreie Werke einsetzen und soll einen einheitlichen Metadaten-Standard schaffen. Als erstes größeres Projekt wird die digitale Bibliothek Europeana den Public Domain Mark ab Mitte nächsten Jahres verwenden.
Prinzipiell kann der PDM von jedermann verwendet werden, etwa bei kollaborativen Projekten wie Wikisource oder dem Internet Archive. Das Haupteinsatzgebiet des neuen Kennzeichens wird aber wohl die Nutzung durch Bibliotheken und andere Institutionen sein, die gemeinfreie Werke sammeln.
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