Copyright Wars – Plädoyer für eine sachliche Auseinandersetzung
Hinweis: Der folgende Beitrag wurde für den Mediendienst Textintern geschrieben und ist im aktuellen Heft vom 25.07.2012 erschienen.
__________
Warum ist das Urheberrecht zurzeit derart umstritten? Was muss man ändern am Recht und wie könnte eine Urheberrechtsordnung für das 21. Jahrhundert aussehen? Wer ist Schuld an der Misere und wie kann man den Schuldigen bestrafen? All dies sind Fragen, die momentan viele umtreiben. Politiker, Wissenschaftler, Kreative, Aktivisten und Lobbyisten. Sogar die breite Öffentlichkeit hat sich mittlerweile in die Debatte eingeschaltet. Manche Fragen machen Sinn, andere nicht. Welche das jeweils sind, wird anschließend versucht zu beantworten.
Der Wandel der Märkte
Die Auseinandersetzungen über das Urheberrecht haben verschiedene Ursachen. Die erste und wichtigste hat mit dem Urheberrecht genau genommen gar nichts zu tun: Der Wandel der Medienmärkte, der auf der Veränderung des Nutzungsverhaltens basiert und von der Digitaltechnik sowie den Online-Medien ausgelöst wurde. Unterhaltungsindustrie und Verlagswesen funktionieren heute nicht mehr so wie noch vor 15 Jahren. Die Nutzer wollen zunehmend weniger CDs, Bücher und Filme in körperlicher Form erwerben. Sie wollen sie online beziehen. Online-Märkte unterliegen jedoch einer anderen Logik als Offline-Märkte, es bedarf daher neuer Geschäftsmodelle. Werden sie nicht oder zu spät entwickelt, verliert man die Kunden nachhaltig – sie gewöhnen sich an andere Bezugsquellen (wie Tauschbörsen), in denen man alles immer und noch dazu kostenlos bekommt.
Diese Erkenntnis mag banal sein. Dennoch: Sie ins Gedächtnis zu rufen soll daran erinnern, dass die meisten aktuellen Fragen auf diesem Gebiet nichts mit dem Urheberrecht zu tun haben. Der Ruf nach dem Gesetzgeber hilft hier nichts. Ebenso wenig der Wunsch, dass sich dies – aufgrund rechtlicher oder anderer Maßnahmen – zukünftig wieder ändert und die „gute alte Zeit“ zurückkehrt. Dieser mag menschlich nachvollziehbar sein, führt aber in eine Sackgasse, eine Denkblockade. Wer glaubt, dass – ganz gleich wie die weitere Entwicklung rechtlich, gesellschaftlich oder technisch verläuft – sich die Menschen in Zukunft nichts mehr kostenlos aus dem Internet herunterladen ist bestenfalls naiv. Wer dann noch glaubt, es würde helfen, diese Menschen, die Fans, die Kunden als Verbrecher und Schnorrer zu betiteln oder ihnen eine „Gratis-Mentalität“ vorzuwerfen, verhält sich zumindest taktisch unklug. Er irrt sich auch.
Die Menschen tun, was sie auch vor dem Internet getan haben: Sie kommunizieren und nutzen dabei die Mittel, die zur Verfügung stehen. Früher hieß das, Kassetten aus dem Radio aufzunehmen und im Freundeskreis auszutauschen (zu überspielen). Dass heute die Möglichkeiten, Inhalte zu beziehen und zu teilen, wesentlich vielfältiger sind als in der achtziger Jahren lässt nicht auf einen Sinneswandel schließen, sondern ist logische Folge des technischen Fortschritts.
Warum die Nutzer tun, was sie tun, ist ohnehin die falsche Frage. Die richtigen Fragen sind: Wie kann ich meine Kunden dazu bringen, Geld für Dinge zu bezahlen, die sie anderswo auch umsonst bekommen? Gelingt das dadurch, dass ich den Online-Markt einfach gar nicht bediene, so tue als gäbe es ihn nicht? Was ist den Kunden wichtig, wofür geben sie ihr Geld aus? Ist es tatsächlich noch die Musik oder ist es der Service, über den ich sie beziehe? Welchen Mehrwert muss ich schaffen, um mich gegenüber der kostenlosen Konkurrenz zu behaupten?
Der Bedeutungswandel des Urheberrechts
Ebenfalls auf den neuen Nutzungsgewohnheiten und –möglichkeiten, dabei aber auch auf eine falsche Urheberrechtspolitik, basiert ein weiterer Grund für die Copyright Wars: Urheberrecht geht heute nahezu jeden an. Es ist eine Art allgemeines Verhaltsrecht der Gesellschaft geworden. Für diese Aufgabe ist es jedoch weder konzipiert worden noch ist es dafür geeignet. Als das Urheberrecht in moderner Ausprägung geschaffen wurde (Ende des 19. Jahrhunderts), richtete es sich nur an Profis, die damit mehr oder weniger umgehen konnten: Es richtete sich an Unternehmen wie Verlage, Filmstudios oder Plattenfirmen sowie professionelle kreativ Schaffende. Der Bürger kann mit dem Urheberrecht nicht umgehen. Es ist keine Straßenverkehrsordnung und wird es auch nie sein.
Die Komplexität, zu der das Urheberrechts im Alltag führt, ruft viel Unmut hervor. Die Menschen fühlen sich überfordert und unfair behandelt, wenn sie für alltägliches Handeln abgemahnt werden und als Verbrecher beschimpft werden. Eine massive Ablehnung des Urheberrechts durch die Bevölkerung ist die Folge, es nicht zu befolgen, ist mittlerweile weniger ein Kavaliersdelikt als vielmehr bewusster ziviler Ungehorsam. Man kann die Menschen hierfür kritisieren, aber was hilft das? Wie auch in Bezug auf den Wandel der Märkte ist hier eine konstruktive Auseinandersetzung mit dem Problem gefragt und kein Gezeter.
Schlussfolgerungen: Was ist zu tun?
Aus den vorgenannten Umständen lassen sich viele Schlussfolgerungen und Handlungsoptionen ableiten. Allem voran ist es geboten, Geschäftsmodelle an die neuen Zeiten anzupassen, damit kreative Arbeit sich weiterhin (wieder) lohnt. Auch das Urheberrecht muss dringend angepasst werden. Wer jetzt aber ganz schnell konkrete Lösungen fordert, sei aber daran erinnert, dass wir erst am Anfang einer Debatte über ein System stehen, das mehr als hundert Jahre Bestand hatte. Änderungen sind erforderlich, müssen aber mit großem Bedacht vorgenommen werden. Umso mehr da die gesellschaftliche, ökonomische und technische Realität (an die das Urheberrecht angepasst werden soll) noch stark im Fluss ist.
Sinnvoll erscheint es vor diesem Hintergrund, zwischen kurz-, mittel- und langfristigen Anpassungen zu unterscheiden. Kurzfristig sind v. a. die drängendsten Probleme anzugehen, soweit sie mit geringfügigen Änderungen realisiert werden können. Mittelfristig sind Anpassungen anzugehen, die mehr Zeit brauchen, insbesondere da sie Änderungen im europäischen Recht erfordern. Langfristig wird man nicht umhin kommen, die Regelungsmechanismen und Grundannahmen des Urheberrechts zu überprüfen und im Zweifel tiefgreifende konzeptionelle Änderungen vorzunehmen. Diese werden wiederum erfordern, internationale Urheberrechtsverträge zu ändern oder außer Kraft zu setzen – ein ebenso langwieriges wie schwieriges Unterfangen.
Kurzfristige Maßnahmen
Besonders drängend und daher kurzfristig anzugehen, ist das Problem der Massenabmahnungen. Es untergräbt den Respekt vor kreativen Leistungen und die Rechtsordnung an sich. Entsprechende Gesetzesentwürfe, die die Abmahnindustrie unattraktiv machen sollen, sind bereits vorgelegt worden. Hiermit kann aber nur das gesellschaftliche Problem massenhafter Rechtsverstöße und Sanktionen gelöst werden. Zu mehr Geld für die Kreativen führt dies nicht. Daher ist es weiterhin dringend geboten, die Rechte der Urheber gegenüber den Verwertern zu stärken – und zwar durch eine Überarbeitung des Urhebervertragsrechts. Dies soll dem Urheber eine angemessene Vergütung/Beteiligung an den Erlösen des Verwerters sichern, bedarf aber dringend einer Optimierung.
Mittelfristige Maßnahmen
Als mittel- bis langfristige Maßnahme sollte untersucht werden, wie man das Urheberrecht wieder aus dem privaten Raum heraushalten kann. Letztlich wird das System nur funktionieren, wenn man den Zustand der 60er-80er Jahre wiederherstellt. Seinerzeit hatten Privatpersonen keinen direkten Kontakt mit dem Urheberrecht, obwohl sie urheberrechtlich geschütztes Material genutzt haben. Diejenigen Handlungen, die der Endnutzer vornehmen konnte, waren entweder gar nicht Gegenstand des Urheberrechts (Musik hören, Bücher lesen) oder durch simple Regelungen gestattet (Musik aufnehmen, Fotokopien aus Büchern erstellen). Für letztere wurden – und werden bis heute – mittelbar pauschale Vergütungen geleistet, wovon der Endnutzer nichts merkt. Überträgt man diese Mechanismen auf die heutigen Möglichkeiten der Endnutzer hieße dies beispielsweise, den kreativen Umgang mit den Werken anderer zu legalisieren und dies gegebenenfalls mittelbar zu vergüten. Heimvideos, auf denen die eigenen Kinder zu einem Lied von Prince tanzen, dürften dann bei Youtube hochgeladen werden, ohne dass hierdurch das Urheberrecht verletzt würde. Ebenso digitale Bildkollagen oder Karaoke-Videos. Zudem könnten Regelungen eingeführt werden, nach denen es erlaubt ist, seine Inhalte mit anderen Nutzern zu teilen, wiederum gegen Vergütung.
Mittel- bis langfristig werden auch tiefer greifende Anpassungen der Regelungsmechanismen erforderlich sein. An den genannten Beispielen zeigt sich, dass es kaum möglich ist, Gesetze so schnell anzupassen, wie Nutzungsgewohnheiten und Technologien sich verändern. Was heute das Youtube-Video ist, sind in naher Zukunft vielleicht Visualisierungen von Texten. Wer heute Tauschbörsen zum Teilen seiner Musik verwendet, nutzt morgen vielleicht Cloud-Services. Um die schnellen Veränderungen regulativ in den Griff zu bekommen, braucht man dynamische Regelungssysteme, die nicht jedes Mal eine Gesetzesänderung erfordern, um eine neue Nutzungsform zu ermöglichen und gleichzeitig Vergütungen zu realisieren. Ein durch europäische Regelungsmechanismen ergänztes „Fair-Use-Modell“ nach Vorbild des US-Copyrights könnte hier der richtige Weg sein.
Auf lange Sicht ist schließlich der Frage nachzugehen, ob das Konzept des Urheberrechts, das noch immer auf Ideen und Anschauungen des 19. Jahrhunderts basiert, geeignet ist, um die Realität des 21. Jahrhunderts effizient und angemessen zu regulieren. Ist es beispielsweise noch sinnvoll, als Ausgangspunkt des Rechts von einem geistigen Band zwischen Urheber und Werk auszugehen? Müssen geistige und materielle Interessen am Werk, müssen die Interessen von Urhebern und Verwertern nicht getrennt betrachtet werden? Sollten nur Rechte des Urhebers über seine Lebenszeit hinaus gelten, die Laufzeit von Rechten der Unternehmen dagegen ökonomisch berechnet und damit viel kürzer sein? Sollten urheberpersönlichkeitsrechtliche Interessen an der Integrität des Werkes oder an der Namensnennung des Autoren anders geregelt werden als Verwertungsrechte am Erzeugnis? Verliert das Interesse an einer Kontrolle der Werknutzung gegenüber dem Vergütungsinteresse an Bedeutung? Wie wäre dem regulativ Rechnung zu tragen?
Schlussbemerkung
Wer wann wie auf den Wandel der Zeiten reagieren muss, ist eine vielfältige Frage. Nach dem Gesetzgeber zu schreien, er möge doch das Urheberrecht ändern, genügt nicht. Alle Beteiligten sind aufgefordert, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten an den Wandel anzupassen und sich konstruktiv mit der Situation auseinanderzusetzen. Wer das nicht tut, wird verschwinden. Manche Probleme erfordern schnelles Handeln, andere bedachtes Vorgehen. Vieles kann passieren, nur eines ist ausgeschlossen: Die Entwicklung wird nicht stehenbleiben und schon gar nicht zurückgedreht werden. Egal wie sehr manche sich das wünschen.
Was sagen Sie dazu?