Codename Prism, Kroes zur Netzneutralität, WLAN-Haftung im Bundestag
Codename Prism: Aufregung über Daten-Überwachung durch die NSA
Der US-Geheimdienst NSA soll seit 2007 unter dem Codenamen „Prism” ein umfangreiches Abhörprogramm des Datenverkehrs aufgebaut haben. Das berichten der Guardian und die Washington Post. Angeblich hat die NSA Zugriff auf Daten von US-Internetriesen wie Google, Facebook, Microsoft und Apple. So würden in Rechenzentren der NSA gewaltige Datenmengen liegen – E-Mails, Fotos, gespeicherte und übertragene Dateien. Die genannten Unternehmen bestreiten, US-Behörden „direkten Zugriff” auf ihre Server einzuräumen. Schon am Mittwoch wurde ein Gerichtsbeschluss bekannt, durch den der US-Provider Verizon verpflichtet wurde, sämtliche Verbindungsdaten von Kunden an die NSA herauszugeben. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat die Bundesregierung aufgefordert, bei der US-Regierung in Erfahrung zu bringen, ob und inwieweit auch deutsche Nutzer von „Prism” betroffen sind. US-Präsident Obama hält die Maßnahmen zur Abwehr von Terrorgefahren für geboten.
Zum Bericht bei Spiegel Online.
Einschätzung von RA Thomas Stadler (internet-law.de).
Kroes will Netzneutralität im EU-Recht verankern
Die EU-Kommissarin für die Digitale Agenda Neelie Kroes will die Netzneutralität europarechtlich verankern. Kroes fordert einen „garantierten Zugang zum vollen und offenen Internet ohne jede Blockade oder Drosselung konkurrierender Dienste”. So sollen etwa Provider keine Telefoniedienste konkurrierender Anbieter mehr behindern dürfen. Die EU will jedoch Tarifmodelle für verschiedene Surfgeschwindigkeiten nicht verhindern, so Kroes. Geplant ist auch, die Roaming-Gebühren für Mobilfunk innerhalb der EU abzuschaffen. Kroes will entsprechende Gesetzesvorschläge im Sommer vorlegen.
Zur Meldung bei Spiegel Online.
WLAN-Haftung: CDU und FDP gegen Privilegierung für offene Netzwerke
CDU und FDP haben sich im Bundestag gegen einen Privilegierungstatbestand für Betreiber offener Drahtlosnetzwerke ausgesprochen. Die SPD-Fraktion ist vergangene Woche mit einem entsprechenden Antrag im Wirtschaftsausschuss des Bundestages gescheitert. Ziel war es, die Haftung von Betreibern offener Drahtlosnetzwerke zu beschränken. Damit sollte nach Ansicht der SPD-Fraktion für Hotspot-Betreiber – etwa in Hotels oder auf öffentlichen Plätzen – Rechtssicherheit geschaffen werden. Der IT-Branchenverband Bitkom konstatiert: Die „uneinheitliche Rechtsprechung und die Gefahr von Abmahnungen haben in der Vergangenheit bereits viele Betreiber eines Hotspots veranlasst, ihre Angebote einzustellen”.
Zum Bericht bei golem.de.
Three Strikes in Frankreich: Hadopi vor dem Aus?
Frankreichs umstrittene Warnbehörde bei Urheberrechtsverstößen Hadopi und mit ihr das Three-Strikes-Modell steht offenbar vor dem Aus. Das hat die Ministerin Fleur Pellerin verkündet, die im französischen Kabinett für digitale Fragen zuständig ist. Die Regierung wolle von Netzsperren als mögliche Sanktionsmaßnahme für Urheberrechtsverletzungen absehen: Den Zugang zum Internet zu sperren sei, als wolle man den Wasserzugang kappen, so Pellerin. Ohnehin hat Hadopi seit ihrem Bestehen nur Warnungen verschickt, nicht aber die Sperrung von Internetzugängen veranlasst. Denkbar sei aber, von Netzsperren auf Geldbußen umzuschwenken.
Zum Bericht bei Süddeutsche Online.
BGH: GPS-Überwachung am Auto strafbar
Die Überwachung von Personen mittels an Fahrzeugen angebrachter GPS-Empfänger ist grundsätzlich strafbar. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Angeklagt waren Betreiber einer Detektei, die im Auftrag von Privatpersonen Details über das Privatleben der zu überwachenden Zielpersonen in Erfahrung bringen sollten. Dafür brachten die Angeklagten GPS-Empfänger zur Ortung an den Pkw der Zielpersonen an. Das Landgericht Mannheim hatte die Angeklagten wegen des unbefugten Erhebens von Daten gegen Entgelt verurteilt (strafbar gemäß Paragrafen 44, 43 Abs. 2 Nr. 1 Bundesdatenschutzgesetz). Der Bundesgerichtshof hat die grundsätzliche Strafbarkeit des Verhaltens bestätigt; dennoch verwies er die Sache an das Landgericht zurück: So habe das Landgericht keine ausreichenden Feststellungen zu einem möglichen „starken berechtigten Interesse an dieser Datenerhebung” getroffen. Ausnahmsweise sei „etwa in notwehrähnlichen Situationen” das Merkmal des unbefugten Handelns zu verneinen. Das Urteil liegt noch nicht im Volltext vor.
Zur Meldung bei Juris.
Hamburger SPD startet Initiative gegen Routerzwang
Die Hamburger SPD-Fraktion hat eine Initiative gegen den Routerzwang der Internetprovider eingesetzt. Ansinnen der Initiative ist es, den Routerzwang gesetzlich zu unterbinden. Bietet ein Provider seinen Zugang nur unter Routerzwang an, besteht für Kunden keine Möglichkeit, einen anderen als den vom Provider gestellten Router zu verwenden. Der Hamburger SPD-Fraktionsangehörge Hansjörg Schmidt vergleicht den Gerätezwang damit, dass „plötzlich weniger Wasser aus dem Hahn kommt” nur weil man „den Duschkopf der ‚falschen’ Firma” habe. Grund: Die Provider können auf diese Weise das Onlineangebot mitbestimmen, das die Kunden nutzen, so Schmidt. Die Bundesnetzagentur sieht für ein Tätigwerden gegen den Routerzwang keine rechtliche Handhabe.
Zum Bericht bei golem.de.
E-Book-Preise: Prozess gegen Apple hat begonnen
Der Prozess gegen Apple die um angebliche Wettbewerbsverzerrung im E-Book-Markt in den USA hat begonnen. Kläger ist das US-Justizministerium. Es wirft Apple vor, durch das sogenannte Agenturmodell höhere Preise für E-Books lanciert zu haben. Vor der Einführung des iPad im Jahr 2010 hatte Amazon die Position des Marktführers im E-Books-Segment inne und zahlte den Verlagen Großhandelspreise für E-Books. Durch den Wechsel zum Agenturmodell können Verlage die Preise selbst festlegen und verpflichten sich zugleich, die E-Books anderswo nicht günstiger anzubieten – weshalb auch Amazon die Preise erhöhen musste. Apple bestreitet die Vorwürfe, für Preiserhöhungen verantwortlich zu sein.
Zur Meldung bei heise.
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