C3S mit Förderung, BGH bestätigt Rapidshare-Urteil, NSA-Affäre „beendet”
NRW fördert GEMA-Alternative C3S
Die Initiative Cultural Commons Collecting Society (C3S) hat bei einem Inovationswettbewerb des Landes Nordrhein-Westfalen gewonnen. Nun hat die sich in Gründung befindende Verwertungsgesellschaft Anspruch auf 200.000 € Fördergelder – vorausgesetzt, C3S stockt bis Ende September sein Eigenkapital auf. Die Verwertungsgesellschaft will vor allem Werke lizenzieren, die unter nicht-kommerziellen CC-Lizenzen veröffentlicht wurden.
Mehr dazu auf heise.de.
Sven Scholz: Creative Commons und C3S – Die Widersprüche der GEMA.
Bundesgerichtshof bestätigt Rapidshare-Urteil
Der Bundesgerichtshof hat die Revision gegen das Rapidshare-Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg am Donnerstag zurückgewiesen. Damit bestätigte er das vorinstanzliche Urteil. Laut dem Oberlandesgericht Hamburg berge das Geschäftsmodell von Rapidshare strukturell zwar die Gefahr massenhafter Urheberrechtsverletzungen. Allerdings hafte auch Rapidshare grundsätzlich erst ab Kenntnis als Störer – mit der Folge weitreichender Überprüfungspflichten.
Zum Bericht bei heise.de.
Adrian Schneider mit einer ausführlichen Besprechung des Rapidshare-Urteils des OLG Hamburg.
Friedrich und Pofalla erklären Überwachungsskandal für beendet
Sowohl Bundesinnenminister Friedrich als auch Kanzleramtsminister Pofalla haben diese Woche den NSA-Überwachungsskandal für beendet erklärt. Friedrich behauptete in einem Interview mit der Rheinischen Post, es habe keine massenhaften Grundrechtsverletzungen durch ausländische Geheimdienste auf deutschem Boden gegeben. Ebenso erklärte Pofalla, die NSA halte sich in Deutschland an Recht und Gesetz – die Kritik folgte sofort. Ausgerechnet der für Verfassungsschutz zuständige Innenminister Friedrich hat diesen Sommer bereits mit mehreren zweifelhaften Aussagen zu seinem Grundrechtsverständnis Aufmerksamkeit erregt.
Nachricht auf heise.de.
heise.de: Von PRISM, Tempora, XKeyScore und dem Supergrundrecht – was bisher geschah.
Syrien: Raketenwarnung über App
Ein syrischer Aktivist bietet eine App an, mit deren Hilfe sich die zivile Bevölkerung vor Rakenteneinschlägen schützen können. Dies geht aus einem Bericht auf Spiegel Online hervor. Demnach sollen Hinweisgeber startende Scud-Raketen und deren Richtung vermerken können. Die App errechnet dann, wann und wo der Einschlag bevorsteht.
Bericht auf Spiegel Online.
Rundfunkbeitrag: Erneute Popularklage vor bayerischem Verfassungsgerichtshof
Der Steuerrechtler Thomas Koblenzer hat angekündigt, für eine Mandantin Popularklage vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen den neuen Rundfunkbeitrag einreichen zu wollen. Dies geht aus einer Meldung auf dwdl.de hevor. Koblenzer sieht in dem Rundfunkbeitrag eine Verletzung der allgemeinen Handlungsfreiheit. Außerdem sei der Rundfunkbeitrag als Steuer zu qualifizieren, sodass die Länder für die Einführung nicht zuständig waren. Zu diesem Ergebnis war Koblenzer auch bereits in einem Gutachten gekommen.
Meldung auf dwdl.de.
OLG Düsseldorf beendet Fusion der Kabelnetzbetreiber
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am Mittwoch die Entscheidung des Bundeskartellamts aufgehoben, mit dem dieses die Übernahme von Kabel BW durch den Breitbandanbieter Liberty Global genehmigt hatte. Der Grund sind verschiedene Nebenbestimmungen. Diese sind nach Ansicht des Gerichts nicht geeignet, die wettbewerblichen Nachteile zu kompensieren, die durch die Übernahme entstehen. Diese Entscheidung könnte noch vom BGH im Rahmen einer Beschwerde aufgehoben werden. Anderenfalls müsste das Bundeskartellamt den Zusammenschluss erneut bewerten und genehmigen – oder die Unternehmen müssten ihre Fusion rückabwickeln.
Meldung auf telemedicus.info.
Was sagen Sie dazu?