Burkhard Lischka: Fairen Rechteausgleich neu gestalten
Das Internet hat die Gesellschaft, die Kommunikation und die Wirtschaft revolutioniert. Anwender und Unternehmen haben neue Information und neue Unterhaltungsquellen geschaffen, neue Geschäftsbereiche und Vertriebsformen sind entstanden. Die Potenziale, die das Internet für die Entwicklung von Gesellschaft und Wirtschaft hat, müssen genutzt und gefördert werden. Dabei kommt dem Urheberrecht eine Schlüsselrolle zu.
Das Urheberrecht gestaltet das Kräftedreieck zwischen Urheber, Verwerter und Nutzer. Es ermöglicht, dass Künstler von ihrer Arbeit leben können und es garantiert, dass Nutzer freien Zugang zu Informationen haben. Es schützt die Kreativen davor, dass ihre Leistung unbefugt von anderen wirtschaftlich genutzt wird. Dieser Kernpunkt muss Bestand haben. Das schließt die Absage an Forderungen ein, ausschließlich Nutzerinteressen in den Mittelpunkt zu stellen und in der digitalen Welt jegliche Inhalte für jeden kostenfrei verfügbar zu machen. Und es verbindet sich mit der Forderung, Verwertern die Durchsetzung ihrer bestehenden Rechte durch Änderungen im Urheberrecht zu erleichtern. Die Einführung eines Leistungsschutzrechtes, wie es die Presseverleger einfordern, ist dazu nicht notwendig. Der beste Schutz gegen Urheberrechtsverletzungen jedoch sind legale, nutzerfreundliche Vermittlungs- und Geschäftsmodelle, deren Entwicklung begleiten und unterstützen muss.
Um den Nutzern den freien Zugang zu Informationen zu verbessern, müssen zudem die zum Teil hoch speziellen sog. Schrankenregelungen flexibilisiert werden. Diese Schranken, die festlegen, in welchen Fällen der Urheber die Nutzung seines Werkes nicht verwehren kann, sind teilweise zu unflexibel gefasst. Was wir brauchen, ist eine eingeschränkte Generalklausel für technische Neuerungen. Eine „Fair use“-Klausel nach amerikanischem Vorbild ist hierfür jedoch kein Modell, denn sie würde zu Rechtsunsicherheit und hohen Kosten führen – und außerdem mit EU-Recht kollidieren. Das Urheberrecht ist reformbedürftig. Aber obsolet ist es nicht, weder in der analogen noch in der digitalen Welt.
Zur Person
Burkhard Lischka (MdB), Jahrgang 1965, ist Mitglied im Rechtsausschuss des Bundestages und dort zuständiger Berichterstatter der SPD für das Thema Urheberrecht. Lischka leitet zudem den Arbeitskreis Urheberrecht der SPD-Bundestagsfraktion. Vor seiner Wahl in den Bundestag 2009 war der Jurist Staatssekretär im Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt. Foto: spdfraktion.de
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