Bundestag richtet NSA-Untersuchungsausschuss ein, Netzneutralität, Non-commercial-Lizenzen
Bundestag richtet NSA-Untersuchungsausschuss ein
Der Bundestag hat beschlossen, einen Untersuchungsausschuss zu den Aktivitäten ausländischer Geheimdienste einzurichten. Dafür sollen die Aktivitäten nicht nur der NSA unter die Lupe genommen werden, sondern auch der Geheimdienste aus Kanada, Australien, Neuseeland und Großbritannien (sogenannte „Five Eyes”). Der CDU-Abgeordnete Patrick Sensburg mahnte die Opposition, sich nicht im „Kleinklein und in Detailkritik” zu verlieren; die Opposition versicherte, es solle keine Parteipolitik gemacht werden.
Zur Meldung bei faz.net.
Netzneutralität: EU-Ausschuss akzeptiert Verordnung zum Telekommunikationsmarkt
Der Industrieausschuss des EU-Parlaments hat Empfehlungen zur Regulierung des Telekommunikationsmarktes für eine geplante EU-Verordnung veröffentlicht. Danach ist geplant, die Pflicht zur Netzneutralität für Internetzugangsanbieter EU-rechtlich zu verankern. Zugleich soll die Möglichkeit bestehen, „Spezialdienste“ einzuführen, für die der Datenverkehr bevorzugt behandelt werden kann. Die Digitale Gesellschaft hierzu kritisch: Würden bevorzugte Dienste eingeführt, könne dies einen „Tarifdschungel bedeuten, in dem sie sich mit einer Vielzahl unterschiedlicher Zugangsangebote und Zusatzpakete konfrontiert sehen“. Im April 2014 will das Parlament über die Verordnung beraten und einen Beschluss fassen.
Zur Nachricht bei Golem.
LG Köln entscheidet über Creative-Commons-Lizenzen
Urheberrechtlich geschützte Inhalte dürfen nur rein privat genutzt werden, wenn sie mit den Creative-Commons-Lizenzen „Non-commercial” (NC) versehen sind. Das hat das Landgericht Köln entschieden (Az. 28 O 232/13). Im konkreten Fall hatte das Deutschlandradio ein Bild auf seiner Webseite veröffentlicht, das unter einer NC-Lizenz stand. Vor Gericht argumentierten die Vertreter des Deutschlandradios, die Veröffentlichung auf der Plattform eines öffentlich-rechtlichen Senders sei nicht-kommerzieller Art im Sinne der CC-Lizenz. Nach der Ansicht des Landgericht Köln hingegen ist „unter der Bezeichnung ‘nicht kommerzielle Nutzung’ eine rein private Nutzung zu verstehen”. Das Deutschlandradio sei in dieser Hinsicht wie ein privater Radiosender zu behandeln.
Zur Meldung bei lhr-law.de.
iRights.info: Creative Commons: Landgericht Köln sieht Deutschlandradio als kommerziellen Nutzer (Update)
Blogrebellen: Creative Commons richtig nutzen – Ein Interview mit John Weitzmann (CC Projektleiter Recht)
Neues Diskussionspapier zum Jugendmedienschutz
Der Medienrechtler Marc Liesching hat ein von Rundfunkreferenten vorgelegtes Diskussionspapier zu einer möglichen Novelle des Jugendmedienstaatsvertrages (JMStV) kritisch bewertet. Zur Diskussion stehen neue Regelungen zur jugendschutzrechtlichen Kennzeichnungspflicht in Telemedien sowie zur Wahrnehmungserschwernis jugendschutzrelevanter Inhalte, die für Jugendschutzprogramme auslesbar sind. Der Vorschlag soll der Medienkonvergenz sowie dem verstärkten Aufkommen von User Generated Content Rechnung tragen. Liesching unterstellt formelle und inhaltliche Mängel und resümiert: Das Papier offenbart „Realitätsferne”; außerdem würde die Rechtslage zu Verantwortlichkeitsregeln im Internet verkannt.
Zur Kommentierung von Marc Liesching im Beck Blog.
Bundesregierung zu Redtube: „Gutes Maß an Rechtssicherheit”
Die Bundesregierung hat erneut zur Causa Redtube Stellung bezogen. Die Grünen wollten in einer kleinen Anfrage wissen, wie sich die Bundesregierung zur Privatkopieschranke (Paragraf 53 Urheberrechtsgesetz) positioniert. Dabei ging es besonders um die Frage, wann Verbraucher erkennen müssten, dass es sich um eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage handelt – bei der die Privatkopieschranke nicht mehr greift. Nach der Antwort der Bundesregierung sind die Anforderungen für Verbraucher einzelfallgerecht und nicht zu hoch anzusetzen; außerdem liege die Beweislast für eine offensichtlich rechtswidrige Vorlage beim Rechtsinhaber. Zur Frage mangelnder technischer Expertise bei deutschen Gerichten stellt die Bundesregierung fest: Es ist nicht davon auszugehen, dass man dort „mit den in technischer Hinsicht aufgeworfenen Fragen überfordert” sei. Und abschließend: „Damit ist bereits ein gutes Maß an Rechtssicherheit erreicht.”
Zur Zusammenfassung bei Delegedata.
Twitter in der Türkei gesperrt
Der Kurznachrichtendienst Twitter ist seit Freitag in der Türkei gesperrt. Laut Regierungschef Erdogan beschädigt der Kurznachrichtendienst das Ansehen der Regierung. Regierungskritische Veröffentlichungen seien von der Meinungsfreiheit nicht gedeckt, wenn mit ihnen Ausspionieren von Staatsgeheimnissen einhergehe. Erdogan hatte zuvor gedroht, im Hinblick auf die Regionalwahlen Ende März einzelne Internetplattformen zu sperren. Nach Ansicht von Thomas Stadler verstößt die Türkei mit der Twitter-Sperrung gegen Art. 10 EMRK.
Zur Meldung bei tagesschau.de.
Dieser Wochenrückblick wurde von Fabian Rack und Adrian Schneider verfasst. Lizenz: CC BY-NC-SA.
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