Bundestag jetzt mit Internet-Ausschuss, EuGH zur Verlinkung, Ermittlungen zur NSA-Affäre
Bundestag beschließt Ausschuss für Digitale Agenda
Am Donnerstag hat der Bundestag beschlossen, einen neuen Ausschuss „Digitale Agenda” für Internetthemen einzusetzen. Der Ausschuss besteht aus 16 Mitgliedern, darunter auch bewährte Netzpolitiker des Bundestages. Ziel des Ausschusses ist es, andere Fachausschüsse und Ministerien zu beraten, die sich mit der Internetpolitik beschäftigten. Der Bundestag begründet die Einsetzung des Ausschusses damit, dass sich digitale Themen zunehmend durch viele Lebensbereiche ziehen. Es sei wichtig, dass sich mehrere Ministerien mit der Netzpolitik beschäftigen. Die Einrichtung eines solchen Hauptausschusses hatte die Enquete-Kommission Internet und Digitale Gesellschaft bereits empfohlen.
Die Meldung bei der LTO.
EuGH zur Verlinkung von urheberrechtlich geschützten Texten
Der Europäische Gerichtshof hat vergangene Woche entschieden, dass das Verlinken frei zugänglicher Texte im Internet keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Nachdem in Deutschland der Bundesgerichtshof bereits im Jahr 2003 in seiner Paperboy-Entscheidung entsprechend geurteilt hatte, hat nun der Europäische Gerichtshof diese Rechtsauffassung bestätigt. Dennoch enthält die Entscheidung auch interessante neue Argumente. So stellt der EuGH wesentlich darauf ab, ob Inhalte durch eine Verlinkung einem „neuen Publikum” zugänglich gemacht werden, das ohne die Verlinkung ausgeschlossen sein sollte. Diese Argumentation könnte beispielsweise auch auf die Frage anwendbar sein, ob das Einbetten von Youtube-Videos zulässig ist – diese Frage hatte der BGH dem EuGH im Mai letzten Jahres zur Vorabentscheidung vorgelegt.
Das Urteil des EuGH im Volltext.
Besprechung bei irights.info.
NSA-Skandal: Generalbundesanwalt will Ermittlungsverfahren einleiten
Nach der Strafanzeige des Chaos Computer Clubs und Digitalcourage plant nun Generalbundesanwalt Harald Range, ein förmliches Ermittlungsverfahren gegen die NSA einzuleiten. Im Rahmen eines solchen Verfahrens können Auskünfte auch in den USA eingeholt oder Edward Snowden befragt werden. Bislang wurden keinerlei Einwände durch das Kanzleramt, Außenminister Frank-Walter Steinmeier oder Bundesjustizminister Heiko Maas erhoben. Dies wäre nach der Strafprozessordnung möglich, soweit schwere außenpolitische Schäden für Deutschland zu befürchten wären.
Die Meldung bei Golem.
Kündigung wegen Retouren: Verbraucherzentrale mahnt Amazon ab
Die Verbraucherzentrale NRW hat Amazon abgemahnt. Grund ist die Praxis des Versandhändlers, Kunden mit auffällig vielen Retouren das Konto zu kündigen. Die Verbraucherschützer sehen darin ein kundenfeindliches Verhalten, insbesondere da die entsprechenden AGB-Klauseln von Amazon keine genauen Kriterien für eine Kündigung nennen. Grundsätzlich steht es Online-Händlern allerdings frei, ohne Angabe von Gründen Vertragsangebote abzulehnen.
Die Hintergründe bei Heise online.
Neues zur Cookie-Richtlinie: Stellungnahme der Bundesregierung liegt vor
Seit dieser Woche liegt Telemedicus die Stellungnahme der Bundesregierung zur Umsetzung der E-Privacy-Richtlinie (auch „Cookie-Richtlinie“) in deutsches Recht vor. Nach Ansicht der Regierung und der EU-Kommission sind die deutschen Regelungen zu Cookies ausreichend, sodass es keiner weitergehenden Umsetzung der Richtlinie bedürfe. Nach Überzeugung der Bundesregierung ergibt sich bereits aus Paragraf 13 Abs. 1 Telemediengesetz eine Aufklärungspflicht für den Einsatz von Cookies. Die erforderliche Einwilligung für den Gebrauch von Cookies ergibt sich aus Sicht der Bundesregierung aus Paragraf 12 Abs. 1 TMG. Daraus folgt nach Ansicht der Regierung, dass Verfahren wie die Speicherung und der Abruf von Informationen wie zum Beispiel Cookies in Deutschland ohne Einwilligung des Nutzers nur zulässig seien, wenn dies aus technischen Gründen für die Inanspruchnahme von Telemedien erforderlich sei. Im Übrigen dürften solche Verfahren ohne Einwilligung des Nutzers nicht verwendet werden.
Ausführlich mit kritischen Anmerkungen bei Telemedicus.
Bayerische Datenschützer wollen Dashcams verbieten
Das Verwaltungsgericht Ansbach verhandelt derzeit über ein Verbot von sog. Dashcams. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hatte gegen einen Autofahrer eine Unterlassungsverfügung erlassen, wonach ihm der Einsatz einer Kamera im Auto untersagt wurde, die sein Fahrverhalten aufnimmt. Vor allem in Russland und den USA sind diese Kameras sehr verbreitet und insbesondere bei Versicherungsgesellschaften sehr beliebt. Das Landesamt sieht darin jedoch einen Verstoß gegen deutsches Datenschutzrecht, weil andere Verkehrsteilnehmer anlasslos und verdeckt mit aufgezeichnet werden.
Der Bericht bei Chip online.
Dieser Wochenrückblick wurde von Adrian Schneider und Sophie Knebel verfasst. Lizenz: CC BY-NC-SA.
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