Bundesregierung: Urheberrechtsreform zur Abstimmung im Bundestag – Bundeskartellamt: Keine Bedenken gegen „Clearingstelle Urheberrecht”
Bundesregierung stellt Urheberrechtsreform zur Abstimmung
Die Bundesregierung hat dem Bundestag den Entwurf für die anstehende Urheberrechtsreform vorgelegt. Dieser wird nun über die Gesetzesänderung abstimmen. Die Reform setzt diverse europäische Vorgaben um, unter anderem die umstrittene Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt. Diese ändert vor allem die Verantwortlichkeiten von Inhalte-Plattformen und sozialen Netzwerken für urheberrechtliche Inhalte und führt ein neues europaweites Leistungsschutzrecht für Presseverleger ein.
BKartA: Keine Einwände gegen „Clearingstelle Urheberrecht”
Das Bundeskartellamt (BKartA) hat vergangene Woche zur neuen „Clearingstelle Urheberrecht im Internet” entschieden und keine kartellrechtlichen Einwände geäußert. Bei der Clearingstelle handelt es sich um eine gemeinsame Stelle verschiedener Internet-Provider und Rechteinhaber und soll Empfehlungen an Provider aussprechen, ob einzelne Webseiten durch DNS-Sperren blockiert werden sollen. Mitglieder sind zu Beginn auf Provider-Seite u.a. 1&1, Telekom, Vodafone und Telefonica, auf Seite der Rechteinhaber bspw. der Bundesverband der Musikindustrie, der Verband der Spieleindustrie Game, die DFL und Sky.
Dieser Wochenrückblick wurde von Adrian Schneider und Fabian Rack für Telemedicus verfasst; Lizenz: BY-NC-SA 3.0.
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