Bundesrat beschließt Stellungnahme zum Zweiten Korb
In der vergangenen Woche hatten der Rechtsausschuss, der Ausschuss für Kulturfragen und der Wirtschaftsausschuss im Bundesrat eine umfangreiche Stellungnahme zur zweiten Stufe der Urheberrechtsreform abgegeben (iRights.info berichtete, Link am Ende des Textes). Hierin wurde der von der Bundesregierung vorgeschlagene Gesetzesentwurf erheblich kritisiert. Vor allem die allgemeinen Interessen an Bildung und Forschung sehen die Experten im Bundesrat durch den Regierungsentwurf zum Urheberrecht erheblich gefährdet.
Die Abgeordneten des Bundesrates schlossen sich dieser Kritik in der gestrigen Sitzung nach Presseberichten weit gehend an. In einer Pressemitteilung der Länderkammer zur Abstimmung heißt es: „Er [der Bundesrat] weist darauf hin, dass das Urheberrecht bildungs- und wissenschaftsfreundlicher ausgestaltet werden müsse, da sonst zu befürchten sei, dass es zu gravierenden Einschränkungen in der Nutzung von elektronischen Medien im Bereich der Hochschulen und Bibliotheken komme und der Zugang zu wissenschaftlichen Informationen verknappt und verteuert werde.“
Es bleibt daher bei der Forderung, wissenschaftlichen Urhebern die Veröffentlichung ihrer Werke im Wege des Open Access zu erleichtern. Auch die Kritik an der „Subito-Klausel“ bleibt bestehen. Die Dokumentversanddienste der öffentlichen Bibliotheken sollen nach dem Willen des Bundesrates weiterhin die Möglichkeit haben, Artikel per Mail zu versenden, auch wenn die Verlage selbst derartige Angebote bieten.
Ob und gegebenenfalls welche Empfehlungen der Fachausschüsse nicht in die offizielle Stellungnahme des Bundesrates Einzug gehalten haben, wird sich zeigen, wenn das Protokoll der Bundesrats-Sitzung vom 19. Mai veröffentlicht wird. Laut Heise-Online sollen die Abgeordneten nicht alle Änderungsvorschläge übernommen haben.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zeigte sich in einer ersten Stellungnahme zur Bundesratssitzung von der Kritik unbeeindruckt: „Die Bundesregierung garantiert den Schutz der Urheber und gestaltet einen fairen Rahmen für Nutzer und Verwerter im digitalen Zeitalter“, so Zypries in einer aktuellen Pressemitteilung. „Der Schutz der durch Artikel 14 Grundgesetz geschützten Interessen der Urheber und Rechtsinhaber ist Ausgangspunkt jeder Regelung im Urheberrecht. Es liegt aber in der Natur eines Kompromisses, dass gegenläufige Interessen nicht jeweils zu hundert Prozent durchgesetzt werden können.“
Es ist nach dieser ersten Reaktion davon auszugehen, dass sich die Bundesregierung den Vorschlägen des Bundesrates jedenfalls im Wesentlichen nicht anschließen wird. Dies wird sich in etwa zwei Wochen herausstellen. So lange wird es ungefähr dauern, bis die Bundesregierung ihre Gegenäußerung zur Stellungnahme der Länderkammer bekannt gibt.
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