BND darf auch deutsche Gespräche anzapfen, Google-Haftung, PC Fritz, Silk-Road und FBI

BND lässt sich Abhören von Verbindungen deutscher Provider genehmigen.
Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat seit mindestens zwei Jahren die Genehmigung zum Abhören deutscher Internet-Provider. Das berichtet der „Spiegel”. Einer entsprechenden Anordnung von Bundeskanzleramt und Bundesinnnenministerium zufolge soll der BND Leitungen der sechs deutschen Provider 1&1, Freenet, Strato AG, QSC, Lambdanet und Plusserver anzapfen dürfen. Gegenstand der Anordnung ist die sog. strategische Fernmeldeüberwachung, also das anlasslose Aufzeichnen und Filtern von Internet-Verkehr. Nach § 5 des G10-Gesetzes darf der BND „internationale Telekommunikationsbeziehungen” überwachen – eine Überwachung inländischer Datenverbindungen ist danach eigentlich nicht zulässig. Der BND hat jedoch dem „Spiegel” gegenüber versichert, die Überwachungsmaßnahmen „entsprächen den gesetzlichen Rahmenbedingungen”.
Die Details in einem Vorabbericht des Spiegels.
BGH: Verurteilungen im „NDR-Drehbuchskandal” rechtskräftig
Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg im so genannten „NDR-Drehbuchskandal” als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Das Landgericht Hamburg hatte eine ehemalige Redaktionsleiterin beim NDR wegen Betruges und Untreue zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Ihren Ehemann, einen Drehbuchautor, sowie eine Filmproduzentin hatte das Gericht außerdem wegen Beihilfe zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Filmproduzentin soll in mehreren Fällen dem Ehemann der NDR-Redaktionsleiterin Aufträge für Drehbücher verschafft haben. Im Gegenzug soll diese dafür gesorgt haben, dass die Produktionsfirma entsprechende Aufträge vom NDR erhielt.
Die Pressemeldung des BGH.
Datenschützer stellen Forderungen an die neue Bundesregierung
Anfang der Woche hat die 86. Konferenz der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern getagt. Im Zentrum der Konferenz stand neben der Geheimdienstüberwachung des Internetverkehrs die Datenschutzpolitik der künftigen Bundesregierung. In einer gemeinsamen Stellungnahme forderten die Datenschützer die neue Bundesregierung auf, die Weiterentwicklung des Datenschutzrechts auf nationaler und internationaler Ebene voranzutreiben. Den Fokus setzten die Datenschutzbeauftragten in den Bereichen öffentliche Sicherheit, Gesundheitsdatenschutz und Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation. Die Nachrichtendienste sollen demnach transparenter überwacht werden. Außerdem solle der öffentliche Bereich mit gutem Beispiel vorangehen und eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung flächendeckend einführen.
Die Pressemeldung der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern.
Gericht: Google haftet nicht für ehrverletzende Suchergebnisse
Google haftet nicht für Suchergebnisse, die zu ehrverletzenden Blogbeiträgen führen. Das hat das Landgericht Mönchengladbach Anfang September entschieden, wie vergangene Woche bekannt wurde. Ein emeritierter Professor hatte gegen Google geklagt, weil über die Suche ein Blogbeitrag über ihn verlinkt wurde. In diesem wurde unter anderem behauptet, der Professor sei „Teil eines bundesweiten Stasinetzwerkes” und bei seiner Fachhochschule „abgesetzt” worden. Google haftet für diese Aussagen nach Ansicht des Landgerichts jedoch nicht: Google zeige die Inhalte nur auf Grundlage eines mathematischen Algorithmus an. Eine eigene Wertung nehme Google aber nicht vor.
Das Urteil Az. 10 O 170/12 im Volltext.
Eine Kurzbesprechung des Urteils bei Thomas Stadler.
Gebrauchtsoftware: PC Fritz erwirkt einstweilige Verfügung gegen Microsoft
Der Softwarehändler PC Fritz hat eine einstweilige Verfügung gegen Microsoft erwirkt. Danach darf Microsoft nicht mehr behaupten, dass PC Fritz „gefälschte Software und Raubkopien des Betriebssystems Windows 7 vertreibt oder besitzt”. PC Fritz handelt unter anderem mit gebrauchten OEM-Versionen von Microsoft-Produkten. Im September hatte Microsoft den Vorwurf erhoben, dass es sich dabei auch um gefälschte Ware handele. Daraufhin hatte die Staatsanwaltschaft Halle die Geschäfts- und Lagerräume von PC Fritz durchsuchen lassen. Im Anschluss daran hatte Microsoft eine Pressemitteilung veröffentlicht, gegen die sich PC Fritz nun äußerungsrechtlich zur Wehr gesetzt hat.
Die Details bei Golem.
iRights.info: Beiträge zum Thema Weiterverkauf
FBI verhaftet mutmaßlichen Silk-Road-Betreiber
Das FBI hat den mutmaßlichen Hintermann hinter der Drogenhandelsplattform „Silk Road” verhaftet. „Silk Road” ist ein so genannter Hidden Service, der nur über das Anonymisierungsnetzwerk TOR erreichbar ist. Über die Plattform können verschiedene Arten von Drogen ge- und verkauft werden. Die Bezahlung erfolgt über die virtuelle Währung Bitcoin. Das Anonymisierungsnetzwerk TOR ist in der Vergangenheit zunehmend in den Fokus von Strafverfolgungsbehörden geraten. Der Fall „Silk Road” scheint jedoch auf einen Zufallsfund zurückzuführen zu sein: Bei Routinedurchsuchungen wurde ein Paket mit gefälschten Dokumenten abgefangen; die anschließenden Untersuchungen führten zu dem Verdächtigen.
Ausführlich bei Spiegel Online.
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