BND-Überwachung, Erfolg für Adblock Plus, Dashcam-Aufnahmen
BND 1: DE-CIX erwägt angeblich Klage
Laut Medienberichten erwägt Eco, der Betreiber des weltweit größten Internetknotens DE-CIX, gegen die Überwachungspraxis des BND Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht einzureichen. Gegenüber der Süddeutschen Zeitung erklärte Eco-Vorstandsmitglied Klaus Landefeld, er „bezweifle die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen” und halte sie „für unzulässig”; unterdessen will die Bundesregierung eine Gesetzesänderung in den Bundestag einbringen, um die Überwachung rechtlich abzusichern.
Zum Bericht auf sueddeutsche.de.
BND 2: Deutsche Hilfe bei NSA-Spionage
Hat die NSA jahrelang den BND dazu benutzt, Regierungen und Unternehmen in Westeuropa und Deutschland auszuspähen? Enthüllungen im NSA-Untersuchungsausschuss legen dies nahe. Über zehn Jahre lang soll die NSA bs zu 40.000 sogenannte Selektoren an die deutschen Partner geliefert haben. Gemeint sind Namen, Mail- und IP-Adressen sowie Handynummern, die der BND für seine Überwachungssysteme genutzt haben soll – um die Ergebnisse dann an die NSA zu liefern. Bereits 2008 ist beim BND aber angeblich aufgefallen, dass viele der Selektoren weder vom Aufgabenprofil des BND noch von den Zusammenarbeits-Abkommen mit den USA abgedeckt gewesen seien. Kritisiert wird nun, dass das Vorgehen des BND gegen westeuropäische und deutsche Interessen verstieß – und zudem den Verdacht nahelegt, dass der BND sich an Wirtschaftsspionage gegen deutsche Unternehmen beteiligte. 2013 soll der BND den Bundestag laut einem Geheimvermerk sogar über die Zusammenarbeit mit der NSA getäuscht haben; unklar ist derweil, inwieweit das Kanzleramt im Bilde war.
Zum Bericht bei Spiegel Online.
Landgericht Hamburg: Erster Erfolg für Adblock Plus
Der Anbieter Eyeo darf den Werbeblocker Adblock Plus weiterhin vertreiben. Das hat das Landgericht Hamburg nach einer Klage von Zeit Online und Handelsblatt entschieden (Az.: 416 HKO 159/14, nicht rechtskräftig). Im umstrittenen „Whitelist/Acceptable Ads”-Modell sah das Gericht keine wettbewerbswidrige Behinderung der werbefinanzierten Online-Angeboten der Verlagshäuser: Eyeo gehe gerade nicht gezielt gegen die Online-Angebote der Kläger vor, so das Landgericht Hamburg.
Zur Nachricht bei Telemedicus.
Hintergrund und rechtliche Analyse bei Telemedicus.
Amtsgericht Nienburg: Kurze, anlassbezogene Dashcamaufnahmen können zulässig sein
Aufnahmen anderer Verkehrsteilnehmer mit Dashcams sind zulässig, wenn sie kurz und anlassbezogen sind. Das hat das Amtsgericht Nienburg in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil entschieden (Urteil vom 20.01.2015, Az. 4 Ds 155/14). Ein Verkehrsteilnehmer hatte seine Dashcam aktiviert, nachdem er von einem anderen Autofahrer bedrängt worden war. Beweiserhebung und -verwertung der Aufnahmen sah das Amtsgericht Nienburg als zulässig an: Der Zeuge durfte im konkreten Fall nach Paragraf 4 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz in Verbindung mit Paragraf 28 Abs. 1 Nr. 1 analog das Fahrzeug des Angeklagten filmen. Denn für das Gericht überwog im konkreten Fall das Interesse an Beweissicherung gegenüber dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Betroffenen. Das Gericht hob zugleich den Einzelfallcharakter der Entscheidung hervor.
Zum Urteil im Volltext.
Bundesregierung will Preisbindung für E-Books einführen
Das Bundeswirtschaftsministerium hat eine Gesetzesänderung angestoßen, mit der zukünftig auch E-Books unter die Buchpreisbindung für gedruckte Bücher fallen würden. Dazu soll das Buchpreisbindungsgesetz ab der Reform auch „elektronische Bücher und vergleichbare elektronische Verlagserzeugnisse” mit einbeziehen (BMWi-Referentenentwurf, PDF). Die Buchpreisbindung soll eine „vielfältige Buchhandelslandschaft und eine flächendeckende Versorgung mit dem Kulturgut Buch garantieren” – zukünftig dann wohl auch für E-Books.
Zur Meldung bei heise.de.
Menschenrechtsgerichtshof stärkt Recht auf Justizkritik
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat mit einer Entscheidung von Donnerstag das anwaltliche Recht auf Justizkritik gestärkt. Anstoß des Falles gab eine Klage des französischen Anwalts Olivier Morice. Morice hatte in einem Zeitungsinterview das Verhalten einer französischen Untersuchungsrichterin als „völlig unvereinbar mit den Prinzipien der Unparteilichkeit und Fairness” bezeichnet und war daraufhin zu einer Geldstrafe wegen Beihilfe zur Diffamierung öffentlicher Amtsträger verurteilt worden. Die 5. Kammer des EGMR sah darin 2013 keinen Verstoß gegen die Meinungsfreiheit (Art. 10 EMRK); die Große Kammer des EGMR hat diese Ansicht jetzt korrigiert. Das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Funktionieren der Justiz sei zwar ein legitimer Grund, die Meinungsfreiheit von Kritikern einzuschränken. Aber das heiße nicht, dass Richter und Staatsanwälte vor jeder – auch persönlicher – Kritik bewahrt werden müssten.
Hierzu Maximilian Steinbeis im Verfassungsblog.
EU erwägt Aufsicht für Google, Amazon und Facebook
EU-Digitalkommissar Günther Oettinger lässt laut einem Bericht der FAZ prüfen, ob Internet-Unternehmen wie Google, Amazon und Facebook zukünftig durch eine speziell zuständige EU-Behörde reguliert werden könnten. Die Unternehmen könnten dabei auch verpflichtet werden, Informationen bereitzustellen, „solange dadurch keine Geschäftsgeheimnisse offengelegt würden”. Das geht aus dem Entwurf eines Strategiepapiers zum digitalen Binnenmarkt hervor, das für Mai erwartet wird. Unternehmen wie Google und Facebook kontrollierten mit ihrer marktbeherrschenden Stellung faktisch den Zugang zum Internet für andere Unternehmen; das EU-Wettbewerbsrecht sei derzeit ungeeignet, um der Gefahren Herr zu werden. Auch Pläne zu Bestpreisgarantie und zur Interoperabilität von Cloud-Diensten sieht das Diskussionspapier vor.
Zusammenfassend bei der FAZ.net.
BKA-Chef: Bundestrojaner im Herbst einsatzbereit
Die vom Bundeskriminalamt entwickelte Software zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung, der sogenannte „Bundestrojaner”, soll ab Herbst einsatzbereit sein. Das hat BKA-Präsident Holger Münch angekündigt. Die Software soll Daten an einem Rechner abschöpfen können, bevor sie versendet werden. Sie würde damit ermöglichen, auch auf Kommunikation zuzugreifen, die auf dem Transportweg verschlüsselt wird. Die Quellen-Telekommunikationsüberwachung und die dazu eingesetzten Softwareprogramme sind technisch, rechtlich und politisch hoch umstritten.
Zur Meldung bei Spiegel Online.
Dieser Wochenrückblick wurde von Fabian Rack verfasst. Lizenz: CC BY-NC-SA.
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