Blindenverband pocht auf eindeutige Regelungen
Am Montag beginnt die 12-tägige Vertragskonferenz der World Intellectual Property Organisation (WIPO) in Marrakesch. Der dort zu verhandelnde Blindenvertrag soll weltweit gültige Regelungen schaffen, nach denen urheberrechtlich geschützte Bücher kosten- und hürdenfrei in für Blinde, Lese- und Sehbehinderte lesbare Versionen umgewandelt werden können. Übergeordnetes Ziel des Vertrages ist, die Büchernot für blinde, seh- und lesebehinderte Menschen zu beseitigen. Laut Angaben von Blindenverbänden sind in den Industrieländern nur fünf Prozent aller Bücher in einem für Blinde und Sehbehinderte lesbaren Format zugänglich, in Entwicklungsländern gerade einmal ein Prozent. Daher soll ein unkomplizierter Zugriff durch entsprechende Ausnahmeregelungen abgesichert sein.
Im deutschen Urheberrecht gibt es schon jetzt eine sogenannte Schrankenregelung zugunsten behinderter Menschen, die die Vervielfältigung und Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Werkes auch ohne Genehmigung des Rechteinhabers in einem Format erlaubt, das diesen Menschen das betreffende Werk zugänglich macht. Die Vervielfältigung darf dabei nicht Erwerbszwecken dienen und ist angemessen zu vergüten. Dies geschieht in Deutschland mit den im Verein Medibus zusammengeschlossenen Blindenhörbüchereien. Laut Deutschem Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) habe sich dieses Verfahren in Deutschland gut bewährt, nun soll es weltweite Ausnahmeregelungen geben.
Wie diese konkret aufgebaut und formuliert sind, darum ringen in der WIPO vertretene Rechteinhaber und Blindenverbände, Juristen und Politik nun schon mehrere Jahre. Der DBSV setzt dabei auf die von der Weltblindenunion (WBU) formulierten Kernpunkte, die der Blindenvertrag enthalten beziehungsweise nicht enthalten sollte:
- Keine Verpflichtung zur Überprüfung der „kommerziellen Verfügbarkeit“ durch die Blindeneinrichtungen, die entsprechende Versionen bereitstellen. Diese könnten die erforderlichen Recherchen nicht leisten, weil die Prüfungen zeitaufwändig, bürokratisch und kostspielig wären. Blindenbüchereien seien in der Regel kleinere Einrichtungen, die nicht über die Mittel für die geforderten Recherchen verfügten.
- Auch Einzelpersonen mit funktionellen Lesebeeinträchtigungen – nicht nur den autorisierten Einrichtungen – müsse es möglich sein, barrierefreie Bücher unmittelbar aus einem anderen Land einzuführen.
- Keine technischen Schutzmaßnahmen (TPMs), die den rechtmäßigen Zugang/die rechtmäßige Nutzung eines Werkes gemäß Vertragsregelungen verhindern könnten. Ohne eine entsprechende Regelung sei zu befürchten, dass die rechtmäßige und bedeutende Nutzung des Vertrages schon verhindert werden könnte, indem die digitale Buchversion mit einer technischen Schutzmaßnahme versehen würde.
- Keine Zusatz-Artikel. Der Vertrag benenne bereits klar die Kriterien für autorisierte Einrichtungen. Es bedürfe deshalb nicht der Registrierung der Einrichtungen in einer Datenbank, um den Vertrag anwenden zu können.
Seit vor kurzem der US-Filmindustrie-Verband MPAA sowie Business Europe ihre Lobby-Muskeln spielen ließen und vor zu weit reichenden Konzessionen warnten, wachsen bei Blindenverbänden die Befürchtungen, der Vertrag käme gar nicht oder nur mit unbefriedigenden Inhalten zustande. Auch beim DBSV herrscht Skepsis: „Leider wird in Marrakesch ein Vertragsentwurf auf dem Tisch liegen, der aus unserer Sicht wenig geeignet ist, das Ziel zu erfüllen, die weltweite Büchernot zu beseitigen“, so der Blindenverband gegenüber iRights.info.
Das interessierte uns näher. Wir fragten nach beim Referenten für internationale Zusammenarbeit des Verbands, Hans Kaltwasser.
Interview
iRights.info: Herr Kaltwasser, der DBSV hat konkrete Vorstellungen hinsichtlich des WIPO-Blindenvertrages formuliert, den Kernpunkten des Weltblindenunion folgend. Welche Positionen wird Deutschland einnehmen, wenn ab Montag die WIPO-Konferenz in Marrakesch darüber verhandelt?

Hans Kaltwasser. Foto: DBSV
Hans Kaltwasser: Das Bundesjustizministerium hat unsere Punkte verstanden, aber die Bundesregierung hat ihre Position im EU-Rat noch nicht festgelegt. Das Ministerium sagt, man müsse beim WIPO-Vertrag beide Seiten berücksichtigen, es muss zu einem Ausgleich der Interessen der Rechteinhaber und der Weltblindenunion kommen. Zudem stimmt Deutschland nur innerhalb des EU-Blocks ab. Der EU-Rat hat sich aber bisher auch bedeckt gehalten. Wir haben jedoch den Eindruck, dass eine mächtige Wirtschaftslobby, wie zum Beispiel die jüngste Kampagne von Business Europe, versucht, den Vertrag zu kippen beziehungsweise für unnötige bürokratische Regelungen zu sorgen, die den Vertrag aus unserer Sicht unbrauchbar machen würden.
iRights.info: Gibt es denn auch in Deutschland Gegenwind zu den Positionen des DBSV?
Hans Kaltwasser: Wir hatten vergangene Woche ein Gespräch beim Bundesjustizministerium, an dem auch die Verlagswirtschaft teilgenommen hat. Die Verleger befürchten, dass mit dem WIPO-Abkommen der Piraterie Tür und Tor geöffnet würden. Diese Sorge bezieht sich nicht auf Deutschland oder die EU, sondern auf manche Entwicklungsländer. Diese Furcht mag nicht ganz unbegründet sein, doch wir halten es für völlig ungerechtfertigt, blinde Menschen unter Generalverdacht zu stellen. Zudem muss man doch sehen, dass Piraterie im Informationszeitalter ein generelles Problem darstellt. In der Regel sind uns die Piraten ein bis zwei Schritte voraus, wenn ein neues Buch erscheint. Sie müssen gar nicht auf unsere Formate zurückgreifen.
iRights.info: Klingt plausibel. Aber könnten die vermeintlich rechtsfreien Blinden-Versionen von Büchern nicht dennoch eine Verlockung darstellen?
Hans Kaltwasser: Die entsprechenden Vorlagen eignen sich nicht für Raubkopien, sie bedürfen der Aufbereitung. Auch stellt das geltende Urheberrecht den Missbrauch bereits unter Strafe. Zudem gibt es ja Möglichkeiten und Verfahren zum Schutz vor Raubkopien. Zum Beispiel kann man E-Books mit einem digitalen Wasserzeichen versehen, mit dem ein Missbrauch zurückverfolgt werden kann.
iRights.info: Was erwarten Sie, wird am Ende der WIPO-Konferenz herauskommen?
Hans Kaltwasser: Der Vertrag wird wohl zustande kommen, aber nicht ganz so, wie es aus unserer Sicht erforderlich wäre. Und unsere große Sorge ist, dass damit die Büchernot nicht wirksam beseitigt werden kann.
iRights.info: Sie unterstützen diesbezüglich die E-Petition „Stand for the Blind“ der WBU beim Kampagnen-Netzwerks Avaaz. Wie ist die Resonanz?
Hans Kaltwasser: Unsere Petition läuft noch bis zum 22.6. und bisher sind wir zufrieden, können aber noch keine Bewertung abgeben. Wir wissen aber, dass andere Petitionen bei Avaaz sehr gut liefen.
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