BGH zu Rapidshare, Playlists bei Spotify, Anhörung zur Spähaffäre
Neues Rapidshare-Urteil des BGH im Volltext
Diese Woche ist das neueste Urteil des Bundesgerichtshofs zur Haftung von Filehosting-Diensten im Volltext erschienen. Der BGH hatte zu der Frage entschieden, welchen Prüfpflichten ein Sharehoster unterliegt, wenn er von konkreten Urheberrechtsverletzungen Kenntnis erlangt. Es sei sogar zumutbar, dass der Dienst Linklisten überprüft und notfalls Webcrawler einsetzt, sagt der BGH: Dies folge aus der besondere Gefahrgeneigtheit des Angebots, das laut BGH massenhaften Urheberrechtsverletzungen Vorschub leiste.
Der Volltext bei Telemedicus.
iRights.info: Rapidshare muss noch umfassender prüfen.
Urheberrechtlicher Schutz von Playlisten: Ministry of Sounds klagt gegen Spotify
Das britische Musiklabel „Ministry of Sounds” klagt gegen den Streaming-Dienst Spotify. Anlass hierzu ist die Verwendung von Playlisten des Unternehmens. Hieran habe das Label urheberrechtlichen Schutz, behauptet „Ministry of Sounds” und verlangt, dass Spotify die Listen nicht mehr verwendet und Schadensersatz zahlt. Nun muss ein Gericht klären, ob diese Playlists auch tatsächlich unter den urheberrechtlichen Werkbegriff fallen.
Zum Bericht auf Musikexpress.de.
Meldung bei iRights Cloud.
Ausschuss des Europäischen Parlaments tagt zu PRISM/TEMPORA
Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres hat sich gestern im Rahmen einer Anhörung mit dem Überwachungsskandal rund um Edward Snowden und die westlichen Daten-Geheimdienste befasst. Die angehörten Experten ließen keinen Zweifel daran, dass die Dienste öffentliche und nicht-öffentliche Daten in massenhaftem Ausmaß sammeln und auswerten. Einige der angehörten Experten stellten auch einen direkten Bezug zu „Echelon” her, das einen früheren Vorläufer der heutigen Überwachungsprogramme darstellt.
Netzpolitik.org zur Anhörung im Ausschuss.
Aufzeichnung der Sitzung im EP.
Freiheit statt Angst mit Großkundgebung
Gestern haben in Berlin mehr als 10.000 Menschen die Großdemonstration “Freiheit statt Angst” besucht. Aktueller Anlass: Der diesen Sommer bekannt gewordene Überwachungsskandal. Die Demonstranten warfen vor allem der Bundesregierung Versagen im Umgang mit den Überwachungsprogrammen PRISM und TEMPORA vor. Veranstalter waren mehrere Bürgerrechtsorganisationen. Nach eigenen Angaben der Veranstalter nahmen bis zu 20.000 Bürger teil; andere Schätzungen liegen darunter. In jedem Fall besuchten die „Freiheit statt Angst 2013” wieder wesentlich mehr Demonstranten als noch die letzte Demonstration dieser Art im Jahr 2012.
Aktuell dazu Heise Online.
Google nicht zur Löschung persönlichkeitsverletzender Einträge im Suchergebnis verpflichtet
Das Landgericht Mönchengladbach hat sich mit der Frage zu befassen, ob Google persönlichkeitsrechtsverletzende Beiträge aus seinem Suchindex löschen muss. Dies berichtet „Business On”. Eine Verantwortlichkeit Googles für die erfassten Suchergebnisse würden den Kern der wirtschaftlichen Betätigung des Suchmaschinenbetreibers erfassen, teilte das Gericht in einem Hinweis mit: Demnach sei Google weder als Verfasser noch als Seitenbetreiber verantwortlich. Eine endgültige Entscheidung des Landgerichts Mönchengladbach steht noch aus.
Zur Meldung auf „Business On”.
EU-Kommission will Fusion von E-Plus und O2 prüfen
Die EU-Kommission will sich mit dem geplanten Zusammenschluss der Telekommunikationsanbieter E-Plus und O2 beschäftigen. Eine alleinige Zuständigkeit des Bundeskartellamts lehnte die Kommission ab: Der Umsatz der Beteiligten führe dazu, dass die Fusion auf europarechtlicher Ebene kontrollpflichtig ist. Eine vorherige Einschätzung wollte der zuständige Wettbewerbskommissar Almunia nicht geben.
Heise.de mit Hintergründen.
Lizenz dieses Artikels: CC BY-NC-SA.
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