Berichtsentwurf fordert einheitlicheres EU-Urheberrecht
Im Berichtsentwurf (PDF) wird unter anderem gefordert, Ausnahmeregelungen im Urheberrecht zu vereinheitlichen. Bis jetzt liegt es im Ermessen der Mitgliedsstaaten, Regelungen wie etwa die Privatkopie umzusetzen. Die Richtlinie legt nur gemeinsame Vorgaben für den Schutz der Rechteinhaber fest, während Ausnahmen und somit die Rechte von Nutzern oder der Allgemeinheit unterschiedlich gestaltet werden können.
Der Schrankenkatalog solle zudem durch neue Ausnahmeregeln zugunsten von Bildung und Forschung, Bibliotheken sowie Text- und Data Mining ergänzt werden, so die Forderung im Entwurf, der als nächstes im Rechtsausschuss des EU-Parlaments beraten wird.
Auch ein einheitlicher europäischer Werkschutz soll dem Bericht zufolge „erwogen“ werden. Dies würde über den Ansatz der jetzigen Richtlinie hinausgehen, da an die Stelle einer nur „harmonisierenden“ Richtlinie unmittelbar europaweite Regelungen treten würden. Zuletzt hatten sich die in der European Copyright Society zusammengeschlossenen Urheberrechtsprofessoren und -forscher für diesen Ansatz ausgesprochen (PDF).
Politischer Appell zur Reform
Die EU-Kommission solle zudem eine Harmonisierung der Schutzfristen anstreben, „die die gegenwärtigen internationalen Standards der Berner Übereinkunft nicht überschreitet“. Die Mindestanforderungen der internationalen Urheberrechts-Übereinkunft liegen größtenteils bei 50 Jahren, lassen aber auch längere Fristen zu.
Zur Umsetzung der Urheberrechts-Richtlinie der EU existiert mittlerweile bereits eine ganze Handbibliothek an Studien, zuletzt veröffentlichte etwa die Kommission im Jahr 2013 eine 586-seitige Untersuchung (PDF). Der jetzige Berichtsentwurf dagegen hat politisch appellativen Charakter und wird auch den Reformplänen der Europäischen Kommission gegenüber gestellt werden, die derzeit erarbeitet werden. Günther Oettinger, Kommissar für digitale Wirtschaft und Gesellschaft, hat einen ersten Entwurf hier für Sommer 2015 angekündigt.
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