„Cash for Art” will neue Urheberabgaben für Internet-Fernsehen
Von einer gesetzlich festgelegten, „technologieneutralen” Abgabe verspricht sich die Initiative eine Verdopplung der Einnahmen „von heute 70 Millionen Euro jährlich auf dann rund 155 Mio. Euro”, sagte Anwältin und „Cash for Art”-Gründungsmitglied Ama Walton.
„Es gibt eine ganze Reihe von Initiativen, die sich im Umfeld der Urheberrechts-Novelle mit unterschiedlichen Aspekten des Urheberrechts auseinander setzen,” so der Pressesprecher der Initiative, Achim von Michel von der Münchner PR-Agentur Wordup. „Cash For Art wurde explizit mit dem Ziel gegründet, eine angemessene Vergütung bei der Weitersendung von urheberrechtlich geschützten Programmen zu fordern. Dieser Aspekt wird von keiner uns bekannten Initiative bisher explizit thematisiert.”
Telekommunikationsanbieter in der Pflicht
Von Michel sieht die Betreiber der Telekommunikationsnetze in der Pflicht: „Jeder, der durch die Bereitstellung von Weitersende-Infrastrukturen Umsätze mit urheberrechtlich geschützten Inhalten erwirtschaftet, muss die Urheber angemessen entlohnen.”
Bisher würden für die Verbreitung von Inhalten via Satellit, DSL, Mobilfunk oder DVB-T keine Abgaben an die Verwertungsgesellschaften gezahlt, moniert „Cash for Art“ auf ihrer Website. Dadurch würden den Kreativen jährlich rund 85 Millionen Euro „gerechterweise zu zahlende Abgaben“ entgehen.
„Kulturgut geistiges Eigentum“ retten
Die Initiative sieht aus diesem Grunde das „Kulturgut geistiges Eigentum“ in Gefahr und setzt sich für dessen Rettung ein: „Ein starkes und zukunftsfähiges Urheberrecht, das die Interessen der geistigen Eigentümer auch in Zukunft optimal schützt, ist […] eine tragende Säule für die Wirtschaftskraft dieses Landes.“ In diesem Sinne appelliert „Cash for Art“ in ihrem „Manifest“ an den Gesetzgeber, im Urheberrecht „eine technologieneutrale” Vergütungsregelung einzuführen, die alle bestehenden und zukünftigen Medien-Übertragungswege gleichermaßen berücksichtigt“.
Ein vom Bundesrat vorgelegter Vorschlag gehe nicht weit genug, so Achim von Michel: „Die vom Bundesrat vorgeschlagene ‚technologieneutrale Vergütung’ bezieht sich lediglich auf das Weitersenderecht, in dem bisher nur die Weiterverbreitung von urheberrechtlich geschützten Programmen über das Kabelnetz eindeutig geregelt ist. ‚Technologieneutral’ meint hier, dass auch DSL, Handy-TV, Satellit und andere – auch zukünftige – Medientechnologien diesem Gesetz unterworfen werden müssen.“
„Der Begriff des ‚Künstlers’ ist hier etwas weiter zu fassen…“
Gegründet wurde „Cash for Art“, die sich selbst auf ihrer Website als „Initiative von Musikern, Komponisten, Schriftstellern, Filmschaffenden und anderen Produzenten geistigen Eigentums“ bezeichnen, von Beratern, Managern, einer „Texterin“, der Rechtsanwältin Ama Walton sowie dem Musiker und Label-Besitzer Michael Reinboth. Künstler sind in der Initiative eher in der Minderheit.
Dazu Achim von Michel: „Fast alle Gründungsmitglieder sind kreativ Schaffende – überwiegend im publizistisch-journalistischen Umfeld, aber auch im Bereich der Musik. Der Begriff des ‚künstlers’ ist hier etwas weiter zu fassen, denn auch Autoren von Textbeiträgen produzieren ‚geistiges Eigentum’, das jedoch nicht immer mit dem Begriff ‚Kunst’ belegt wird.“
Zur bisher recht kleinen Gruppe der öffentlich genannten Unterstützer gehören Künstler, Medienproduzenten, Verleger und andere Unternehmer bis hin zu Wissenschaftlern und Designern.
Die für die Öffentlichkeitsarbeit engagierte PR-Agentur Wordup betreut als weitere Kunden unter anderem das Europäische Patentamt, die GEMA, die Patentpool Innovations Management GmbH, die Verwertungsgesellschaft WORT und den Bayerischen Rundfunk.
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