Pleiten, Pech und Pannen: Rechtsdurchsetzung im Netz
Im September dieses Jahres veröffentlichte Google einen Bericht und verkündete darin ein „bemerkenswertes Wachstum“. Doch wer dabei an Quartalszahlen denkt, liegt falsch: Es ging um Löschanfragen von Rechteinhabern. Wo Urheberrechtsverletzungen gemeldet werden, ist Google nach dem „Digital Millennium Copyright Act“ verpflichtet, die entsprechenden Links aus den Ergebnissen zu entfernen. Von solchen Löschanfragen erhalte das Unternehmen im Durchschnitt 4 Millionen pro Woche, heißt es darin – das sind mehr als im gesamten Zeitraum von 1998–2012.
Der Bericht „Wie Google Piraterie bekämpft“ ist zugleich selbst ein Werkzeug im dauernden Clinch zwischen Rechteinhabern der Musik-, Film- und Softwareindustrie, Webunternehmen, Providern und Nutzern. Er lässt sich als Antwort auf die Vorwürfe der Rechteindustrie lesen, Google unternehme zu wenig gegen Rechtsverletzungen und diene als Wegweiser auf illegale Plattformen. Google hält im Bericht dagegen: „Die Suche gehört nicht zu den wichtigen Trafficquellen für Piraterie-Seiten“.
Nach den Zahlen, die Google veröffentlicht hat, haben die Löschanfragen auch 2013 wieder neue Rekorde erreicht. 2012 waren es noch rund 57 Millionen Webadressen, die zur Löschung eingereicht wurden; das Blog Torrentfreak meldete diesen November, die 200-Millionen-Marke sei im laufenden Jahr bereits erreicht. Nach meiner Rechnung sind es zwar bislang nur 189 Millionen und 925.332 Anfragen – Google selbst veröffentlicht nur Wochenzahlen. So oder so aber lässt sich sagen: Die Löschanfragen bei der größten Suchmaschine haben sich damit mindestens verdreifacht.
Rekorde und Querschläger
Man könnte daraus schließen, dass Piraterie im Vormarsch sein müsse – was ohne weitere Erkenntnisse natürlich ein statistischer Fehlschluss wäre. Zunächst zeigen die Zahlen nur, dass die Rechteinhaber mehr Adressen gemeldet haben. Sie reichen Listen mit Adressen ein, die nach Google-Angaben in durchschnittlich unter sechs Stunden bearbeitet werden. Grund für den Anstieg ist unter anderem, dass Google am Takedown-System weiter geschraubt hat: Bestimmte Rechteinhaber können nun leichter große Mengen an Löschanfragen einreichen.
Von diesen Anfragen wiederum sollen nach verschiedenen Quellen zwischen 97,5 und 99 Prozent erfolgreich sein – Google entfernt sie also aus den Suchergebnissen. Oder umgekehrt, und hier wird es interessant: Mindestens einem Prozent der Löschanfragen kommt Google nicht nach. Rund zwei Millionen Webseiten oder mehr wurden demnach zu Unrecht gemeldet – sehr wahrscheinlich jedenfalls, Gerichte haben es nicht geprüft. Diese Seiten gerieten also versehentlich in die Schlingen der Algorithmen, die nach geschützten Werken im Netz fahnden.
Das zeigt, dass sich mit den Rekorden bei Löschanfragen auch der Geburtsfehler der Systeme verschärft hat: Querschläger, die zu fälschlich verschickten Löschanfragen führen. So verging auch 2013 kaum ein Monat, in dem solche Querschläger nicht für Aufmerksamkeit sorgten. Eine Auswahl aus den Ereignissen, die Torrentfreak regelmäßig festhält:
- Im Februar wird bekannt, dass die vom US-Kanal HBO beauftragte Firma Dtectnet Webseiten zur Serie „Eastbound & Down“ aus dem Google-Index nehmen wollte – solche auf der Plattform hbo.com selbst.
- Im Juli möchte die von HBO beauftragte Firma Links auf das Videoprogramm VLC Player entfernt wissen
- Ebenfalls im Juli wird die Löschung von Links auf Seiten bei microsoft.com beantragt – im Auftrag von Microsoft
- Im August möchte Microsoft Links auf das frei im Netz verbreitete Programm Openoffice löschen lassen
- Im September soll der Eintrag „Microsoft Office 2007“ in der Wikipedia aus dem Google-Index gelöscht werden, zudem Diskussionen im Entwickler-Netzwerk MSDN
- Im Oktober gehen Löschanforderungen für Einträge im Online-Filmlexikon IMDb und Rezensionen auf Nachrichtensites bei Google ein
Was so bereits seit einigen Jahren vonstatten geht – von Rechteinhabern beauftragte Subunternehmen durchwühlen weitgehend automatisiert das Web –, brachte 2013 allerdings zum ersten Mal eine Antipirateriefirma öffentlich in die Bredouille: Nachdem die Reihe peinlicher Querschläger nicht abließ, stellte Microsoft Ende September die Zusammenarbeit mit dem Unternehmen LeakID ein, das im Auftrag des Unternehmens nach rechtsverletzenden Links fahndete.
Schon in den Jahren zuvor schaffte es das Unternehmen, sich den Unmut von Bloggern, Musikern und Wissenschaftlern zuzuziehen: Seine falschen Takedown-Anfragen betrafen nicht nur Google, sondern Berichten zufolge unter anderem ein E-Book, das ein Schach-Blogger umsonst im Netz vertrieb, legale Promo-Downloads auf der Plattform Bandcamp und akademische Publikationslisten.
Copyfraud: Wenig Handhabe gegen falsche Ansprüche
Dennoch wird die automatisierte Rechtsdurchsetzung auch weiter Kollateralschäden mit sich bringen. Man kann natürlich einwenden, dass diese unvermeidlich sind, wo im großen Maßstab illegale Verwertungen unterbunden werden sollen. Doch die Querschläger zeigen auch an, dass das gegenwärtige System der Haftungsregeln mit technischen Mitteln nur notdürftig am Laufen gehalten werden kann. Und während die Inhalteindustrie in vielen Ländern Lehr-, Warn- und Sperrmodelle für Nutzer durchgebracht hat, gibt es gegen fälschliche Ansprüche von Rechteinhabern nur wenig wirksame Sanktionen – zumal mit den Systemen eine Art privatisierte Vorab-Gerichtsbarkeit entstanden ist.
Diesen Systemen ist ein Bias zugunsten der Rechteinhaber eingebaut. Wo Inhalte durch Regeln wie Fair Use, dem Zitatrecht und anderen Schranken legal verwendet werden, können sie das nicht erkennen. Zwar haben die Systeme von Google ebenso wie von anderen Plattformen Mechanismen zur Konfliktlösung eingebaut, de facto aber haben die Rechteinhaber die Durchsetzung ihrer Rechte im Netz nicht nur an oftmals windige Subunternehmen ausgelagert – es ist ihnen auch gelungen, den Aufwand zur Schadensbehebung an alle anderen weiterzugeben.
Da kann man fast von Glück sprechen, dass ein ähnlicher Fall nun vor Gerichten landet: Lawrence Lessig. Ein Vortragsvideo des US-Rechtsprofessors, das kurze Sequenzen aus Remix-Videos zum Song „Lisztomania” enthielt, wurde auf Youtube zunächst per „Content ID” gesperrt, später drohte ihm die Plattenfirma Liberation Music mit Klage, wenn er seinen Widerspruch zur darauf folgenden Takedown-Anfrage nicht zurückziehe. Lessig bereitet nun mit der Electronic Frontier Foundation eine Klage vor. Es ist ein überfälliger Schritt. Gewinnt er, könnte das ein wenig Balance ins System zurückbringen.
David Pachali ist Redakteur und Autor bei iRights.info, freier Journalist zu Netzpolitik, digitaler Öffentlichkeit und Urheberrecht, Mitherausgeber der Publikationen „Überwachte Gesellschaft“ (iRights.Media, 2013), „Öffentlichkeit im Wandel“ (Schriftenreihe der Heinrich-Böll-Stiftung, 2012).
Dieser Text ist auch im Magazin „Das Netz – Jahresrückblick Netzpolitik 2013-2014“ erschienen. Sie können das Heft für 14,90 EUR bei iRights.Media bestellen. „Das Netz – Jahresrückblick Netzpolitik 2013-2014“ gibt es auch als E-Book, zum Beispiel bei Amazon*, beim Apple iBook-Store* oder bei Beam.
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