Australisches Gericht urteilt gegen Peer-to-Peer-Software Kazaa
Dreißig Unternehmen der Musikindustrie, unter anderem Universal Music, Sony, BMG und EMI, hatten Ende vergangenen Jahres gegen Sharman Networks und seine Partner-Firmen Anklage erhoben, weil Kazaa urheberrechtlich geschützte Dateien zum Download anbiete. Sharman Networks ist registriert in Vanuatu, der Hauptsitz befindet sich allerdings in Australien.
In seinem Urteil folgte Richter Wilcox zwar nicht der Argumentation der Kläger, dass Sharman Networks die Urheberrechtsverstöße selbst begehe. Er sah es aber als erwiesen an, dass die Software es den Nutzern ermögliche, urheberrechtlich geschützte Dateien aus dem Internet zu laden, was ebenfalls einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstellt.
Damit ist das Urteil vergleichbar mit dem Fall MGM gegen Grokster. Das Oberste Gericht der USA hatte Ende Juni die Hersteller der P2P-Software Grokster dafür verurteilt, in Kauf genommen und sogar Werbung damit gemacht haben, dass mit ihren Programmen das Urheberrecht verletzt werden könne.
Sharman Networks hat nun zwei Monate Zeit, Kazaa so zu verändern, dass per Schlagwort-Suche urheberechtlich geschützte Dateien ausgefiltert werden können. Das ist schon das zweite Verfahren gegen Kazaa. Im Jahr 2001 wurde die damalige Herstellerfirma des Programms, „Consumer Empowerment“, in den Niederlanden zu ähnlichen Veränderungen verurteilt. Daraufhin verkaufte die Firma die Kazaa-Software an Sharman Networks.
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