Ansgar Heveling: Rechtsrahmen für Durchsetzung muss an digitales Zeitalter angepasst werden
Meines Erachtens liegt das größte Problem nicht im aktuellen Urheberrecht, sondern beim aktuellen Rechtsrahmen für die Durchsetzung des Urheberrechts. Wir sind uns sicherlich alle einig, dass ohne Urheber und deren Werkinhalte (Content) das Internet inhaltsarm wäre. Es sind doch deren kreative Inhalte, die wir per Mail versenden, auf Homepages stellen oder herunterladen, bei Tauschbörsen tauschen oder bei Sharehostern teilen. Daher muss das Urheberrecht auch weiterhin den Urheber in den Mittelpunkt stellen, damit wir alle von seiner Kreativität profitieren können.
Ob Urheber ihre Inhalte kostenlos oder kostenpflichtig zur Verfügung stellen, müssen sie selbst entscheiden – es wäre fatal, sie zu dem einen oder anderen zu zwingen. Deswegen müssen wir aber auch gewährleisten, dass sie weiterhin eine Entscheidungsmöglichkeit haben und ihre Urheberrechte gewahrt bleiben. Daher muss der Rechtsrahmen für die Durchsetzung der Urheberrechte noch an das digitale Zeitalter angepasst werden.
Grundsätzlich gilt sowohl in der analogen wie auch in der digitalen Welt, dass derjenige, der Content verbreitet, auch für den Inhalt haftet. Wenn eine Zeitung Informationen verbreitet, ein Kaufhaus Designerware verkauft oder ein Club einen bestimmten DJ ankündigt, dann garantieren sie nicht nur die Qualität der Sache bzw. der Dienstleistung, sondern auch, dass sie diese legal anbieten dürfen. Und auch im Internet gilt, dass der so genannte Content-Provider nach dem Telemediengesetz für den von ihm hochgeladenen Inhalt haftet.
Im Gegensatz zur analogen Welt bleibt der Content-Provider im Internet jedoch meist anonym. Wer bei einer Tauschbörse oder einem Sharehoster Content bereit stellt, einen Kino-Film als Stream anbietet oder auch bei ebay eine Raubkopie versteigert, kann – anders als der analoge Verkäufer – eben nicht nachverfolgt werden. Hier ist also das eigentliche Problem für das Urheberrecht: Die mögliche Anonymität für Urheberrechtsverletzer. Deswegen werde ich mich dafür einsetzen, dass die Providerhaftung im Internet besser durchgesetzt werden kann.
Zur Person
Ansgar Heveling ist seit 2009 Mitglied des Deutschen Bundestages. Er ist Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für das Urheberrecht im Rechtsausschuss und ordentliches Mitglied der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ wie auch der Projektgruppe Urheberrecht.
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